Versorgungsausgleich für Verstorbene

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    • Versorgungsausgleich für Verstorbene

      Hallo,
      ich bin der neue hier. Seid 2004 geschieden, Beamter im Ruhestand. Jetzt hat meine Ex Frau im Alter von 53 Jahren die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und bekommen. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich noch unter dem Rentnerprivileg. Jetzt ist es aus damit. Noch lebt meine Ex Frau, doch wie oben beschrieben was ist wenn sie stirbt? Ich habe deshalb recherchiert und folgenden Luink gefunden:

      secure.avaaz.org/de/petition/A…gehoert_abgeschafft/?pv=1

      Hier werden Unterschriften gesammelt um eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen.
      Ich bitte euch lest es in Ruhe durch und stelle es jedem frei ob er hier auch unterschreibt, ist ja alles freiwillig.
      Vielleicht hilft es unserer Sache ja. Bei Fragen einfach schreiben.
      Gruß
      Peter alias redriverjohn
    • Hallo Peter,

      offen gesagt - ich finde deine Überlegung ein wenig gruselig, zumal deine Exfrau grad mal 53 ist. Na ja, ist halt Geschmackssache.

      Zur Sache selbst: Der Versorgungsausgleich dient ja - ähnlich wie der Zugewinnausgleich - dazu, Ungleichgewichtungen, die durch oder zumindest während der Ehe entstanden sind, auszugleichen. Ist dieser Ausgleich einmal erfolgt, dann gehört dieses Anrecht auch dem Berechtigten, nicht mehr dem Verpflichteten. Man könnte ja auch das Anrecht kapitalisieren und in einer Summe zahlen. Dann wär es auch weg.

      So sehr ich auch verstehen kann, dass man sich um seine eigene Altersversorgung und die Versorgung der Familie Sorgen macht - am Ende ginge aber doch eine andere Regelung immer zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Es gibt ja beim Versorgungsausgleich schon diese Ausnahme (unter 3 Jahren Rentenbezug), aber einen Ewigkeitsanspruch zu fordern, halte ich nicht nur für aussichtslos, sondern auch für falsch. Warum sollte die Solidargemeinschaft damit belastet werden?

      Denkt man das mal zu Ende - was wäre dann mit all den Fällen, die nur kurz oder gar nicht in den Genuß ihrer Rente kommen (ganz unabhängig von Versorgungsausgleichen)? 'Gerecht' ist das auch nicht. Dennoch 'profitiert' die Versichertengemeinschaft von solchen Fällen. So, wie sie auch zur Kasse gebeten wird, wenn der Rentenbezug mal 35 Jahre dauert. Das ist das Prinzip von Versicherungen.

      Dein Ansinnen hat mich ein wenig an den Ausspruch (einer Frau) erinnert: 'Wenn einer von uns zuerst stirbt, zieh ich nach Sylt'.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,

      danke für deine Antwort. Um eines gleich klarr zu stellen, meine Matroschka hat unsere 3 Kinder groß gezogen und in dieser Zeit natürlich keine Rentenpunkte geklebt. Soweit sehe ich den Versorgungsausgleich irgendwo ja auch ein.

      Aber was soll der Unsinn daß ich für eine Tote zahlen soll, jetzt kommt das eigentlich gruselige.

      Auskunft Deutsche Rentenversicherung. Wenn einmal mehr als 36 Monta VersAusgleich gezahlt worden ist wird die Zahlung nicht mehr eingestellt.
      Im konkreten Fall, aus zuverlässiger Quelle weiß ich, das Matroschka nach 37 Monaten Bezug von VersAusgleich und Erwerbsunfähigkeitsrente wieder Vollzeit arbeiten geht. Und ich muß weiter fleißig zahlen, diesmal für eine Lebende.

      Und komm mir bitte nicht mit Ausdrücken wie Versichertengemeinschaft oder Solidaritätsgemeinschaft. Das sind Ausdrücke von Gewerkschaftsfunktionären und Politikern die wieder gewählt werden wollen.

      Das einzige was ich dann machen kann, ich muß wieder als Justizvollzugsbeamter im Knast Dienst schieben. Und wenn dann bei RTL in der Sendung Brisant die Geschichte erzähltr wird von dem Vollzugsbeamten der mit 70 Jahren mit seinem Rollator über die Station schleicht und die Knackis wegsperrt, dann sitzt meine M;atroschka und nur sie auf Sylt und kann das Lachen nicht mehr lassen.
      Und all das ist durch die Gesetze geschützt.
      Tolle Solidaaritätsgemeinschaft.

      Gruß
      Peter
    • Hallo redriverjohn,
      auch ich finde die Regelungen zum Versorgungsausgleich nicht prickelnd, aber ich akzeptiere sie.
      Hätte ich rechtzeitig einen Ehevertrag geschlossen, müsste ich keinen vierstelligen Betrag von meiner Rente abgeben.
      Ja: Hätte...
      Auch du hattest die Möglichkeit, einen Ehevertrag zu schließen...Hast du aber nicht.
      Nun erwartest du, dass die Steuerzahler für deine Ex-Frau bei den Rentenanwartschaften an deiner Stelle zur Kasse gebeten werden sollen.
      Das ist schon eine "besondere" Form der Erwartungshaltung an den Staat bzw. an die von dir kritisierte Solidargemeinschaft.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      hätte deine Exfrau nicht drei Kinder großgezogen hätte sie arbeiten können. Damit hättest du von deinen Rentenanwartschaften nichts/wesentlich weniger abgeben müssen bei der Scheidung.

      Wenn Paare sich auf das Alleinverdienermodell einigen müssen sie auch die Nachteile in Kauf nehmen.
      Das würde dir gar nicht auffallen, wenn die Rentenpunkte bei Ehepartnern gleich geteilt werden werden, egal wer sie verdient.
      Sprich: du verdienst jedes Jahr 2 Rentenpunkte und deine Frau 0, weil sie nicht arbeitet. Damit bekommt dein Rentenkonto 1 Rentenpunkt gutgeschrieben und ihr Rentenkonto ebenfalls. Dann würde bei einer Scheidung gar kein Versorgungsausgleich fällig, einfach weil das schon geklärt ist.

      Und manche Paare würden dann vielleicht doch entscheiden dass der betreuende Elternteil Teilzeit arbeitet und bestimmte Dinge entweder vom anderen Elternteil organisiert werden oder dafür jemand bezahlt wird.
      Das große Erwachen kommt eben erst nach der Trennung.

      Und das kann kein Gesetzgeber ändern, denn dieser kann nicht vorschreiben, welches Rollenmodell in einer Beziehung gelebt wird.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Peter,

      nein, ich mach mir jetzt nicht noch einmal die Mühe, das Prinzip des Versorgungsausgleichs zu erklären. Ich glaube, darum geht's auch gar nicht, gell?
      .
      Es gibt Menschen, die führen eine innige und erfüllende Lebensgemeinschaft mit sich selbst. Im günstigsten Fall ist das einfach nur ein Junggeselle - im schlimmsten ein Soziopath. Dieses Modell - das im Alltag durchaus gut funktionieren kann - läßt sich keineswegs auf eine Solidargemeinschaft, die außerdem noch eine Zwangsgemeinschaft ist, übertragen. Das wäre auch ein Widerspruch in sich.

      Glücklicherweise sind Gewerkschaft, Solidarität und Politiker (noch) keine Schimpfworte - wobei man beim Lesen deines Beitrages das durchaus denken könnte.

      Sachlich ist alles geklärt, und ich glaube nicht, dass dir hier noch jemand weiterhelfen kann. Vielleicht klappt das wirklich besser bei dem von dir präferierten TV-Sender.

      Susanne