- Trennung der Lebensgemeinschaft, gemeinsames Haus, 2 Kleinkinder -
Da ich nach Abzug der Leistungen zum Kindesunterhalt nur sehr wenig Geld zur Verfügung habe und ich mir schon rechnerisch gar keinen Anwalt leisten kann, möchte ich Beratungshilfe beantragen.
Doch genau in diesem Formular muß man angeben, daß man "Wohnungseigentum" hat. Aus dem Haus bin ich ausgezogen, überlasse dieses meiner Ex und stehe mit der Bank in Verhandlung, um aus dem Kreditvertrag auszuscheiden.
Wird mir nun bei der Beratungshilfe das Haus (was mir zwar momentan noch gehört) zu meinem Nachteil "angerechnet"? Denn um aus den Verträgen sauber rauszukommen, brauch ich doch den Anwalt.
Da ich nach Abzug der Leistungen zum Kindesunterhalt nur sehr wenig Geld zur Verfügung habe und ich mir schon rechnerisch gar keinen Anwalt leisten kann, möchte ich Beratungshilfe beantragen.
Doch genau in diesem Formular muß man angeben, daß man "Wohnungseigentum" hat. Aus dem Haus bin ich ausgezogen, überlasse dieses meiner Ex und stehe mit der Bank in Verhandlung, um aus dem Kreditvertrag auszuscheiden.
Wird mir nun bei der Beratungshilfe das Haus (was mir zwar momentan noch gehört) zu meinem Nachteil "angerechnet"? Denn um aus den Verträgen sauber rauszukommen, brauch ich doch den Anwalt.