Beratungshilfe

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    • Beratungshilfe

      - Trennung der Lebensgemeinschaft, gemeinsames Haus, 2 Kleinkinder -
      Da ich nach Abzug der Leistungen zum Kindesunterhalt nur sehr wenig Geld zur Verfügung habe und ich mir schon rechnerisch gar keinen Anwalt leisten kann, möchte ich Beratungshilfe beantragen.
      Doch genau in diesem Formular muß man angeben, daß man "Wohnungseigentum" hat. Aus dem Haus bin ich ausgezogen, überlasse dieses meiner Ex und stehe mit der Bank in Verhandlung, um aus dem Kreditvertrag auszuscheiden.
      Wird mir nun bei der Beratungshilfe das Haus (was mir zwar momentan noch gehört) zu meinem Nachteil "angerechnet"? Denn um aus den Verträgen sauber rauszukommen, brauch ich doch den Anwalt.
    • Hallo Niko,


      Niko1983 schrieb:

      - .
      Aus dem Haus bin ich ausgezogen, überlasse dieses meiner Ex und stehe mit der Bank in Verhandlung, um aus dem Kreditvertrag auszuscheiden.
      Was meinst du mit überlassen? Schenkst du ihr das Haus? oder darf sie nur kostenfrei darin wohnen?

      Wird der Wohnwert des Hauses bei der Unterhaltszahlung berücksichtigt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Niko 1983,
      Du hast nicht geschrieben, wer in welcher Höhe den Kredit zurückzahlt und/oder ob deine Frau an dich Nutzungsentschädigung zahlt und wie hoch dein Einkommen ist. Musst du auch nicht, denn es geht dir wohl hauptsächlich um die "Anrechnung" der Immobilie beim Ausfüllen des Antrages.
      Meine Empfehlung: Füll' den Antrag wahrheitsgemäß mit den aktuellen Angaben aus und warte das Ergebnis ab.
      Wie ihr euch in Zukunft mit dem Haus einig werdet ist für die Antragstellung unwichtig.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen