Scheidung durch, jetzt wirklich Trennungsunterhalt einstellen?

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    • Scheidung durch, jetzt wirklich Trennungsunterhalt einstellen?

      Hallo,

      habe bisher Trennungsunterhalt gezahlt, nun ist die Scheidung durch und mein Anwalt rät mir das Trennungsunterhalt einzustellen und nur noch weiterhin Unterhalt für das Kind zu zahlen.

      Meine Fragen:
      1. Mache ich mich strafbar, wenn ich das Trennungsunterhalt einfach so einstelle? Die Frau hat sich ja lange auf diesen relativ hohen Unterhalt in 4 stelligem Bereich eingestellt. Nun soll er wegfallen. Ich befürchte, wenn ich weiterzahlen sollte (um die Frau nicht in Probleme zu stürzen), wird man es mit auf den möglichen nachehelichen Unterhalt nicht anerkennen und ich zahle am Ende doppelt drauf. Wie läuft sowas eigentlich ab?

      2. Wenn dann irgendwann die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt (ich rechne täglich damit), wird der Richter mir dann vorwerfen, dass ich unsozial und rücksichtslos gehandelt habe und mich mit einem sehr hohem nachehelichen Unterhalt "bestrafen"?

      3. Muss ich das vorgestreckte ALG2 verzinst zurückzahlen, wenn der nacheheliche Unterhalt genehmigt wird oder muss das die Frau zurückzahlen oder überhaupt nicht?

      Danke und Gruss
      Thomas
    • Hallo Thomas,

      Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt sind zwei verschiedene Dinge.

      Trennungsunterhalt wird gezahlt weil ihr ja noch verheiratet seid, dieser endet automatisch mit der rechstkräftigen

      Scheidung.

      Nachehelicher Unterhalt muss dann neu gefordert werden. Eine evtl. Nachzahlung wäre dann ab "in Verzugsetzung" d.h.

      ab dem Zeitpunkt der Forderung möglich. ( wenn nachehel Unterhalt nicht gefordert wurde=keine rückwirkende Zahlung).
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Thomas,

      "3. Muss ich das vorgestreckte ALG2 verzinst zurückzahlen, wenn der nacheheliche Unterhalt genehmigt wird oder muss das die Frau zurückzahlen oder überhaupt nicht?"

      Wenn - und nur wenn - der nacheheliche Unterhalt (wie von edy beschrieben) gefordert wird und auch von dir oder vom Gericht anerkannt wird, kann es zu einer Rückzahlung von Alg2 kommen. DU musst so lange nichts an das JobCenter zahlen wie du nicht ausdrücklich dazu aufgefordert wirst. Diesen Bescheid - falls je einer kommt - musst du dann natürlich sorgfältig prüfen. Alle anderen Rückforderungsmöglichkeiten des JobCenters betreffen ausschließlich deine Exfrau.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      in der Zwischenzeit wurde wie erwartet ein Antrag auf nachehelichen Unterhalt gefordert, die Anwälte lassen sich nun Gehaltsnachweise beider Mandanten einholen, um die Höhe zu berechnen.

      Frage:
      Ist es empfehlenswert sich über die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, oder ist es aus irgendwelchen Gründen doch immer besser einen gerichtlichen Beschluss herbeizuführen?

      Info:
      Da ich das Trennungsunterhalt eingestellt habe, wurde mir nun prompt der Umgang mit meinem Kind von der KM verboten, was ich schon befürchtet habe. Nach dem Motto: "Wenn er nicht mehr für mich zahlt, darf er auch nicht sein Kind sehen, was ihm bestimmt sehr wehtut. Wenn er das Kind so sehr liebt, dann soll er doch sein Umgangsrecht einklagen, dann gibt er da nochmal 1500€ aus, muhahaha".
      Da ich das nacheheliche Unterhalt sowieso nachzahlen muss, hätte ich es vielleicht doch weiterzahlen sollen, dann hätte ich weiterhin Kontakt zu meinem Kind. Ich hätte es auch weitergezahlt, obwohl mein Anwalt mir davon abgeraten hat, aber ich wusste nicht, ob es mir im nachhinein angerechnet werden würde. Ich habe aus fehlenden finanziellen Mitteln kein Umgangsrecht eingeklagt, darum sind solche erpresserischen Methoden von seinen der KM immer möglich.

      Gruss
      Thomas
    • Hallo,

      euer Kind ist doch jetzt über 3 oder?
      Damit muss sie auch belegen warum sie nicht Vollzeit arbeiten gehen kann - beispielsweise kein Betreuungsplatz oder ähnliches.

      Denn es soll sich ja jeder selbst nach der Scheidung unterhalten und für seinen Lebensunterhalt sorgen.

      Was hat sie vor dem Kind gemacht bzw. wie hat sie jetzt gearbeitet? Kannst du einen Betreuungsanteil übernehmen (anbieten), so dass sie Vollzeit arbeiten gehen kann?

      Ich würde auf eine außergerichtliche Einigung nur eingehen - diese müsste aber notariell abgesichert werden - wenn ich mich damit besser stehe als ein Vergleich oder ein Urteil vor dem Familiengericht.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ThomasMüller schrieb:

      Frage:
      Ist es empfehlenswert sich über die Anwälte auf eine außergerichtliche Einigung einzulassen, oder ist es aus irgendwelchen Gründen doch immer besser einen gerichtlichen Beschluss herbeizuführen?
      Deine EX bezieht ALGII- Das ist für dich ein sehr ungünstiger Fall.
      Wenn sie VKH bewilligt bekommt,muss sie wenn sie den Prozess verliert,
      deine Anwaltskosten übernehmen.
      Problem "von was zahlen" ?. Du wirst deinen Anwalt selbst zahlen müssen,
      und kannst die Kosten von der EX zurückfordern.

      Den Umgang solltest du dennoch fordern ( evtl. gerichtlich klären lassen).

      Elternteile die den Partner mit "Umgangsentzug" strafen wollen sind verdammte Egoisten, weil sie nur

      an sich und nicht an die Kinder denken.

      Was soll aus den Kindern werden wenn man ihnen erzählt " Papi/Mami " ist "böse" ?

      lg
      edy
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    • Hallo edy,
      Weißt du dass sie ALGII bezieht, oder denkst du dass sie das tut? Also ich weiß das nicht. Und welchen Prozess soll sie verlieren? Es geht um die Ermittlung des nachehelichen Unterhalts, zwei Anwälte streiten sich, sind sich nicht einig, das Gericht beschließt irgendwas dazwischen und die Gerichtskosten werden aufgeteilt. Passiert es in der Praxis wirklich, dass es dann einen Verlierer gibt, der alle Kosten bezahlen muss? Ich frage, da ich mich nicht auskenne.

      Mir ist bewusst, dass ich immer meinen Anwalt, Gericht und Dolmetscher bezahlen werde, sogar ihren wenn es sein muss, damit habe ich mich sowieso abgefunden. Es geht nur um die Frage, ob eine außergerichtliche Einigung auf nichtehelichen Unterhalt genauso klug und wirksam ist wie eine gerichtliche.

      Man stelle sich folgenden Fall vor: Man einigt sich auf eine Summe X für einen Zeitraum von z.B. 2 Jahren. Kurz nach der Einigung heiratet die Ex oder nimmt einen gutbezahlten Vollzeitjob an und bezieht nun zusätzlich die vereinbarte Summe. Ich denke, dass ein Gerichtsurteil, diese geänderten Umstände dann berücksichtigen würde und der Unterhalt dann wegfällt oder sich mindert. Können Anwälte solche Bedingungen in der außergerichtlichen Einigung mit reinschreiben, oder geht das nicht. Unser beider Ziel ist, nicht zusätzlich Gerichtskosten zu bezahlen, da man das Geld besser anlegen kann (z.B. für das Kind).

      Ich stimme zu, Elternteile, die dem anderen was schlechtes Wünschen, oder das Kind negativ beeinflussen, sind schlechte Menschen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von ThomasMüller () aus folgendem Grund: "Hallo" vorangestellt

    • Hallo Thomas,

      Susanne schrieb:

      "3. Muss ich das vorgestreckte ALG2 verzinst zurückzahlen, wenn der nacheheliche Unterhalt genehmigt wird oder muss das die Frau zurückzahlen oder überhaupt nicht?"

      Auf die "Spur" ALGII kam ich wegen des oben genannten Zitat.

      Ob sie ALGII bezieht weiss ich natürlich nicht.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      wenn die KM ALG II bezieht und du dann nachzahlen sollst wird das Amt sich im Regelfall das Geld von ihr wiederholen. Du bist ja nicht von Amts wegen aufgefordert worden Unterhalt für die KM zu zahlen oder sie hat ihrer Klage eine Abtretungserklärung beigefügt?

      Ihr könnt euch auf alles einigen. Auch, dass sie bei Zusammenzug/Heirat ab dem Zeitpunkt keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat.
      Solange das außergerichtlich läuft ist das kein Problem.

      Und wenn es vor Gericht geht kann darüber verhandelt werden ob das in einen Vergleich aufgenommen wird. Evtl. sollte auch dann aufgenommen werden was passiert wenn sie ihre Berufstätigkeit aufnimmt/ausweitet oder du auf einmal weniger verdienst/arbeitslos wirst.



      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Sophie,

      danke für die Antwort, ich werde die außergerichtliche Einigung suchen, ich hoffe man kann sich einigen.

      Soweit ich weis, ändert sich die Höhe des Unterhaltsanspruchs nicht, wenn ich plötzlich weniger verdiene. Mein Anwalt sagte mir, wenn ich weniger verdiene, wird es vor Gericht so aussehen, als hätte ich das absichtlich getan, und ich werde weiter das gleiche zahlen sollen. Dazu im Gegenteil, wenn ich mehr verdiene, hat die KM das Recht auf Anpassung ihres Unterhaltsanspruchs. Einzig bei einem "Karrieresprung" hat sie kein Anspruch auf die Erhöhung. Ab wieviel % Erhöhung man von einem Karrieresprung redet, hat mir der Anwalt nicht verraten.

      Ich springe von einem Thema zum anderen, aber das ist alles mein Fall, und ich bin dankbar, dass mir das Forum bisher so oft geholfen hat.

      Danke und Gruss
      Thomas
    • Hallo,

      ja, im Zweifelsfall bei einem Urteil ist das so. Bei einer außergerichtlichen Vereinbarung oder einem Vergleich vor Gericht ist dann doch mehr möglich.

      Meine Anwältin hat damals immer realistisch gerechnet und aber auch von mir ein "worst case" szenario erwartet, was ich zu liefern hatte: was ist das Maximum, was ist das Minimum etc.
      Und sie lag immer richtig.

      Und wenn du dir im Vorfeld bereits überlegt hast was in eine solche Vereinbarung bzw. in einen Vergleich kommen soll bist du ganz gut vorbereitet.
      Denn ein Vergleich oder auch eine Vereinbarung kann nicht so einfach geändert werden wie ein Urteil, gegen das man klagt. Denn dem Vergleich hast du zugestimmt und es gibt auch keine Begründung warum das so ist. Insofern kann da mehr mit aufgenommen werden.

      Sophie
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    • Hallo,

      Was passiert, wenn man nach dem Vertrag dann mehr verdient oder gar heiratet und durch Steuerklassenwechsel mehr Netto hat? Muss man das dann melden oder bleibt es bei der vereinbarten Summe?

      Erlischt der Unterhaltsanspruch, wenn die Ex heiratet? Man hat ja einen Vertrag unterschrieben.

      Danke und Gruss
      Tommi
    • Hallo Tommi,
      bei einer außergerichtlichen Einigung rate ich dringend zu einer notariellen Vereinbarung. Sie stellt betreffend des Unterhalts einen vollstreckbaren Titel dar. Die Erfüllung der Leistung (Unterhalt) kann per Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden.
      In dem Notarvertrag können alle Eventualitäten, die in den letzten Beiträgen erwähnt wurden, entsprechend berücksichtigt werden.
      Eine von Anwälten ausgehandelte und von den Beteiligten unterschriebene Vereinbarung entfaltet keine Rechtskraft und kann daher nicht durchgesetzt werden.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa,

      die notarielle Vereinbarung würde ja dann eher für den Unterhaltsempfänger die bessere Wahl sein, für den Unterhaltspflichtigen sehe ich noch kein Vorteil. Solange der Unterhaltspflichige immer schön zahlt, spricht doch nichts gegen einen Vertrag vom Anwalt oder?

      Die Frage die sich immer stellt, für wie lange macht man so einen Vertrag? Für 3Jahre oder doch 4 Jahre, 5,6,7 oder nur 1Jahr? Und was passiert dann im Anschluss?

      Gruss
      Thomas
    • Hallo Thomas,
      natürlich kannst du die Vereinbarung auch per Anwälte treffen. Sollten später von deiner Ex-Frau aber erhöhte Unterhaltsforderungen gestellt werden klagt sie diese dann möglicherweise vor Gericht ein. Dasselbe gilt für die Dauer der Unterhaltszahlung.
      Ich bleibe dabei: Die sicherste Lösung für beide Parteien ist der Notarvertrag, der die Höhe und Dauer des Unterhalts festlegt. Beides kann zuvor von den Anwälten ausgehandelt werden.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Thomas,

      so etwas sollte immer notariell gemacht werden oder aber vor Gericht.
      Wobei du notariell immer etwas mehr Einfluss auf das Ergebnis hast.

      Ich wollte damals für den Zugewinn auch eine notarielle Vereinbarung haben, das ist daran gescheitert, dass der Notar nur die Seite meines Exmannes vertrat. Dadurch musste ich den Zugewinn einklagen und habe genau das bekommen, was ich bei der notariellen Vereinbarung gefordert habe.

      Aber, eine solche notarielle Vereinbarung ist bindend, es ist ja niemand gezwungen sie zu unterschreiben. Insofern sollte es ein vernünftiger Kompromiss sein.

      Wichtig ist:
      - was passiert wenn sie erneut heiratet währender Zeit wo noch EU zu zahlen ist( - fällt weg)
      - was passiert wenn sie mehr arbeitet (reduzieren oder nicht? oder erst nach der Probezeit? evtl. höherer Anteil an den Kinderbetreuungskosten deinerseits?)
      - was passiert wenn du arbeitslos wirst (muss angepasst werden, im Zweifelsfall ab Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit und nicht erst wie es die Gerichte sehen, nach 6 Monaten)
      - was passiert wenn du weniger verdienst
      - was passiert wenn das Kind von dir betreut wird
      - was passiert wenn ihr ein Wechselmodell einrichtet
      - was passiert, wenn du wieder heiratest (nichts, wird weiterhin wie ursprünglich gemacht, es sei denn deine neue Ehefrau arbeitet nicht?
      - was passiert, wenn noch ein Kind kommt bei dir (2 Unterhaltsberechtigte mehr, neue Frau und neues Kind, stehen vor der KM bzw. im gleichen Rang - muss also angepasst werden)

      Es sind so viele Dinge, die geregelt werden können, du musst dir halt überlegen, was ist ein realistisches Szenario und was ist eigentlich überflüssig.
      Und was muss in deinen Augen unbedingt geregelt werden.
      Evtl. kann man auch vereinbaren, dass sollte die Km weiter als 100 km wegziehen, der EU ab dem Umzugsdatum entfällt. Einfach, damit sie nicht noch EU bekommt und du die erhöhten Umgangskosten tragen muss.

      Aber bedenke, dass diese Vereinbarung auch so fair gestaltet sein muss, dass die KM ihn unterschreibt.

      Wie lange seit ihr jetzt schon rechtskräftig geschieden?
      Evtl. ist die Unterhaltskette dann ja auch schon gerissen, wenn sie monatelang schon ohne den EU auskommt.
      Es sei denn sie bekommt staatliche Unterstützung.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!