Hallo,
habe bisher Trennungsunterhalt gezahlt, nun ist die Scheidung durch und mein Anwalt rät mir das Trennungsunterhalt einzustellen und nur noch weiterhin Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Meine Fragen:
1. Mache ich mich strafbar, wenn ich das Trennungsunterhalt einfach so einstelle? Die Frau hat sich ja lange auf diesen relativ hohen Unterhalt in 4 stelligem Bereich eingestellt. Nun soll er wegfallen. Ich befürchte, wenn ich weiterzahlen sollte (um die Frau nicht in Probleme zu stürzen), wird man es mit auf den möglichen nachehelichen Unterhalt nicht anerkennen und ich zahle am Ende doppelt drauf. Wie läuft sowas eigentlich ab?
2. Wenn dann irgendwann die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt (ich rechne täglich damit), wird der Richter mir dann vorwerfen, dass ich unsozial und rücksichtslos gehandelt habe und mich mit einem sehr hohem nachehelichen Unterhalt "bestrafen"?
3. Muss ich das vorgestreckte ALG2 verzinst zurückzahlen, wenn der nacheheliche Unterhalt genehmigt wird oder muss das die Frau zurückzahlen oder überhaupt nicht?
Danke und Gruss
Thomas
habe bisher Trennungsunterhalt gezahlt, nun ist die Scheidung durch und mein Anwalt rät mir das Trennungsunterhalt einzustellen und nur noch weiterhin Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Meine Fragen:
1. Mache ich mich strafbar, wenn ich das Trennungsunterhalt einfach so einstelle? Die Frau hat sich ja lange auf diesen relativ hohen Unterhalt in 4 stelligem Bereich eingestellt. Nun soll er wegfallen. Ich befürchte, wenn ich weiterzahlen sollte (um die Frau nicht in Probleme zu stürzen), wird man es mit auf den möglichen nachehelichen Unterhalt nicht anerkennen und ich zahle am Ende doppelt drauf. Wie läuft sowas eigentlich ab?
2. Wenn dann irgendwann die Forderung auf nachehelichen Unterhalt kommt (ich rechne täglich damit), wird der Richter mir dann vorwerfen, dass ich unsozial und rücksichtslos gehandelt habe und mich mit einem sehr hohem nachehelichen Unterhalt "bestrafen"?
3. Muss ich das vorgestreckte ALG2 verzinst zurückzahlen, wenn der nacheheliche Unterhalt genehmigt wird oder muss das die Frau zurückzahlen oder überhaupt nicht?
Danke und Gruss
Thomas