Hallo beieinander ich bin gerade in der "heißen" Phase, in der vorher getroffene Absprachen leider nichts mehr zählen. Weiß jemand wie es sich mit Übergangsgebührnissen und Abfindungen der Bundeswehr bzgl. des Zugewinns verhält. Ich war von 1980 bis 1992 bei der BW. Habe 1990 geheiratet. 1992 bin ich bei der BW ausgeschieden und habe dann eine Sofortzahlung und 36 Monate Übergangsgebührnisse erhalten. Werden diese Zahlungen dem Zugewinn voll zugeschlagen, obwohl ich 10 Jahre meiner Dienstzeit nicht verheiratet war?
Ähnlich verhält es sich mit einer Lebensversicherung. 1980 abgeschlossen. Monatlich eingezahlt - 1996 - also in der Ehe ausbezahlt. Wird diese Versicherung nur anteilsmäßig - also ab Eheschließung 1990 dem Zugewinn zugeschlagen. Vielen Dank
Ähnlich verhält es sich mit einer Lebensversicherung. 1980 abgeschlossen. Monatlich eingezahlt - 1996 - also in der Ehe ausbezahlt. Wird diese Versicherung nur anteilsmäßig - also ab Eheschließung 1990 dem Zugewinn zugeschlagen. Vielen Dank