Abfindung - Zugewinn - Scheidung

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    • Abfindung - Zugewinn - Scheidung

      Hallo beieinander ich bin gerade in der "heißen" Phase, in der vorher getroffene Absprachen leider nichts mehr zählen. Weiß jemand wie es sich mit Übergangsgebührnissen und Abfindungen der Bundeswehr bzgl. des Zugewinns verhält. Ich war von 1980 bis 1992 bei der BW. Habe 1990 geheiratet. 1992 bin ich bei der BW ausgeschieden und habe dann eine Sofortzahlung und 36 Monate Übergangsgebührnisse erhalten. Werden diese Zahlungen dem Zugewinn voll zugeschlagen, obwohl ich 10 Jahre meiner Dienstzeit nicht verheiratet war?
      Ähnlich verhält es sich mit einer Lebensversicherung. 1980 abgeschlossen. Monatlich eingezahlt - 1996 - also in der Ehe ausbezahlt. Wird diese Versicherung nur anteilsmäßig - also ab Eheschließung 1990 dem Zugewinn zugeschlagen. Vielen Dank
    • Hallo Reno,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Wie die Übergangsgebührnisse und die Sofortzahlung gewertet werden weiß ich leider nicht genau, und Vermutungen helfen dir nicht.
      Die Lebensversicherung wird mit dem Wert am Hochzeitstag in dein Anfangsvermögen eingestellt, wenn es um den Zugewinnausgleich geht. Dabei findet noch eine Indexierung des Betrages (Ausgleich für den Kaufkraftschwund) statt. Dadurch erhöht sich dieser Wert.
      Ein hohes Anfangsvermögen zu haben ist immer eine gute Sache.
      Die Lebensversicherung darf beim Zugewinnausgleich nicht für sich allein bewertet werden: Von deinem Gesamtvermögen abzüglich Schulden am Ende der Ehe wird dein Anfangsvermögen zu Beginn der Ehe (Hochzeitstag) abgezogen. Genauso wird bei deiner Frau gerechnet. Wer dann in der Ehezeit ein höheres Vermögen gebildet hat muss davon die Hälfte abgeben.
      Was vom Vermögen während der Ehezeit ausgegeben wird ist dabei unwichtig.
      Lebt ihr bereits getrennt?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Reno,

      Zunächst muss man wissen, es kann nur verteilt werden was noch vorhanden ist.( Endvermögen).

      Sollte nicht mehr vorhanden sein, ist jede Berechnung überflüssig.

      Also was ist bei jedem vorhanden?

      Bei dir?

      bei der zukünftigen Ex?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Villa, hallo edy, erst mal Danke für die schnelle Reaktion, wir leben bereits seit über 2 Jahren getrennt und alles war im Grunde genommen bis ins Detail abgesprochen, aber plötzlich gilt von ihrer Seite keine Absprache mehr. Wir haben einiges an Vermögen und wie das grundsätzlich mit dem Zugewinn funktioniert weiß ich inzwischen auch. Aber ich hab wie schon gesagt diese Spezialfälle mit Lebensversicherung und einem großen Bausparer welche ich viele Jahre vor meiner Ehe abgeschlossen hab und während der Ehe bekommen hab. Ich hab auch den Nachweis über das Abschlußdatum, das Auszahlungsdatum und die monatliche Rate - aber ob und wie das im Zugewinn berücksichtigt wird weiß ich halt nicht. Genauso ist es mit der Bundeswehrabfindung. Aber wahrscheinlich sind das nicht so geläufige Konstruktionen und deshalb ist es auch wahrscheinlich nicht so einfach hierzu ne schlüssige Antwort zu finden. Aber vielleicht gibts ja doch nen Leser der so was schon mal hatte.
      LG Reno
    • Hallo Reno,

      Bei der LV und dem Bausparer ist die Lage klar.( EV - AV ).

      Ermittelter Rückkaufswert LV ( bei Einreichung der Scheidung ) minus Wert bei Hochzeit.

      Bausparer: Wert bei Einreichung der Scheidung minus Wert am Tag der Hochzeit.( hier steigert die Indexierung das AV).

      Abfindungen werden i.d.R. als EK für die Zeit nach dem Dienst gezahlt, dürfte also als gemeinsames EK gewertet werden .

      Falls die Abfindung auf deinem Konto sein sollte, erhöht sie dein Endvermögen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      edy schrieb:

      Falls die Abfindung auf deinem Konto sein sollte, erhöht sie dein Endvermögen.
      Soll egentlich nur bedeuten, falls jeder ein Konto auf seinen Namen hat und evtl. ein "gemeinsames Familienkonto" ,

      dann bekommt jeder das Geld vom eigenen Konto in sein EV und die Hälfte des Wertes vom "Familienkonto" ebenso.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo ich hab gestern bei der gegnerischen Anwältin das mit der LV so vorgebracht wie oben beschrieben. Ich bekam als Antwort ich müßte die Einzahlung lückenlos mit Belegen beweisen. Dann müßte ich eine Berechnung zum Heiratstag erstellen und eine Wertsteigerung durch Indexierung wäre ausgeschlossen. Ich hab natürlich keine Belege von 1980 mehr und die sind auch nicht mehr zu bekommen. Ich habe nur eine Mitteilung der LV Gesellschaft wann Beginn, Ende, Auszahlungssumme und wie hoch die monatliche Beitragsumme war. Mein Anwalt ist da *leider* scheinbar auch überfordert *heul*. Das gleiche hat sie mir auf den Bausparer erwidert.
      Weiter geht es mit den Spezialfällen. Wir haben im ersten und zweiten Ehejahr ein Haus gebaut. Meine Noch-EF hat explizit Aufzeichnungen geführt wer was genau bezahlt hat. Die Rechnungen sind auch alle noch vorhanden. Das heißt alles ist genau getrennt nach Darlehen von der Bank, Einsatz sie und Einsatz ich. Ich habe 200000.- bezahlt und sie 30000.-. Jetzt habe ich angeführt daß das ja nicht einfach unter den Tisch fallen kann, da es ja von meiner Seite kam und somit ja vor der Ehe vorhanden hat sein müssen - also meinem Anfangskapital zugerechnet werden müßte. Schließlich und endlich muß das Geld ja woher gekommen sein - ich kann allerdings nicht an Hand von Bankbelegen ( 1990) beweisen das das Geld vorher auf meinem Konto war - war es zwar ja aber halt kein Beleg. Mein Verdienst in den beiden Baujahren war nachweislich nicht mehr als 40000.-. Gibt`s zu sowas ne belastbare Aussage Euererseits? Danke schon mal im Voraus. Gruß Reno
    • Hallo Reno,
      was meinst du mit "belastbaren Aussagen"?
      Dies ist ein Laienforum, in dem gelegentlich auch Beiträge von Anwältinnen/Anwälten erscheinen.
      Tatsache ist, und das wurde dir bereits mitgeteilt, dass du dein Anfangs- und Endvermögen belegen (beweisen) musst, wenn es bezweifelt wird.
      Auch Zeugenaussagen sind Beweise, wenn sie der Sache dienen.
      Einzelne Einzahlungen in die LV müssen nicht nachgewiesen werden, sofern deren Wert zum Zeitpunkt der Hochzeit und - wenn sie noch
      bestehen - zum Zeitpunkt der Trennung feststeht.
      Falls du deinem Anwalt nicht völlig vertraust denk' doch mal über eine ISUV-Mitgliedschaft nach.
      Von einem Anwaltswechsel halte ich nicht so viel, denn du müsstest sowohl deinen bisherigen wie auch den künftigen für das Tätigwerden wegen des Zugewinnausgleichs bezahlen.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Reno,

      Ich hatte mein Haus über eine Versicherungshypothek finanziert (vor der Ehe begonnen(.

      Meine LV konnte mit den Wert zum Hochzeitstag ( zumindest das Jahr) gegen Gebühr nachweisen

      Bausparvertrag müsste ähnlich laufen.



      Was hast du denn in dieser Sache unternommen?

      Wie ist denn die Eintragung des Hauses ins Grundbuch geregelt? 50:50 ?

      lg
      edy
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    • Hallo edy,
      erst mal danke für die Antwort. Also von meiner LV habe ich von der Versicherungsgesellschaft ein Schreiben, da steht drin das Abschlußdatum (10 Jahre vor der Ehe), die monatliche Zahlungsrate, das Auszahlungsdatum ( 6 Jahre nach Eheschließung), der Auszahlungsbetrag und ich hab einen alten Kontonachweis auf dem die monatliche Rate auch dokumentiert ist. Ich hab jetzt über ne Zinzeszinsrechnung den Wert am Hochzeitstag berechnet - wird dieser Wert jetzt noch indiziert, oder bleibt der in dieser Höhe für den Zugewinn erhalten? Ob ich bei dem Altvertrag von der Versicherungsgesellschaft noch ne Berechnung zum wert des Heiratstages bekomme weiß ich nicht - werd ich aber versuchen
      Der Grundbucheintrag des Hauses ist 2/3 mir und 1/3 sie - aber lt. Anwälten und Notar spielt das keine Rolle beim Zugewinn - versteh ich ehrlich gesagt nicht, weil ich damals gut Geld beim Notar bezahlt hab um eben zumindest beim Haus für so einen Fall gerüstet zu sein.
      Ja und beim Bausparer weiß ich momentan nur daß ich einen hatte, daß ich ihn jeden Monat bespart habe ( hab ich nen Kontoauszug), daß ich das Darlehen zurückbezahlt hab ( Bescheid von der Bausparkasse) aber leider sonst keine Belege und es gestaltet sich äußerst schwierig da nach 20 Jahren noch was zu bekommen
      Ja und das Haus haben wir während der Ehe(also ein Jahr nach Eheschließung) teils aus Eigenmitteln und teils mit Krediten ( während der Ehe abgeschlossen) finanziert. Es ist zwar zu den Ausgaben alles haarklein dokumentiert wer was von seinem Konto bezahlt hat und was von den Krediten bezahlt wurde - aber ich hab halt keinen Kontoauszug vom Monat oder wenigstens dem Jahr vor meiner Ehe um zu sagen - da schaut her das Geld war auf meinem Konto. Es ist zwar da gewesen, denn sonst hätt ich das Zeugs ja nicht zahlen können...ja was soll ich sagen...die gegnerische Anwältin sagt - beweis es !!
      Gruß Reno
    • Hallo Reno,

      du wirst von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten?

      Du musst den jeweiligen Wert genau auf den Stichtag nachweisen ( glaubhaft machen können).

      Reno schrieb:



      Der Grundbucheintrag des Hauses ist 2/3 mir und 1/3 sie - aber lt. Anwälten und Notar spielt das keine Rolle beim Zugewinn - versteh ich ehrlich gesagt nicht, weil ich damals gut Geld beim Notar bezahlt hab um eben zumindest beim Haus für so einen Fall gerüstet zu sein.
      Es spielt in so fern eine Rolle, dass dir 2/3 des Hauses gehört .und ihr 1/3 .

      Dieser Wert kommt bei jedem ins jeweilige Endvermögen.

      lg
      edy
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    • Hallo edy, ich muß dich jetzt doch nochmal was fragen. Wenn mein Startkapital 100000.- ist. Das meiner Frau ist 0.- Wir haben ein Haus das 300000.- wert ist. Ich habe auf dem Konto 190000.- Meine Frau hat 150000.- Wie sieht dann die letztendliche Zugewinnrechnung aus? 190000.- + 150000.- +300000.- = 640000.- Endvermögen - richtig oder? Jetzt durch 2 = 3200000.-. Zugewinn meiner Frau ist somit bei Startkapital 0.- 320000.-€. Mein Zugewinn ist 320000.- - 100000.-(Startkapital) = 220000.-. Die Differenz von mir zu ihr wäre dann 100000.- Somit stünden mir 50000.- als Zugewinnausgleich zu.
      So und jetzt ist das Haus aber noch vorhanden. Das ist notariell mit 2/3 mir und 1/3 ihr beschrieben. Das heißt der Zugewinn ist geregelt und über das Haus kann man bei "Bedarf" nach der Scheidung weiterstreiten -oder verkaufen und mir würden 2/3 vom Verkaufswert zustehen- sehe ich das richtig?
    • Hallo Reno,

      Nix mit zusammenzählen.

      Die Zugewinnberechnung wird für jeden einzeln ermittelt.

      Jeder Hat ein EV und jeder ein AV,

      Eine positive Differenz ergibt den Zugewinn . ( wird bei jedem extra ermittelt). Der jeweilige Zugewinn muss zur Hälftr mit dem
      anderen Partner geteilt werden.

      Wenn ihr prozentual im Grundbuch steht, bekommt jeder den prozentualen Wert in sein Endvermögen.

      lg
      edy
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    • Hall Reno,
      ich antworte mal, obwohl du Edy angeschrieben hast.
      Ohne Berücksichtigung des Hauses und der Indexierung sieht es wie folgt aus:
      Du hast dein Vermögen in der Ehezeit um 90 000 Euro erhöht, deine Frau ihr Vermögen um 150 000 Euro.
      Deine Frau hat ihr Vermögen um 60 000 Euro mehr erhöht als du, folglich muss sie davon die Hälfte, also 30 000 Euro an dich zahlen.
      Das Haus hat generell nichts im Zugewinnausgleich zu suchen, wenn die Eigentumsverhältnisse 50:50 sind.
      Sinnvoll ist grundsätzlich die Überlegung, die endgültigen Eigentumsverhältnisse für Haus zusammen mit dem Zugewinnausgleich zu klären.
      Das kann aber auch jederzeit später erfolgen.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Reno schrieb:

      So und jetzt ist das Haus aber noch vorhanden. Das ist notariell mit 2/3 mir und 1/3 ihr beschrieben. Das heißt der Zugewinn ist geregelt und über das Haus kann man bei "Bedarf" nach der Scheidung weiterstreiten -oder verkaufen und mir würden 2/3 vom Verkaufswert zustehen- sehe ich das richtig?
      lg
      edy
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