Unterhalt - Realsplitting bei fiktivem Einkommen aufgrund "Nichterwerbstätigkeit"?

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    • Unterhalt - Realsplitting bei fiktivem Einkommen aufgrund "Nichterwerbstätigkeit"?

      Guten Tag,
      Mann arbeitet 100%; Frau arbeitet aus Prinzip nicht, obwohl eine Erwerbsobliegenheit vorliegt.
      Bei der Unterhaltsberechnung wird ein fikitves Einkommen der Frau angenommen und miteinberechnet.

      Bei der Unterhaltsberechnung taucht ein Betrag "Realsplitting" auf, wodurch sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag erhöht um die Frau von Steuermehrbelastungen freizustellen.
      Tatsächlich arbeitet aber Frau gar nicht. Sie bezahlt somit gar keine Steuer.

      Muss in diesem Fall der "Nichterwerbstätigkeit" das Realsplitting bezahlt werden oder kann der Betrag vom Unterhalt abgezogen werden?

      Freue mich auf jede Rückmeldung.

      Danke
    • Hallo golfesel,

      ich bin mir nicht sicher ob ich richtig verstehe.

      In der Situation gäbe es denke ich 2 Arten von Realsplitting:

      1) Du setzt Deine die Unterhaltszahlungen an die Ex ab, hast davon einen Steuervorteil, der wiederum die Leistungsfähigkeit/Unterhaltszahlung erhöht. (D.h der Steuervorteil durch dieses Realsplitting kommt auch der Ex zu Gute).

      2) Ausgleichszahlungen an die Ex, die diese bei Dir abgesetzten Unterhaltszahlungen selbst versteuern muss. Wenn aber die Gesamteinkünfte inkl Unterhalt so niedrig sind dass keine Steuern anfallen, ist auch nichts auszugleichen.

      Von dem Ansatz, das fiktive Einkommen aus der fiktiven Beschäftigung bei der Berechnung des steuerlichen Nachteils zu berücksichtigen (also ein fiktiver Steuernachteil) habe ich noch nie gehört.

      Gruß
      Jon
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