Guten Tag,
Mann arbeitet 100%; Frau arbeitet aus Prinzip nicht, obwohl eine Erwerbsobliegenheit vorliegt.
Bei der Unterhaltsberechnung wird ein fikitves Einkommen der Frau angenommen und miteinberechnet.
Bei der Unterhaltsberechnung taucht ein Betrag "Realsplitting" auf, wodurch sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag erhöht um die Frau von Steuermehrbelastungen freizustellen.
Tatsächlich arbeitet aber Frau gar nicht. Sie bezahlt somit gar keine Steuer.
Muss in diesem Fall der "Nichterwerbstätigkeit" das Realsplitting bezahlt werden oder kann der Betrag vom Unterhalt abgezogen werden?
Freue mich auf jede Rückmeldung.
Danke
Mann arbeitet 100%; Frau arbeitet aus Prinzip nicht, obwohl eine Erwerbsobliegenheit vorliegt.
Bei der Unterhaltsberechnung wird ein fikitves Einkommen der Frau angenommen und miteinberechnet.
Bei der Unterhaltsberechnung taucht ein Betrag "Realsplitting" auf, wodurch sich der zu zahlende Unterhaltsbetrag erhöht um die Frau von Steuermehrbelastungen freizustellen.
Tatsächlich arbeitet aber Frau gar nicht. Sie bezahlt somit gar keine Steuer.
Muss in diesem Fall der "Nichterwerbstätigkeit" das Realsplitting bezahlt werden oder kann der Betrag vom Unterhalt abgezogen werden?
Freue mich auf jede Rückmeldung.
Danke