Schulgeld für privat FOS

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    • Schulgeld für privat FOS

      Hallo zusammen,

      ich brauche zu dem o.a. Thema bitte eure Hilfe. Meine beiden Töchter (17), gehen seit September auf einen private FOS für Sozialwesen und Wirtschaft. Das Schulgeld dazu beträgt monatlich 95€ pro Person. Bei den Anmeldeunterlagen war unter anderem ein Antragsformular mit dabei, mit dem der Staat den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülerinnen und Schülern das Schulgeld bis zum Betrag von 102,50 € je Unterrichtsmonat ersetzt (Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz). Leider habe ich dussel mir genau das Formular nicht kopiert. Jetzt habe ich von der Mutter einen Brief mit der Aufforderung erhalten, dass ich 50% des Schulgeldes bezahlen soll. Als Info dazu habe ich von Ihr noch ein Schreiben der Schule an Sie zum SEPA-Lastschrifteinzug erhalten. Ich bin davon ausgegangen, dass die Schule mit dem Antrag, welchen ich unterschreiben musste, Ihr Geld vom Staat bekommt? Aktuell bleibt mir nur der Selbstbehalt und ich meine, wenn überhaupt, wäre das doch Mehrbedarf, welche dann nach dem Einkommen beider Elternteile berechnet (Mutter ist Lehrerin) werden müsste? Ich hoffe, Ihr könnt mir da weiterhelfen.
      Vielen Dank.

      Gruß
      Jimmy

      PS: Anders als bei der Mutter, war mein Favorit, dass erst mal beide Töchter, die waren erst auch dafür, eine Ausbildung machen. Letztendlich ist es dann doch die FOS geworden mit dem Hinweis von einer meiner Töchter, dass die Mutter der Auffassung ist, dass ich mich nur dazu engagiert habe, damit ich keinen Unterhalt mehr zahlen brauche. Letztendlich habe ich das so hingenommen, da ich mir meinen jahrelang mühsam aufgebauten Kontakt nicht durch unnötige Diskussionen mit der Mutter gefährden wollte. Nur noch ein Jahr, das schaffe ich auch noch :) :)
    • Hallo dolphin,

      kann es sein, dass 95 Euro bereits das verminderte Schulgeld sind? Der Schulgeldersatz - diese 102,50 Euro - werden doch direkt von der Schule mit der zuständigen Stelle verrechnet (müsste der RP sein).

      An der Entscheidung selbst wird nicht mehr zu rütteln sein, wenn du den Antrag auch unterschrieben hast. Da es sich um Mehrbedarf handelt, müssen die Kosten anteilig nach euren jeweiligen Einkommen verteilt werden. Da dürfte dann die Mutter der Kinder zu mehr als der Hälfte dabei sein.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo dolphin,
      falls du nachweislich bei deinem Einkommen nicht über dem Selbstbehalt liegst hat die Kindesmutter - Leistungsfähigkeit ist vermutlich aufgrund Ihres Berufes
      gegeben - rechtlich gesehen allein für die Kosten durch Mehr- und Sonderbedarf aufzukommen, egal, ob du dieser Ausbildung zugestimmt hast oder nicht.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Susanne,
      hallo Villa,

      "Grazie Mille" für eure Infos. Ich werde mich dazu morgen mit dem Träger der Schule in Verbindung setzen und weiter berichten. Auf der Internetseite der Schule friedrich-oberlin.de/300_aufnahme.htm steht nur was von Schulgeld, für mich nicht ersichtlich, dass es sich hier um ein "vermindertes" bzw. restliches Schulgeld handelt. Auch im Anmeldeformular stehen explizit nur die 95€ und nix weiter, woraus ich hätte ableiten können, dass es sich um ein vermindertes Schulgeld handelt. Ich bin also davon ausgegangen, dass mit dem Antrag auf Schulgeldersatz dieser Betrag gedeckelt ist.

      Gruß
      dolphin
    • Hallo zusammen,

      Susanne, deine Einschätzung war korrekt. Die Schule hat mir mitgeteilt, dass es sich bei den genannten 95€ bereits um das verminderte Schulgeld handelt :cursing: :cursing: . Sowohl auf der Internetseite wie auch im Antrag bleibt das völlig unerwähnt. Muss jetzt der Mutter mitteilen, dass ich das in der Höhe nicht stemmen kann und wird mal wieder ein Gang nach Canossa werden :huh: .


      Gruß
      dolphin
    • Hallo dolphin,

      tja, dann ist das so. Schau noch einmal, was villa dazu geschrieben hat. Wenn du schon am Selbstbehalt knabberst, kann keiner von dir anteiliges Schulgeld verlangen. Wenn du drüber bist, wird gequotelt. Dein Einkommen vermindert sich natürlich um die üblichen Abzugsbeträge und natürlich KU, den du zahlst.

      Der Gang zur Canossa-Mama ist dir peinlich. OK. Augen zu und durch. Es gibt Grenzen und Regelungen beim KU und auch bei Mehrbedarf. Die sollten auch eingehalten werden. Überleg mal, wie peinlich es wird, wenn am Ende des Monats - eines jeden Monats - diese 95 Euro einfach fehlen. Mir würden sie fehlen - und ich würde Stolz oder Peinlichkeit hinten anstellen. Das würde ich müssen, du vermutlich auch.

      Kopf hoch!
      Susanne

      @ Hugoleser
      Es handelt sich in Dolphins Fall nicht um Sonderbedarf, sondern um Mehrbedarf.