Unterhalt noch weiter zahlen?

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    • Unterhalt noch weiter zahlen?

      Hallo,

      ich bin neu hier und habe durch Zufall das Forum entdeckt und jetzt ein Thema erstellt, da ich nach Ratschlägen gesucht habe.

      Folgende Situation.

      Geschieden seit mehreren Jahren. 2 Kinder. 1 Kind 24 Jahre alt, studiert in einer anderen Stadt, hier keine Probleme. 2 Kind 21 Jahre als, lebt bei der Mutter, ja, Schule ? oder doch nicht.

      Für Kind 1 zahle ich den zustehenden Unterhalt von über 700 €.

      Für Kind 2 zahle ich derzeit auch noch den zustehenden Unterhalt.

      Unterhaltstitel für beide Kinder besteht nicht, da Mutter bei Anwalt arbeitet und wir bisher immer alles so geregelt haben und es weiters keine Probleme gab.

      Jetzt zu Kind 2. Probleme seit der Trennung. Erst Realschule abgebrochen, dann über Berufsgrundschuljahre mittlere Reife nachgemacht. Dann aufs Wirtschaftsgymnasium, welches sich aber jetzt auch das 3 Jahr hinzieht., da immer wieder unterbrochen wird und dann fortgesetzt.

      Unterhalt habe ich aber immer weiter gezahlt, da ich das Kind halt nicht alleine lassen und auch unterstützen wollte.

      Vor Jahren hatte er schon einmal eine Therapie gemacht, welche er dann selbst abbrach, da er der Meinung war, dass er diese nicht mehr braucht.

      Oft ging es mit der Schule gut bis Anfang November oder Dezember, dann wie jetzt seit letzten Freitag auch, geht er plötzlich nicht mehr in die Schule. Die ganze Zeit hat es mit Lernen und allem geklappt und dann kommt ein Einbruch. Wenn er dann mal etwas sagt, warum er nicht mehr geht, dann kommt nicht viel oder wie letzten Freitag, dann, kommt "ich will ja, schaffe es aber nicht".

      Oft redet er auch nicht und verkriecht sich ganz. Schulische Leistungen sind jedoch ok, 12, 13, 14 und 15 Punkte, bester Schüler.

      Seit Sommer diesen Jahres war er jetzt auch wieder in Therapie. Am Freitag, also morgen hätte er jetzt wieder einen Termin, aber seiner Mutter hat er jetzt gegenüber geäußert, dass er nicht hingeht. Er meinte, warum soll er dort hingehen und Reden, wenn er mit seiner Mutter nicht redet.

      Also bricht er dieses wieder ab, wie anderes zuvor auch.

      Ich hatte, nachdem ich erfahren hatte, dass er wieder nicht in die Schule geht, mit seiner Therapeutin gesprochen und diese meinte, dass sie der Meinung ist, dass er kommen würde und er genau wüsste was er will und machen kann, wohl auch austesten und in Ruhe gelassen, damit er machen kann wie er möchte. Er sei aber auch für sein Verhalten selbst verantwortlich.

      Soweit mal in Kurzform.

      Jetzt meine Frage.

      Ich habe die ganze Zeit immer meinen Unterhalt gezahlt und auch unterstützt. Steht es mir jetzt aber frei, wenn er nicht weiter in die Schule geht, den Unterhalt einzustellen?

      Irgendwo sehe ich nicht ein, dies weiter zu unterstützen, den ich bin mir nicht sicher, ob er überhaupt krank ist. Nach der Aussage der Therapeutin, scheint mir dies bald eher nicht so. So kommt mir vieles gespielt vor und auch alle gegeneinander ausgespielt. Und wer weiß, was er der Therapeutin vorgespielt hat.

      Wie geht es dann weiter, wenn ich den Unterhalt einstelle?

      Müsste er mich verklagen? Und müsste er dann vor Gericht beweisen, anhand Arzt oder Gutachten, um weiter Unterhalt zu erhalten, dass er Krank ist und nicht Arbeiten gehen kann?

      Arbeitslos melden? Anspruch auf Kindergeld dürfte dann ja auch nicht mehr bestehen.

      Kann ich ihn von mir aus jetzt irgendwie verpflichten, dass er mal eine Bescheinigung oder etwas vorlegt, dass er krank ist?

      Dumme Situation. Irgendwie will man unterstützen, falls er krank wäre, auf der anderen Seite sehe ich aber auch nicht ein, weiter zu zahlen und es geht nichts voran.

      Danke.
    • Hallo planlos,

      ich höre aus deinen Beschreibungen heraus, dass es dir vermutlich gar nicht so sehr um den Unterhalt geht, sondern um die Sorge, nicht wirklich Bescheid zu wissen. Das verstehe ich gut. Ich glaube, wenn dein Sohn nachweisen kann, dass er krank ist (und das wird er vermutlich können), kannst du den Unterhalt nicht einstellen. Es gibt zwar keine Titel, aber den könnte er ja postwendend verlangen - die Situation verbessern würde das vermutlich nicht.

      Aus deinen Schilderungen ist zu entnehmen, dass dein Sohn gewaltige Probleme hat. Er hat immer wieder was angefangen, dann wieder unterbrochen, hat dennoch gute Ergebnisse (intellektuelle Überforderung sieht anders aus), zieht sich zurück, will nicht reden... Man muss vorsichtig sein mit Ferndiagnosen und Küchenpsychologie - aber hier kann auch ein Laie erkennen, dass da schwer was im Argen liegt.

      Die Auskunft der Therapeutin finde ich sehr befremdlich. Mal davon abgesehen, dass sie ihre Schweigepflicht verletzt hat (oder war dein Sohn damit einverstanden?) und du vermutlich ihre Stellungnahme mit eigenen Worten auch nicht 1:1 wiedergegeben hast - so einen Blödsinn sollte sich eine Therapeutin nicht leisten. Wer solche Freunde (Therapeuten) hat, braucht keine Feinde mehr.

      Ich weiß keinen wirklichen Tipp für dich. Dass es das Beste wäre, sich an einen Tisch zu setzen - möglichst zusammen mit TherapeutIn, muss ja nicht diese sein - die Probleme auf den Tisch zu legen und nach konstruktiven Lösungen zu suchen.. Ja, das weißt du sicher selbst. Aber wie? Lass nicht locker, versuch es immer wieder, mit ihm zu reden. Manchmal zahlt sich Beharrlichkeit aus, zumindest gibst du ihm das Gefühl, dass er wichtig ist für dich.

      Ich wünsch dir dabei viel Geduld und Fingerspitzengefühl - und natürlich für deinen Sohn alles erdenklich Gute. Du weißt, dass er einen enormen Leidensdruck hat?

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      es ist einige Zeit vergangen, seit ich hier das letzte mal geschrieben haben, da ich nochmals abwarten wollte, wie sich die Situation entwickelt. Auch hatte ich nochmals das Gespräch gesucht mit seiner Mutter und ihm. Zum Gespräch war mein Sohn jedoch dann nicht erschienen.

      Den Unterhalt habe ich bis jetzt weiter bezahlt.

      In Gesprächen mit seiner Mutter hatte ich ihr erklärt, dass er ja auch Pflichten (zügiges Beenden einer Ausbildung) hat, damit der Unterhalt weiter bezahlt wird, welches bestätigt wurde. Oder er ist halt gesundheitlich nicht in der Lage eine Ausbildung auszuüben. Aber bisher wurde von keinem Arzt entsprechendes attestiert.

      Angeblich solle er sich Anfang März bei einem anderem Therapeuten melden, damit dort eine Behandlung angefangen werden könne. Aber ob dies dann auch umgesetzt wird, mag ich aus dem bisherigen Verlauf bezweifeln.

      Jetzt nochmals meine Frage.
      Sollte ich bzw. kann ich den Unterhalt eigentlich jetzt einstellen?

      Und falls ich einstelle, müsste ich, wie ich von anderer Seite gehört habe, erst ein Schreiben mit Fristsetzung übersenden, bis zu welchem ein Nachweis erbracht wird, dass er einer Tätigkeit nachgeht, ansonsten wird der Unterhalt ab diesem Zeitpunkt eingestellt.

      Nochmals zur Anmerkung. Ich möchte hier eigentlich beide Mutter wie Sohn aufwecken, damit endlich mal etwas produktives in die Tat umgesetzt wird und er sein Leben nicht verpfuscht.
    • Hallo planlos,
      du möchtest also deinen Sohn und dessen Mutter aufwecken?!
      Dann stell' die Unterhaltszahlung sofort ein und teil' ihm mit, dass du zur Weiterzahlung des Unterhalts bereit bist, sobald dir lückenlose Nachweise über seine derzeitige Tätigkeit vorliegen.
      Nur so wirst du ihn "aufwecken".
      Sollte er krank sein wäre ich an deiner Stelle nicht mit einer lapidaren Krankschreibung des Hausarztes einverstanden.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,

      So. Ich muss mich hier nochmals melden, da ich noch weitere Fragen habe.

      Sohn geht jetzt seit Ende der Winterferien weiter in die Schule. Ob er zum Abi zugelassen wird entscheidet sich noch diese Woche, jedoch gehe ich davon aus, dass er die erforderliche Punktzahl erfüllt, geht wohl eher um die Fehlzeit.
      Sollte er nicht zugelassen werden, wurde der Mutter durch den Stufenleiter mitgeteilt, dass er sich nochmals zurückstellen lassen kann, jedoch dann etwas vom Arzt beibringen müsste, dass er nicht in der Lage ist, die Schule derzeit fortzuführen. Ich gehe davon aus, dass wenn er nicht zugelassen wird, dass er dann auch nicht weiter (vorerst) die Schule besucht.

      Laut KM will er sich auch jetzt helfen lassen, da er es jetzt angeblich selbst einsieht, dass es so nicht weitergeht (er kommt mit Druck nicht klar, isst nicht usw.).
      Dienstag wäre jetzt auch Termin beim Hausarzt und bei einem Therapeut steht er schon seit Anfang des Jahres auf der Warteliste, kann sich dort nochmals Anfang März melden.

      Jetzt die Frage, auch für den Fall, dass er nicht zugelassen wird und dann vorerst die Schule nicht weiter besucht.

      Welches Attest, wenn eines ausgestellt wird, dass er aufgrund der psychischen Verfassung nicht in der Lage ist die Schule weiter zu besuchen, ist beizubringen, dass der Unterhalt durch mich weiter zu zahlen ist. Langt eines des Hausarztes oder sind Atteste von speziellen Fachärzten erforderlich.
      Gehe davon aus, dass auch der Unterhalt ein Grund für den Arztbesuch ist.

      Wenn ich so weiterspinne und diese Schiene weiter verfolgt wird, kann es dann sein, dass ich möglicherweise ein Leben lang weiter Unterhalt zahlen kann?
    • Hallo planlos,

      Zunächst kannst du m.E. den Unterhalt einstellen ( da ja kein Titel besteht).

      Das Recht regelt: Unterhalt nur bei Bedürftigkeit,d.h. nur ibei in Schule/ Ausbildung.

      Beim Attest würde ich folgenden Vergleich anstellen:

      Wenn Sohn heute ALGII beantragen würde, würde eine Untersuchung durch einen "Amtsarzt" erfolgen.

      Man würde feststellen wie viele Stunden er täglich arbeiten könnte usw.

      In diesem Fall hier, wird ein einfaches Attest vom Hausarzt nicht ausreichen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo (ist doch netter),
      Danke schon mal für die Antwort. Hilft erst einmal weiter.

      Gehe jedoch davon aus, dass in diesem Fall die Hausärztin eh weiter verweisen wird an einen Facharzt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: "Hallo" eingefügt

    • Hallo Allerseits

      muss mich hier mal wieder mit einer Frage an Euch wenden.

      Mein Jüngster ist nun seit ein paar Wochen in therapeutischer Behandlung mit vielen Baustellen. Was genau ist, kann noch nicht gesagt werden, bzw. die Frage, ob ich es überhaupt erfahren werde, was genau ist.

      Mein Fragen sind nun, um mal vorsichtig abschätzen zu können, was noch auf mich zukommen kann.

      Sollte er so krank sein, dass er einmal überhaupt nicht Arbeiten kann, wäre ich dann zu Lebzeiten für ihn immer unterhaltspflichtig und müsste für ihn aufkommen (meine irgendwo etwas gelesen zu haben, dass ein Unterhaltspflichtiger für sein krankes, nicht bei ihm wohnendes Kind, welches nicht arbeiten konnte, Alter war meine ich über 30, von der Rentenkasse zu Unterhaltsleistungen verpflichtet wurde.

      2 Kind studiert ja und wohnt ausserhalb, wird allerdings im Juni 25 und somit fallen Kindergeld und Beihilfeanspruch weg. Kind ist derzeit noch bei mir privat krankenversichert. Dann muss ich ja für die freiwillige Krankenversicherung für ihn aufkommen. Erhöht sich dann auch der Unterhalt?
      Bafög hat er keines bekommen.

      Und noch eine Frage. Sollte mein zweiter Sohn doch seine Schulausbildung dann im nächsten Jahr beenden können und er würde auch studieren können mit eigener Wohnung. Stünde ihm dann auch der volle Unterhalt über 735 € zu?

      Mutter der Kinder ist unter der Einkommensgrenze. Also ich stehe alleine für alles da und könnte dann die 735 € nicht auch noch aufbringen, nachdem jetzt dann ja noch die Krankenversicherung zu zahlen ist, welche sich ab 25 jetzt ja auf ca. 170 € beläuft.

      Danke für die Antworten
    • Hallo,

      ja, zu dem Unterhalt kommt dann noch die KV zu. Das kann dann aber eine studentische Pflichtversicherung in einer gesetzlichen und nicht unbedingt mehr in der privaten sein.
      Warum studiert das älteste Kind mit 25 noch? Master? Ist es noch in der Regelstudienzeit?

      Was das jüngere Kind angeht, hier sollte versucht werden gemeinsam mit dem Therapeuten gesprochen zu werden, wie die Prognose ist. Und solange er nichts macht hat er auch keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn er aber zum Abi zugelassen ist und dieses auch ablegen wird hat er Anspruch auf Unterhalt.

      Bei dem ältesten hast du einen Selbstbehalt von 1.300 €, da dieser im 4. Rang ist.
      Der jüngere, da müsste genau geschaut werden, durch die allgemeinbildende Schule ist er eigentlich noch priviligiert. Dazu muss er aber zu Hause wohnen (bei KM reicht auch), in der allgemeinbildenden Schule sein und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hier weiss ich nicht, ob er dann mit dem 21. Geburtstag nicht mehr priviligiert ist oder erst mit dem 22. Geburtstag. Google sagt, mit dem 21. Geburtstag hat man das 21. Lebensjahr vollendet. Damit liegt auch hier dein Selbstbehalt bei 1.300 €.

      Du musst mal schauen, ob du überhaupt für die ganzen Sachen komplett leistungsfähig bist.
      Dein Jahreseinkommen+- Steuererstattung bzw. Nachzahlung/12 - berufsbedingte Aufwendungen - zus. Altersvorsorge - private KV = durchschnittliches monatliches anrechenbares Einkommen.
      Dann musst du die private KV der Kinder abziehen und schauen bei welcher Stufe der Düsseldorfer Tabelle du landest.
      Du musst nämlich nicht mehr zahlen, als du allein nach deinem Einkommen zahlen müsstest.
      Wenn du für die Kinder nicht 735-Kindergeld leistungsfähig bist müssen sie mit weniger zurecht kommen.
      Und dir muss 1.300 € verbleiben.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo

      Zur Sache kann ich dir nicht helfen, aber zur Frage wann ist ein Lebensjahr vollendet.

      Das spielt im Beamtenrecht eine Rolle (musse ich pauken während des Studiums)

      Das 21. Lebensjahr ist am Tag vor dem 22. Geburtstag vollendet.
      Macht ja auch Sinn, weil ja die Monate 0 bis 12 auch ein Jahr ergeben, nämlich ein Lebensjahr :)

      Gruß PeGgaSa
    • PeGaSa11 schrieb:

      Das 21. Lebensjahr ist am Tag vor dem 22. Geburtstag vollendet.
      Moin,

      zu wenig gepaukt. :P

      Siehe Lebensalter.

      Ich beziehe mich ganz und gar auf

      WIKIPEDIA schrieb:

      Der Geburtstag (gehoben: Wiegenfest) bezeichnet den Jahrestag der Geburt oder den tatsächlichen Tag der Geburt einer Person. Mit dem ersten Geburtstag ist der erste Jahrestag der Geburt gemeint.
      Wer am 6.4.1996 um exakt 23:59 Uhr geboren ist, hat heute um 24:00 Uhr das 21. Lebensjahr vollendet.
      Am 6.4.2017 um 00:00 Uhr darf man zum 21. Geburtstag gratulieren (wenn reingefeiert wird). :D

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo allerseits,

      da habe ich direkt noch etwas, betrifft Berechnung die Höhe der Unterhaltsberechnung und zwar in wie weit, Grundschuldtilgungen abzugsberechtigt sind.

      Wohne mit meiner neuen Lebenspartnerin und ihrem Sohn in einem gemeinsam erworbenen Haus. Monatliche Grundschuldzahlungen erfolgen durch mich.

      Haus wurde erworben, da ich mit meinem jüngsten Sohn zu meiner Lebensgefährtin und ihrem Sohn gezogen war und wir uns dann nach etwas größerem umschauten.
      Mein Sohn war auch damals mitgeteilt worden, dass wir uns etwas suchen und er hatte nichts dagegen gesagt und war mit einverstanden.

      Als dann der Notartermin vorüber war kam er dann plötzlich irgendwann später hinaus, als wir schon am planen waren, was wir verändern usw. an und teilte mit, dass er zu seiner Mutter zieht.

      Hier ist jetzt die Frage, wenn es hart auf hart kommt, ob diese Verbindlichkeiten abgezogen werden können oder nicht, da ich irgendwo schon gelesen hatte mit dem Schutz des Kindes und dem Entstehen der Verbindlichkeiten.
    • Hallo,

      einen Teil- ich glaube die Tilgung - kannst du als zus. Altersvorsorge geltend machen.
      Die Zinsen werden bei dem Wohnwertvorteil des Hauses in Abzug gebracht.
      Aber alles nur zu 50 %, sofern ihr die Aufteilung 50/50 gewählt habt.

      Der Wohnwertvorteil (wohnen im eigenen Haus) erhöht dein Einkommen, die Kredite mindern es. Im Regelfall ist es ein Nullsummenspiel.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo,

      ok, ich hatte dies etwas anders verstanden, dass wenn der Unterhalt geleistet werden könnte, dass dies dann auch berücksichtigt wird.

      Vor allen Dingen war ja damals geplant, dass er mit ins Haus zieht und ich dort ja auch mein Büro einrichte.

      Nur wenn es nicht berücksichtigt wird, dann wäre am Ende, falls er dann studieren würde, ich der Dumme, wenn ich für bei die Summe aufbringen müsste, und könnte am Ende meine Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen und könnte in Insolvenz gehen. Wäre ja der Hammer.