Berechnung Trennungsunterhalt bei unterschiedlichem monatlichen Einkommen

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    • Berechnung Trennungsunterhalt bei unterschiedlichem monatlichen Einkommen

      Hallo

      wie wird der TU berechnet, wenn sich das Nettogehalt aufgrund von monatlich unterschiedlich anfallenden Wochenendarbeiten bzw. Überstunden, von Monat zu Monat stark unterscheidet?

      Unabhängig von den vorhandenen Schwankungen, weiss ich auch schon, dass die "Extra Arbeit" projektbedingt signifikant abnehmen wird, mein Nettoeinkommen also schrumpfen wird. Das Grundgehalt bleibt natürlich so wie es ist. Wie wird in so einem Fall bei der Berechnung vorgegangen? Monatlich neu berechnet?

      Vielen Dank!
    • Hallo Matterhorn,

      natürlich geht man immer von einem längeren Durchschnitt aus.

      bei Nichtselbstständigen i.d.R von den letzten 12 Monaten,

      bei Selbstständigen nimmt man das Durchschnittseinkommen der letzten 36 Monate.

      Bei der Berechnung solltest du aber unbedingt auf den zukünftigen Durchschnitt hinweisen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,
      Hmm, der Durchschnitt der letzten 12 Monate wird sich signifikant von dem Durchschnitt der nächsten 12 Monate unterscheiden. Wer macht die "offizielle" Berechnung des TU? Vermutlich werden beide Anwälte auf unterschiedliche Zahlen kommen. Wie wird dann entschieden?

      Überstunden die in der Zukunft definitiv nicht mehr anfallen werden, da der Auftrag an meinen Arbeitgeber nicht mehr besteht, dürften doch eigentlich nicht mehr berücksichtigt werden. Was nicht da ist kann ja auch nicht verteilt werden? Oder denke ich hier nur logisch naiv?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Villa,

      ja, das wäre ich. Noch gibt es keinen TU, wenn ich stand heute anhand des Durchschnitts der letzen 12 Monate berechnen würde, würde ich ein ganz anderes Nettogehalt nehmen als in 2-3 Monaten, da extra vergütete Arbeit neben dem eigentlichen Grundgehalt wegfallen wird. Die wird auch nicht mehr zurückkommen. Nicht durch meine eigene Wahl, sondern wegen Auftraggeber meines Arbeitgebers (Projektwechsel), da habe ich keinen Einfluss drauf. An meinem eigentlichen Grundgehalt ändert sich natürlich nichts.

      Viele Grüße,
      Matterhorn
    • Hallo Matterhorn,
      hat deine Frau oder ein Anwalt von dir Auskunft zu deinem Einkommen wegen der Berechnung von Trennungsunterhalt gefordert oder stellst du deine Frage vorsorglich?
      Du weißt bereits, dass bei Nichtselbständigen das Einkommen der letzten 12 Monate bei der Berechnung zugrunde gelegt wird. Es ist dabei unbedeutend, wie hoch dein Einkommen in naher Zukunft sein kann oder wird.
      Wenn du aufgrund dieser Berechnung Unterhalt zahlst und sich dein Einkommen mehr als geringfügig, also wesentlich, ändert, kannst du eine Neuberechnung des Unterhalts fordern.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin Matterhorn,

      bei der Ermittlung des künftig geschuldeten Unterhalts baut die Unterhaltsermittlung auf Prognosen zur künftigen Einkommensentwicklung auf. Zur Lösung des Problems behilft man sich mit Blick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Vergangenheit. Danach soll eine möglichst realitätsgerechte Prognose zur künftigen Einkommensentwicklung aufgestellt werden.

      BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09

      Bei der Bedarfsermittlung (...) ist es Aufgabe der Tatsacheninstanzen, unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden.

      Bitte deinen Arbeitgeber um eine möglichst detaillierte schriftliche Bestätigung über die zukünftig entfallenden Tätigkeiten.

      Sowohl außergerichtlich als auch während eines evtl. gerichtlichen Unterhaltsstreits solltest du zukünftige Verdienstbescheinigungen unaufgefordert vorlegen! Bis zur Einigung bzw. gerichtlichen Entscheidung.
    • Vielen Dank für die Antworten und das in meinen Augen entscheidende Zitat "....unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls eine geeignete Methode zur möglichst realitätsgerechten Ermittlung des Nettoeinkommens zu finden". Schon mal etwas beruhigend für die noch vorsorgliche Frage nach TU.

      Vielen, vielen Dank!!