gemeinsamer Anwaltsbesuch?

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    • gemeinsamer Anwaltsbesuch?

      Hallo

      meine Frau möchte sich gerne von mir trennen (seit langem) und macht jetzt plötzlich Druck. Vor ca 4 Wochen war sie bei einem Anwalt um sich beraten zu lassen, in den letzten zwei Wochen wollte sie immer einen neuen Termin für uns beide ausmachen, allerdings ohne genau zu sagen warum. (Ich weiss, dass ihr Anwalt etwas Druck macht, entweder sie kommt wieder zurück oder sie muss die Erstberatung bezahlen). Mal redet sie davon, es so "offiziell zu machen", heute hat sie es nur als "Informationsgespräch" dargestellt, um uns die Optionen erklären zu lassen. Allerdings ist es ihr Anwalt, von daher bin ich mir nicht sicher, wie neutral diese Optionen sind.

      Vermutlich sind auch finanzielle Interessen beteiligt, so dass sie nicht den Anwalt alleine bezahlen muss. Überhaupt nimmt sie das Wort "Trennungsgeld" ziemlich häufig in den Mund. Da sie derzeit arbeitslos ist, und kein Einkommen hat, ist auch hier zu vermuten, dass die Aussicht auf Trennungsgeld eine gewisse Motivation darstellt.

      Ich selber bin derzeit auf Anwaltsuche, denn unsere Situation ist nicht ganz trivial, und ohne eigenen Anwalt werde ich sicherlich nicht auskommen. Es gibt einfach zu viele vorprogrammierte Konflikte.

      Aber trotzdem meine Frage: Welche Vor- bzw. Nachteile ergäben sich aus einem gemeinsamen Besuch beim Anwalt? Generell habe ich nichts dagegen mich gütlich mit ihr zu einigen, und Geld zu sparen...

      vielen Dank für Tipps, Hinweise, Ideen.
    • Hallo Matterhorn,

      schön, dass du den Weg zu uns gefunden hast. Herzlich willkommen!

      Vorab: Es gibt im Scheidungsverfahren keinen gemeinsamen Anwalt. Der Anwalt wird immer von einer der Parteien beauftragt - und dieser Partei ist er auch verpflichtet. Er ist nicht neutral und darf es auch nicht sein. Es gibt durchaus Scheidungen, bei denen nur 1 Partner anwaltlich vertreten ist. Das geht. Ist aber nur zu empfehlen, wenn wirklich alles geklärt ist, beide Partner sich einig sind und nicht mit Überraschungen gerechnet werden muss.

      Du schreibst, dass du auch bereits auf Anwaltssuche bist. Ich denke, damit ist das Thema 'nur 1 Anwalt' durch. Wenn es darum geht, bereits vor der Trennung/ Scheidung eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu schließen, kann es Sinn machen, gemeinsam zum Anwalt zu gehen. Allerdings mit den oben genannten Einschränkungen. Du könntest dann die Vorstellung des gegnerischen Anwalts mit zu deinem Wahlanwalt nehmen und das ganze dann noch notariell besiegeln. Das senkt die Kosten bei der eigentlichen Scheidung und bringt - wenn es richtig gemacht wird - Sicherheit für beide Seiten.

      Ein weiterer Vorteil der Scheidungsfolgenvereinbarung (an der natürlich auch 2 Anwälte beteiligt sein dürfen) zu diesem frühen Zeitpunkt ist die Tatsache, dass man noch miteinander redet. Vielleicht tut ihr das auch noch nach 10 Monaten Trennung - das weiß keiner. Erfahrungsgemäß wird die Kommunikation und die Einigungsbereitschaft schlechter, je länger die Trennungszeit dauert. Nicht immer, aber oft.

      Bei der Suche nach einem Anwalt solltest du dich im Freundes- und Bekanntenkreis umhören. Oder gleich ISUV-Mitglied werden. Das kostet zwar den Jahresbeitrag, aber du hast dann Gelegenheit, dich bei verschiedenen Anwälten beraten zu lassen und dann deine Wahl zu treffen. Es muss auch die Chemie stimmen.

      Sicher kommen im Laufe der Zeit noch Fragen oder du möchtest einfach was loswerden. Nur zu. Hier bist du willkommen und findest fast immer jemanden, der mit Rat und Erfahrungen helfen kann.

      Ich wünsche dir für die bevorstehende Zeit viel Kraft und Glück!

      Bis bald.
      Susanne
    • Hallo Matterhorn,
      auch von mir ein "herzliches Willkommen" im ISUV-Forum.
      Nach meiner Meinung ist es unschädlich, wenn du gemeinsam mit deiner Frau an einem Gespräch bei ihrem Anwalt teilnimmst.
      Bitte denk' dabei immer an das, was Susanne bereits geschrieben hat.
      Und weiter: Hör' dir an, was der Anwalt und deine Frau sagen und mach' evtl. Notizen.
      Nimm zu nichts Stellung und beantworte etwaige Fragen ausweichend oder wie folgt oder ähnlich: "Ich werde über das heutige Gespräch/die Frage nachdenken und mich dazu in den nächsten Tagen äußern".
      Kein Wort mehr!
      Nichts unterschreiben, nicht zu Spontanäußerungen oder Gemütsregungen hinreißen lassen.
      Vorteil des Gesprächs für dich: Du erfährst wahrscheinlich, was deine Frau bzw. der Anwalt will und wie er "tickt".
      Wenn das Gespräch stattgefunden hat kannst du dich spätestens dann hier gern wieder mit Fragen melden.
      Und auch dies noch: Es gibt tatsächlich Anwälte, die schicken nach gemeinsamem Gespräch mit den Eheleuten eine Rechnung über je die Hälfte der Kosten an beide.
      Das ist unzulässig. Deine Frau hat in eurem Fall ihren(!) Anwalt allein zu bezahlen.

      Es wäre schön, wenn du dich hier mal wieder meldest.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen