Berechnung Zugewinn Haus und Kredite

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    • Berechnung Zugewinn Haus und Kredite

      Moin Forum

      Der Zugewinnausgleich
      macht mir ein wenig Sorgen, da meine Ex horrende Forderungen hat und meine Anwältin mir bisher auch keine 100%ige Aufklärung leisten konnte.

      Folgendes:
      Ich habe 2003 das Haus meiner Eltern überschrieben bekommen, stehe alleine im Grundbuch.

      Drei Wochen vor der Eheschließung 2004 wurde von uns gemeinsam ein Renovierungskredit aufgenommen in Höhe von € 35.000,- Dieser Kredit ist noch mit € 20.000,- belastet, derzeit läuft der Kredit noch auf beide Namen, ich zahle die Raten ab, die Bank wollte meine zukünftige Ex-Frau nicht aus der Haftung entlassen.

      Zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung im Februar 2016 hatte das Haus eine Wertsteigerung von ca €115.000,- , welches durch weitere Renovierungen / Modernisierungsmaßnahmen mittels Baufinanzierung zustande gekommen ist.

      Es laufen noch weitere zwei Renovierungskredite auf meinen Namen, die jeweils Passiva in Höhe von € 20.000,- betragen und innerhalb der Ehezeit abgeschlossen bzw. in der
      Trennungszeit auf mich alleine umgeschrieben worden sind.

      Nun zur Frage, wie das berechnet wird:

      Wir sind mit gemeinsam mit – € 35000,- in die Ehe gestartet, daß durch 2 = - €17.500,-

      Zum Scheidungseinrichtungstermin folgender Stand:

      Kredit 1, beide gemeinsam = - € 20.000

      Kredit 2 und 3,ich alleine= - € 40.000

      Haus Wertsteigerung = + € 115.000

      Was kann mich / bzw. meine Ex erwarten aus diesen Beträgen?

      Meine Sorge ist, daß Sie einen Zugewinn einklagt, wo nichts bei rauskommt, leider ist meine Ex ihrem neuen Lebenspartner und ihrem Anwalt hörig, sie ist schon mit dem Hausrat gewaltig auf die Nase gefallen.

      Die Restsachen wie Lebensversicherungen (sie hat 3 Stück) und Aktienfonds lasse ich hier mal außen vor, da bin ich drüber aufgeklärt.

      Gruß EnBo

      Hallo Enbo, ich hab den Text für die bessere Lesbarkeit ein wenig bearbeitet und hoffe, dass du einverstanden bist. Du scheinst ein Schreibprogramm zu verwenden, dass irgendwie nicht so richtig mit unserem hier im Forum kompatibel ist. Susanne/08.11.2016

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hallo enbo,

      bitte einfach nur schreiben (ohne Fettschrift,Hervorhebungen usw.).

      Was war das Haus am Tag der Hochzeit wert?

      Was ist es heute wert?

      Wie hoch ist das/ die Restdarlehen gesamt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Wort Scheidung mit Wort Hochzeit berichtigt.

    • Hallo Enbo,

      mein Zugewinnausgleich müssen akribisch alle Positionen aufgelistet werden. Einzelne Posten für sich allein zu betrachten, kann im Endergebnis ein falsches Bild erzeugen.

      Dein Anfangsvermögen sind 17.500 Euro + (privilegiertes) Anfangsvermögen Hauswert XXX plus LV plus Aktienfond minus ggf. Schulden.

      Dein Endvermögen beträgt Hauswert heute XXX minus 10 TEuro halber Kredit1, 40 TEuro Kredit2 und Kredit3. Falls vorhanden gehören auch LV und Aktienfond ins Endvermögen.

      Die gleiche Berechnung muss für deine Nochfrau gemacht werden. Das Haus erscheint bei deiner Nochfrau gar nicht, weder im Anfangs- noch im Endvermögen.

      Dadurch, dass bei dir das Haus sowohl im Anfangsvermögen als auch im Endvermögen auftaucht, ergibt sich nur die Wertveränderung. Geschmälert wird diese Veränderung (in eurem Fall Zuwachs) noch durch die Kredite, in deinem Fall 50 TEuro, bei deiner Nochfrau 10 TEuro.

      Es ist immer schwer, ohne konkrete Zahlen zu rechnen (für mich jedenfalls :) ). Wenn der Wertzuwachs von dir mit 115 TEuro richtig ermittelt wurde, wäre das zunächst der Zugewinn (alles andere mal außen vor). Diese 115 TEuro werden geschmälert durch 50 TEuro Kredite, Rest 65 TEuro.

      Noch ein Hinweis: Zugewinn kann nicht negativ sein, er beträgt dann Null.

      Gruß
      Susanne
    • Moin Susanne, moin edy

      sorry, den Text hatte ich aus Word kopiert, danke für das korrigieren :thumbsup:

      Ich versuche das mal besser darzustellen:



      Nun verstehe ich gar nichts mehr: Die 17.500 Euro hatte ich als negativ Wert angegeben (Minuszeichen), also ich und meine Ex beide Minus 17.500 Euro von dem gemeinsam aufgenommenen Kredit von 35.000 Euro, der drei Wochen vor der Ehe abgeschlossen wurde.



      Nun habe ich so gerechnet:
      Mann - Anfangsvermögen
      Haus 300.000 Euro
      LV und Aktienfonds 5.000 Euro
      Kredit 1 Minus 17.500 Euro
      287.500 Euro

      Frau - Anfangsvermögen
      LV und Aktienfonds 5.000 Euro
      Kredit 1 Minus 17.500 Euro
      - 12.500 Euro


      Mann - Endvermögen
      LV und Aktienfonds 5.000 Euro
      Haus 415.000 Euro
      Kredite 2 und 3 Minus 40.000 Euro
      Kredit 1 Minus 10.000 Euro
      370.000 Euro


      Frau Endvermögen
      LV und Aktienfonds 20.000 Euro
      Kredit 1 Minus 10.000 Euro
      10.000 Euro

      Was kann ich jetzt mit den Zahlen anfangen? Anscheinend habe ich das Patent doch nicht ganz verstanden gehabt, bzw. verstehe ich es immer noch nicht und bitte um Aufklärung.

      Gruß Enno



    • Hallo enbo,

      ja, es ist sehr kompliziert. Und dann komm ich noch und liefer dir ein Beispiel mit den falschen Zahlen. Ich hab's schlicht und einfach übersehen, dass es sich um ein Minus handelt. Also alles wieder auf Anfang. :D

      Wenn wir nun mit deinen (richtigen) Zahlen bzw. Vorzeichen weiter rechnen, dann hast du einen Zugewinn von 82500 Euro erwirtschaftet (370.000 minus 287.500). Deine Exfrau hat einen Zugewinn von 22.500 Euro (10.000 minus Minus 12.500). Wenn die Zugewinnberechnung ein Minus ergibt, ist der Zugewinn gleich Null. ABER negatives Anfangsvermögen wird schon berechnet. Das wurde ja während der Ehe getilgt und ist damit auch Zugewinn. (war früher nicht so, ist vor einigen Jahren geändert worden).

      Die Differenz zwischen euren beiden Zugewinnen beträgt nun 60.000 Euro. Die Hälfte davon ist auszugleichen. Der Unterschied zu der 1. (falschen) Berechnung ist nicht so wahnsinnig groß, weil ihr beide gleiche Teile des Kredites habt.

      Was aber bisher völlig außen vor blieb, ist die Indexierung des Hauswertes im Anfangsvermögen. Allerdings gilt das auch für die jeweiligen Kredite im Anfangsvermögen. Dafür gibt es Tabellen. Bei der Indexierung wird die Preissteigerung ab dem Jahr des Erwerbs errechnet. Das ist für dich auf jeden Fall vorteilhaft. Da werden aus 300.000 schnell 350.000. Aber das ist wirklich nur eine grobe Schätzung.

      Sorry nochmal für meinen Fehler.

      Gruß
      Susanne
    • Moin

      Danke für die Antwort, war ja schon mal hilfreich.

      Nun habe ich hier im Forum was entdeckt ...Immobilie nur auf Ehepartner eingetragen Zugewinn

      und zwar möchte ich aus der letzten Antwort zitieren:

      Prinzip schrieb:

      Da nach dem von mir unterstellten Sachverhalt beide Eheleute den Darlehensvertrag unterzeichnet haben, haften sie im Außenverhältnis als Gesamtschuldner, was bedeutet, dass jeder von ihnen von der kreditgebenden Bank auf volle - nicht nur anteilige - Rückzahlung des Kredits in Anspruch genommen werden kann und es dem in Anspruch genommenen Ehegatte überlassen bleibt, bei dem anderen Ehegatten eventuell Regreß zu nehmen, es sei denn, „soweit nicht ein anderes bestimmt ist" ( § 426 BGB). Etwas (anderes) kann sich aus der Tatsache ergeben, dass sich eine etwaige Tilgung des Restdarlehens ausschließlich zu Gunsten des Ehemannes auswirkt, weil dieser Alleineigentümer der Immobilie ist.

      Dies bedeutet, dass im Rahmen der beiderseitigen Vermögensbilanzen, also im sogenannten Innenverhältnis zwischen beiden Eheleuten, das gesamte Restdarlehen unter den Passiva des Ehemannes als Verbindlichkeit zu buchen ist, weil die Ehefrau als Nichteigentümerin zwar im Außenverhältnis gegenüber der Bank haftet, ihr aber gegen ihren Ehemann ein sogenannter Freihaltungsanspruch zusteht.

      Wäre dagegen die Ehefrau Miteigentümerin der Immobilie, sähe die Abwicklung des Darlehens anders aus. Die Ehefrau wäre im Rahmen ihrer Vermöägensbilanz mit dem hälftigen Darlehensbetrag als Passivposition zu belasten.

      Es kommt also sehr wohl darauf an, wie die Eintragung im Grundbuch lautet.
      Ist das rechtlich richtig? Da ich den Kredit ja weiterhin bediene und nur ich im Grundbuch stehe, kann ich das so anwenden??

      Gruß Enno
    • Hallo Enbo,

      Ich würde dem User Prinzip zustimmen.

      Wenn das Darlehen deiner Frau ein negatives AV darstellt und somit bei dessen Tilgung ein Zugewinn darstellt,

      dann müsste sie im Gegenzug einen Teil des Hauses im Endvermögen haben.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Moin Forum

      zu früh gefreut, jetzt kommt natürlich die Gegenseite: illoyale Vermögensminderung !!!!

      Musste meine LV anzapfen, nach Trennung und Scheidungseinreichung, sonst hätte ich meine Lebenshaltungskosten und die Rechnungen (u.a. Anwalts/Gerichtskosten von über € 8000,-) nicht begleichen können. Da fehlen nun natürlich paar € .
      Von € 21.000,- kann / möchte ich €14.000,- nachweisen das keine Verschwendung statt gefunden hat, den Rest habe ich meiner Zukunft gegönnt, sprich für zukünftige Unterhaltsleistungen der Kinder investiert (möchte mich darüber nicht weiter äußern, jedenfalls nicht im Puff oder Kneipe versenkt). Anwalt der Gegenseite möchte Aufstellung anhand von Kontoauszügen, ich bin nur bereit Teilauszüge zu liefern und nicht komplett die Hosen runter zulassen.

      Nun die Fragen:
      - Was kann mir drohen ?
      - Kontoauszüge an Anwalt Pflicht?
      -die Gegenseite hat bisher keine weiteren bezifferten Angaben zum Zugewinn gemacht, ihr Anwalt schreibt " sobald Auskünfte erteilt sind, wird die Antragsgegnerin beziffern" , muss man so eine Verzögerung noch hinnehmen? Warum muss ich immer zuerst die Hosen runter lassen?
      - wie oben beschrieben, den Rest möchte ich nicht vorbringen, ich befürchte die nächste Unterhaltsgeschichte. Schlau oder Dumm?

      Meine Anwältin war natürlich nach dem Schreiben nicht erreichbar, und nun brennt mir der Kopf was noch kommen kann......
    • Moin enbo,

      Zur Berechnung der zukünftigen Unterhaltsleistungen wird dein dann laufendes Einkommen + evtl.Kapitalzinsen usw. genommen. Evtl. bist du dann gar nicht mehr leistungsfähig?



      Moin Forum

      enbo schrieb:


      Nun die Fragen:
      - Was kann mir drohen ?
      - Kontoauszüge an Anwalt Pflicht?-
      Man wird die Stichtage: Vermögen z.Zt. Trennung sowie Tag der Scheidungseinreichung nehmen

      und abschätzen ob sich dein Vermögen adäquat verringert hat. Ansonsten nimmt man das Vermögen zum Tag der Trennung.

      lg
      edy
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    • Hallo enbo,
      es gab also noch gar kein Urteil? Gab es schon einen Termin bei Gericht?

      gesetze-im-internet.de/bgb/__1375.html Hier ist definiert, wass illoyale Vermögensminderung meint.

      Du schreibst 'nach der Trennung' bzw. nach der Scheidungseinreichung'. Das ist schon mal ein Unterschied. Nach dem Einreichen der Scheidung (Stichtag für Endvermögen) kannst du mit deinem Geld machen was du willst (auch 'verschwenden'). Es zählt trotzdem das Vermögen am Stichtag. Es wird aber auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt betrachtet. Wenn es hier einen Unterschied zum Endvermögen gibt, kann geprüft werden, ob die Vermögensminderung 'illoyal' war. Dieser Sachverhalt wird offenbar bei dir angenommen.

      Der Zugewinngläubiger (deine Exfrau) muss belegen, dass du Vermögen zu den beiden Stichtagen hast. Das kann sie vermutlich? Der Zugewinnschuldner (Du) muss aber belegen, wofür das Geld verwendet wurde, wenn das Endvermögen geringer ist als das zum Zeitpunkt der Trennung. Dabei wird vom Gericht festgestellt, ob es sich um 'wesentliche' Summen handelt, die z.B. den Rahmen deiner Vermögens- und Einkommenssituation sprengen. Hier ist so ein Beispiel: openjur.de/u/751182.html.


      Wenn du hier auch nicht weiter erörtern möchtest, wie du das Geld ausgegeben hast - vor Gericht wirs du es müssen oder aber die Zurechnung zu deinem Endvermögen in Kauf nehmen müssen.


      Kontoauszüge musst du dem gegnerischen Anwalt nicht zur Verfügung stellen - es sei denn, es ist in Deinem Interesse, mit einem Kontoauszug sinnvolle und notwendige Ausgaben zu belegen. Das solltest du auf jeden Fall deinen Anwalt entscheiden lassen.


      Berichte mal, wie es weitergeht!

      Gruß
      Susanne
    • Moin

      so, dann will ich mal Bericht erstatten.

      Also Kontoauszüge sind an die Gegenseite gegangen, Geld wurde nicht vernichtet, da zum Lebensunterhalt verwendet, wurde von der Richterin auch so anerkannt, da schon erhebliche Anwaltskosten entstanden sind (u.a. wegen Hausrat, unberechtigten Unterhaltsforderungen)
      Aber das Theater geht weiter: nun wird das Haus (Alleineigentum von mir vor der Ehe, durch die Ehe und jetzt immer noch) angezählt, erst verlangt die Gegenseite € 16000,- im April vor Gericht. Die Richterin sagte der Gegenseite, dass zur Not ein gerichtlicher Gutachter das Haus bewerten müsste, was aber bei €16000,- sich nicht lohnen würde. Würde in HH bei und um €7000,- kosten.

      Nun steht der zweite Termin vor Gericht, und 7 Tage vor dem Termin kommt die Gegenseite auf € 65000,- Zugewinn.
      Begründet mit Phantasiegutachten, falschen Bodenrichtwerten (falsche Angaben) und einer Menge Geld (> €50000), die ich zwischen Trennung und Scheidungseinreichung in das Haus investiert haben soll. Woher das Geld kommen soll, weiß kein Mensch, es ist weder in der Berechnung zum Trennungszeitraum irgendwo vorhanden gewesen, noch unter dem Kopfkissen und auch in der Berechnung zur Scheidungseinreichung gibt es keine Differenz, die diesen Betrag rechtfertigt.

      Ich habe 10 Tage lang alles zusammen getragen, recherchiert, kopiert und eingescannt und soll das alles für die Katz gewesen sein? :S

      Die Gegenseite hat selber Anteile an 4 Grundstücke von etwas über 2ha, und es werden keine Bodenrichtwerte geliefert, weder zum Trennungszeitraum, noch zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung. Wurde ganz billig mit €125,- angegeben, ist aber mindestens das 40fache Wert nach Bodenrichtwerttabelle. =O

      Übermorgen ist der nächste Termin vor Gericht, mal sehen was kommt.

      Bammel? Ja, habe ich ||
      Zuversicht? Habe ich auch 8o
      Was mich erwartet? Hohe Rechnungen :D

      Gruß enbo
    • Hallo enbo,

      nach meiner Ansicht macht dieser 2. Gerichtstermin überhaupt keinen Sinn. Das liest sich so, als seien ordnungsgemäße Auskünfte über Vermögen noch gar nicht erteilt worden.

      Das Ganze sieht für mich nach Zermürbungstaktik aus - wer zuerst Nerven zeigt, hat verloren. Das nutzt dir alles nix. Du musst Stück für Stück die Dinge abarbeiten, belegen, widerlegen... Natürlich ist das frustrierend. Lass dich nicht ins Boxhorn jagen - alles, was nicht belegt ist, ist auch nicht da. Punkt. Natürlich macht das Bammel. Wieviel Geld dich das am Ende kostet, hängt von der 'Siegesquote' ab.

      Überleg dir auch, ab welcher Forderung du - zähneknirschend - zustimmen könntest. Es spart einfach Zeit und Nerven - natürlich nicht um jeden Preis. Ich drück dir die Daumen und wünsche dir einen Anwalt, der dich gut vertritt.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo,

      hast du die Bodenrichtwerte für die Grundstücke der Gegenseite zu Ehebeginn und zum Zeitpunkt des Zugewinns in schriftlicher Form (Behörde online etc.) vorliegen?
      Und kannst du dadurch die Wertsteigerung belegen?
      WEnn ja, würde ich dem Antrag der Gegenseite durch Anwalt noch schnell widersprechen lassen (Belege im Zweifelsfall morgen vor Ort vorlegen) und gleichzeitig noch aufnehmen lassen, dass die Wertsteigerung der Grundstücke nicht berücksichtigt ist und dir von diesem ja auch 50 % zustehen, was in Summe xx ausmacht. So dass die Wertsteigerung deines Hauses in Höhe von Y/2 abzüglich der Wertsteigerung der Grundstücke X = Gesamt zugewinn für dich /noch Ehefrau ausmacht. Und deswegen du einen Ausgleichsanspruch (sofern du den hast) an die Ehefrau hast.

      Mein Exmann hat damals auch versucht, dass ich ihm noch einen Zugewinn zahlen müsste, von ca. 20.000 €. Das waren auch Phantasiezahlen. Aber ich konnte mein Vermögen zum Heiratstermin nachweisen etc. und hatte so noch einen Anspruch von 27.000 € an ihn.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Susanne
      Hallo AnnaSophie
      Hallo an alle Mitleser

      zu Susanne: ich werde morgen mal Betrag X vorlegen, damit mal Ruhe in die Kiste kommt, werde mich kurz zuvor noch mit meiner Anwältin besprechen. Habe keine Lust mehr, noch Gutachter, Gerichtskosten und meine Anwältin weiterhin über Jahre zu bezahlen.
      Ich werde auf Ansprüche verzichten aus ihrer privaten Rentenversicherung, die mir die Richterin beim ersten Termin schon zugesprochen hatte,
      und noch bißchen was oben drauf packen und hoffe auf Vernunft der Gegenseite. Die Warnung der Richterin vor gerichtlichen Gutachten hat die Gegenseite wohl verdrängt.

      @AnneSophie: ein Bodengutachten für 2016 konnte ich erstellen, für den Zeitraum der Überschreibung ist mir die Hand gebunden, das kann ich nur direkt beim Amt machen, weil die Überschreibung vor 2012 war. Und die wollen natürlich eine Genehmigung des Grundstückbesitzers X/
      Geht in MV nur so. Die Richtwerte für 2016 liegen dem Gericht bereits vor, habe ich meiner Anwältin vor 6 Wochen schon überreicht.

      Meine Anwältin hat heute noch ein schreiben ans Gericht gesandt, hoffentlich wird es noch Beachtung finden. Die Gegenseite haut alles auf den letzten Moment raus, soll wohl Taktik sein und wie schon beschrieben, "zermürben".

      Drückt die Daumen, wird schon was werden......

      Gruß enbo
    • Moin

      so, nun war der Termin vor Gericht, Mediation von der Richterin vorgeschlagen, toll habe ich schon vor 1,5 Jahren vorgeschlagen, aber teurer wird es natürlich mit dem Gericht, die Ex hat es ja so Dicke. Nun darf sie aufgrund der hohen Forderung einen Gutachter, vom Gericht beauftragt, bestellen, dann kann sie sich vielleicht die Nase stoßen oder ich.

      Nebenbei wurde noch Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt verhandelt, da wird ein Geschiss gemacht wegen Wohnvorteil und und und, selbst die Richterin war genervt von dem ganzen Geplänkel.

      Spannung steigt, aber es wird noch Monate dauern, bis diese Ehe geschieden wird.

      Gruß enbo