Trennungsunterhalt, bzw. nachehelicher Unterhalt

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    • Trennungsunterhalt, bzw. nachehelicher Unterhalt

      Hallo,

      Meine Frau hat sich vor 7 Wochen von mir getrennt. Sie ist mir Unterhaltspflichtig, da sie deutlich besser Verdient und ich leider in Erwerbsrente bin. Wir waren, wenn es nächstes Jahr zur Scheidung käme knapp 7 Jahre verheiratet. Den Trennungsunterhalt haben wir bis zur Scheidung geklärt, mein Problem ist nur wie geht es dann weiter. Die Anwältin hat gemeint ich hätte auch nach der Scheidung noch Anspruch auf Unterhalt von Ihr, allerdings nur eine gewisse Zeit. Kann mir jemand sagen, wie sich die Dauer berechnet? Stolz bin ich garantiert nicht drauf, aber irgendwie muss man ja sehen wie man über die Runden kommt.

      Danke

      Olaf
    • Hallo Olaf,
      wie hoch ist die Differenz zwischen deinem durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen (aus Arbeitstätigkeit und Erwerbsminderungsrente) und dem durchschnittlichen Monats-Nettoeinkommen deiner Frau? Der Durchschnitt berechnet sich aus den letzten 12 Monaten.
      Zahlt von euch jemand Kindesunterhalt? Wenn ja: Wer an wen in welcher Höhe?
      Grundsätzlich werden Zahlungen von Trennungsunterhalt bei der Dauer nachehelichen Unterhalts berücksichtigt, falls das Gericht darüber entscheidet.
      Kein Mensch, auch kein Anwalt, kann zuverlässig sagen, ob und wie lange dir nachehelicher Unterhalt zusteht. Wenn dafür als einzige Kriterien die Dauer der Ehezeit und die Dauer des Erhalts von Trennungsunterhalt vom Gericht zugrundegelegt wird, dann kann möglicherweise für ein bis zwei Jahre nachehelicher Unterhaltsanspruch gegeben sein. Allerdings wird deine Anwältin sicher für einen längeren Zeitraum diese Zahlung fordern.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Also die Differenz beträgt so ca. 2600 Euro. Kinder gibt es leider, oder wie man es nimmt Gott sei Dank keine. Sie zahlt zur Zeit mir bis zur Scheidung ein x Betrag. Denn wir beide Ok fanden. Auch wenn sie richtig Scheisse gebaut hat, weis ich nicht ob ich das mit der Scheidung nächstes Jahr durch ziehen kann. Ob wir jemals wieder zusammen kommen, kann ich nicht sagen. Zur Zeit herscht funkstille. Meine Anwältin meinte, wenn es zur Scheidung kommt, würde kein Richter erwarten, das ich mir eine Teilzeitarbeit suche. Meine Ärzte sehen mich nicht mehr als 3 Stunden arbeitsfähig. Leider aber die DRV. Die Anwältin meinte zwecks nachehelichen Unterhalt so ca. 1/3 der Ehezeit.

      Danke

      LG

      Olaf