Hallo Forumsmitglieder und ISUV-Experten !
Nach fast dreijährigem Hin- und Her haben sich meine Ex und ich auf einen Vertragsentwurf zur Regelung von Zugewinnausgleich und Immobilienerwerb der gemeinsamen Immobilie durch meine Ex geeinigt. Dieser Entwurf liegt nun beim Notar vor. Ein Notartermin soll die juristische korrekte Umsetzung und Abwicklung ermöglichen. Ich werde also bald einen Entwurf vom Notar zur Einsicht erhalten.
> Ist es notwendig, diesen notariellen Entwurf durch meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen ? Oder ist der Notar so unabhängig und zur Neutralität gegenüber beiden Vertragsnehmern verpflichtet, dass ich keine "Fallen" im Vertrag zu erwarten habe und die Sache so abläuft, wie sie auch für mich fair und ohne Verluste bzw. nachträgliche Einschnitte gedacht ist ?
Danke euch im Voraus für eure Meinungen.
Gruß
Julodis
Nach fast dreijährigem Hin- und Her haben sich meine Ex und ich auf einen Vertragsentwurf zur Regelung von Zugewinnausgleich und Immobilienerwerb der gemeinsamen Immobilie durch meine Ex geeinigt. Dieser Entwurf liegt nun beim Notar vor. Ein Notartermin soll die juristische korrekte Umsetzung und Abwicklung ermöglichen. Ich werde also bald einen Entwurf vom Notar zur Einsicht erhalten.
> Ist es notwendig, diesen notariellen Entwurf durch meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen ? Oder ist der Notar so unabhängig und zur Neutralität gegenüber beiden Vertragsnehmern verpflichtet, dass ich keine "Fallen" im Vertrag zu erwarten habe und die Sache so abläuft, wie sie auch für mich fair und ohne Verluste bzw. nachträgliche Einschnitte gedacht ist ?
Danke euch im Voraus für eure Meinungen.
Gruß
Julodis