Ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt notwendig bei einem Notarvertrag zu Zugewinnausgleich und Immobilienübertragung ?

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    • Ist die Prüfung durch einen Rechtsanwalt notwendig bei einem Notarvertrag zu Zugewinnausgleich und Immobilienübertragung ?

      Hallo Forumsmitglieder und ISUV-Experten ! :)
      Nach fast dreijährigem Hin- und Her haben sich meine Ex und ich auf einen Vertragsentwurf zur Regelung von Zugewinnausgleich und Immobilienerwerb der gemeinsamen Immobilie durch meine Ex geeinigt. Dieser Entwurf liegt nun beim Notar vor. Ein Notartermin soll die juristische korrekte Umsetzung und Abwicklung ermöglichen. Ich werde also bald einen Entwurf vom Notar zur Einsicht erhalten.

      :?: > Ist es notwendig, diesen notariellen Entwurf durch meinen Rechtsanwalt prüfen zu lassen ? Oder ist der Notar so unabhängig und zur Neutralität gegenüber beiden Vertragsnehmern verpflichtet, dass ich keine "Fallen" im Vertrag zu erwarten habe und die Sache so abläuft, wie sie auch für mich fair und ohne Verluste bzw. nachträgliche Einschnitte gedacht ist ?

      Danke euch im Voraus für eure Meinungen.
      Gruß
      Julodis
    • Hallo Julodis,
      um deine Frage so zu beantworten, wie sie gestellt wurde, kann man schreiben "Nein".
      Notwendig ist die anwaltliche Prüfung nicht, aber du meinst wahrscheinlich, ob sie sinnvoll ist.
      Die Antwort lautet wie so häufig bei Rechtsfragen: "Es kommt darauf an".
      Es kommt zum Beispiel darauf an, was geregelt wurde. Nicht selten ist auch wichtig, wer von den Beteiligten den Notar ausgesucht hat (Nicht immer sind Notare das, was sie sein müssen: unparteiisch).
      Du kannst hier anonymisiert den Vertrag einstellen, wenn du das möchtest. Sicher wirst du dann weitere Kommentare erhalten.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen