Unterhaltshöhe bei Kind aus 2. Ehe

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    • Unterhaltshöhe bei Kind aus 2. Ehe

      Hallo liebe Forums-Mitglieder,

      ich habe mich in diesem Forum angemeldet, da ich trotz einiger Recherchen im Internet in Bezug auf meine Fragen nicht so richtig schlau geworden bin. Ich hoffe ihr "alten (und jungen) Hasen" könnt mir auf die Sprünge helfen :)

      Zu meiner Situation: Ich bin seit ca. 2 Jahren mit einem Mann zusammen, der einen unehlichen Sohn (10 Jahre alt) aus einer vergangenen Beziehung hat. Er ist in Vollzeit angestellt und verdient Netto ca. 1480 € (nicht bereinigt). Ich bin auch angestellt und verdiene ca. 1150 € Netto. Wir leben auch zusammen in einer Wohnung. Er zahlt regelmäßig seit der Geburt Unterhalt für seinen Sohn. Dieses beläuft sich momentan auf 289 €. Jetzt planen wir für nächstes Jahr eine Heirat und in naher Zukunft auch ein gemeinsames Kind.

      Meine Frage: Wenn wir zusammen ein Kind bekommen, dann wäre er für dieses Kind ebenfalls unterhaltspflichtig. Allerdings könnte er ja nicht den vollen Betrag für beide Kinder zahlen, da er dann unter die Grenze des Selbstbehaltes von 1080€ rutschen würde. Wie berechnet sich denn nun der Unterhalt? Bekommt dann jedes Kind (das "alte" und das "neue") anteilig einen bestimmten Betrag zugesprochen, so dass sich der Unterhalt an seinen Sohn verringert? Gibt es noch etwas zu beachten, was ich übersehen habe?

      Bei Unklarheiten oder wenn noch relevante Fakten fehlen, einfach gerne nachfragen :)
      Ich bedanke mich im Voraus für eure Antworten!

      Lieben Gruß,

      Monique
    • Hallo Monique,

      Bei Heirat wird natürlich das Netto durch die Steuerklassenänderung höher ausfallen.

      Weiterhin könnte der Selbstbehalt ( zusammenwohnen) abgesenkt werden.

      Geprüft werden wird auch, ob eine Stundenerhöhung bzw. Zweitjob möglich ist.

      Der dann überschüssige Betrag über dem SB, wird dann grob gerechnet auf 2 Kinder aufgeteilt.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • @Edy und kleine Hexe:
      Vielen Dank für eure Antworten! Da ich ca. 2-4 Monate im Jahr in Vollzeit arbeiten kann, gleichen sich unsere Einkommen ziemlich stark an, so dass für uns 3.+5. Steuerklasse kein merkbarer Vorteil wäre. Und bei Steuerklasse 4+4 stimmt es, dass das Netto ungefähr genauso ist wie bei Steurklasse 1, die wir beide derzeit haben.

      Dass der Selbstbehalt gekürzt ist halte ich auch für wahrscheinlich, wobei das meines Wissens nach keine großen Summen sind.

      Der Zweitjob ist in der Theorie möglich, in der Praxis kaum umsetzbar, da mein Freund jeden Tag 1-3 Stunden Überstunden machen muss und auch Samstags arbeitet. Wenn er sich weigert, dann wird ihm über kurz oder lang Jobverlust drohen, glaube nicht dass seine Vorgesetzten da so nachsichtig sein werden und für ihn eine Ausnahme machen, nur weil er ein Kind zu ernähren hat. Er bewirbt sich auch schon seit langer Zeit für besser bezahlte Jobs, um das zu stemmen. Leider bisher ohne Erfolg. Nun ja, bis dahin ist ja noch ein wenig Zeit, wir hoffen natürlich dass wir die finanzielle Situation noch verbessern können.

      Lieben Gruß,

      Monique
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