Teilung Riesterrente

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    • Teilung Riesterrente

      Hallo liebe Mitleser und -schreiber,

      mich interessiert die praktische Handhabung nach der Übertragung des Ausgleichsbetrages im Versorgungsausgleichverfahren an den Ausgleichsberechtigten.
      Zu welchem Zeitpunkt beginnt die Auszahlung an den Ausgleichsberechtigten (eventuell bei Eintritt in die gesetzliche Rente)?

      Grüße von Frau Stark
    • Hallo Frau Stark,

      kleine Korrektur: Schon seit der Reform aus 2009 werden nicht einfach mehr Rentenpunkte auf das eigene Konto übertragen. Es findet nun eine 'interne Teilung' statt. Jedes Rentenanrecht wird bei dem jeweiligen Versorgungsträger geteilt, und es werden dann 2 Konten eingerichtet. Ausnahmen hiervon gibt es noch (z.B. beim Versorgungsträger für Landesbeamte). Da findet nach wie vor diese komplizierte und sehr ungenaue Umrechnung auf Rentenpunkte statt = 'externe Teilung'.

      Geteilt werden ja in der Regel nur Anrechte. Die tatsächliche Leistung hängt dann von den Voraussetzungen des jeweiligen Versorgungsträgers ab. Nehmen wir an, deine Riesterrente ist ein Sparplan für einen Fond und die Auszahlung (in Rentenbeträgen oder in einer Summe) ist für die Zeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres vorgesehen (das muss aus dem Vertrag hervorgehen) - dann bekommst sowohl du als auch dein Exmann nach dem 65. Lebensjahr das Geld.

      Ich nehme an, dein Versorgungsausgleich hat schon stattgefunden? Dann musst du doch irgendeine Unterlage vom Riestervertrag bekommen haben. Oder ist das grad erst geteilt worden?

      Gruß
      Susanne