Hat mein Mann das Recht mein Auto (Firmenwagen) während der Trennung bis zur Scheidung zu benutzen?

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    • Hat mein Mann das Recht mein Auto (Firmenwagen) während der Trennung bis zur Scheidung zu benutzen?

      Ich habe ein Gewerbe, wo auch mein Noch-Ehemann bisher immer mitgeholfen hat (als mithelfender Familienangehöriger). Hier hatte ich vor ungefähr 3 Jahren einen PKW gekauft für meine Firma. Bisher hatte ich auch noch einen 2. Wagen, der privat genutzt wurde, aber den ich nun aus Kostengründen verkauft habe.

      Es steht daher nun nur noch ein Auto (dieser Firmen-PKW) zur Verfügung. Von meinem Mann lebe ich schon seit Mitte letztens Jahres getrennt (getrennte Räumlichkeiten innerhalb meiner eigenen Immobilie). Er hat nun auch seit ungefähr 4 Monaten eine Freundin. Seit dem Zeitpunkt ist er auch nicht mehr aktiv in der Firma mit tätig, hat aber auch bisher keinen anderen Job, er schläft aber auch hier nicht mehr und übernachtet nahezu fast immer bei der Freundin, mit nur ganz wenigen Ausnahmen.

      Nun nimmt mein Noch-Ehemann sehr oft diesen Firmen-Pkw, der im übrigen noch nicht abbezahlt ist (Kreditrahmen, Versicherung und Steuer wird von mir bezahlt), um damit zu seiner Freundin zu fahren (wohnt im selben Ort).

      Der Scheidungsantrag wurde bereits bei Gericht vor 2 Wochen etwa eingereicht, allerdings ist hier bisher noch keine Zustellung an meinen Noch-Ehemann erfolgt. Hier muss ich wohl auch abwarten, da man nie sagen kann, wie lange das Gericht benötigt.

      Da mein Mann hat nun den PKW zu gut 80% nutzt und ich nur ganz selten das Auto habe, frage ich mich, was ich während der Zeit bis hier ein Richter über diesen PKW entscheidet konkret tun kann.

      Mir ist klar, dass es sich in diesem Fall bei dem PKW ja nicht um Hausrat handelt und ich auch das Entscheidungsrecht habe. Nur, was nützt dies, wenn es meinen Mann konkret nicht interessiert. Beim Kauf des PKWs hat ja mein Mann auch bei der Anzahlung einen Betrag mit bezahlt.

      Hierzu meint mein Mann, ich soll ihm eben hier das Geld geben (3000 Euro), damit er sich ein Auto kaufen kann. Ich habe natürlich derzeit keine Barmittel und bei der Scheidung wird ja dann erst ein evtl. Zugewinnanspruch, den er hätte entschieden.

      Mein Mann tankt das Auto (auch wenn er kein Geld hat) und wenn auch notfalls ihm die Freundin sonst Geld gibt fürs Tanken.

      Meine Frage ist.

      Gibt es hier schon während der Trennungszeit bis zum Scheidungstermin konkret Möglichkeiten bzw. evtl. Herausgabeanspruch?

      Was kann ich noch tun?
    • Hallo baakbb,

      Wenn es nur ums Auto geht würde ich das nicht so eng sehen.

      Könnte er evtl. TU verlangen? andere Sachen wie den Hausrat usw`?

      Und der Zugewinn wird nicht automatisch berechnet ( nur auf Antrag). Hier sollte man vorher checken ob da

      überhaupt ein positives Ergebnis entsteht ? ( oder die Berechnungskosten sogar höher sind).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,

      das mit dem Auto ist schon ein Problem, da ich es ja für berufliche Zwecke benötige und das Fahrzeug sich auch im Betriebsvermögen der Firma befindet. Es kann nicht sein, dass ich zur Post laufen muss, um Briefe aufzugeben und mein Mann den Firmenwagen zum Privatvergnügen (Fahrt zur Freundin nutzt).

      Wie ich an anderer Stelle gelesen habe, kommt es bei der Nutzung darauf an, für welche Zwecke das Fahrzeug bisher genutzt worden ist.

      Außerdem bin ich seit neuestem auf den PKW angewiesen, da ich nachts meine Tochter vom Hotel abholen muss (diese ist in Ausbildung und hat noch keinen Führerschein) und nachts hat diese ja sonst keine Möglichkeit nach Hause zu kommen. Dies war in der Vergangenheit auch kein Problem, da ich noch einen 2. privaten PKW hatte, der aber reparaturfällig war und ohne TÜV, so dass ich diesen an einen Händler abgegeben hatte.

      MFG



      TU kommt auch nicht in Frage, da mein Einkommen dafür viel zu gering ist. Außerdem ist meine Immobilie längst noch nicht abbezahlt.

      Für mich auch klar, dass der Zugewinn nicht automatisch berechnet. Ich denke aber, dass mein Noch-Ehemann irgendwann so ein Anspruch mit Sicherheit stellen wird, spätestens bei der Scheidung.

      Ich weiß aber nicht, bis wann er einen solchen Antrag stellen müsste
    • Hallo baakb,

      ob ein PKW in den Hausrat gehört ("Familienkutsche") oder ins Vermögen (für den späteren Zugewinn) ist - so wie du es schon vermutest - von der Nutzung des PKW abhängig. Ich denke, in eurem Fall gibt es gar keinen Spielraum, da das Auto zum Betriebsvermögen gehört - und der Betrieb eben dir.

      Die Frage ist, wie du das durchsetzen kannst. Ich nehme an, dein Nochmann hat einen eigenen Schlüssel? Wenn du es auf dem praktikablen Weg nicht hinbekommst, müsstest du es über deinen Anwalt durchsetzen. Wär nicht so gut, dauert einfach. Besitzverhältnisse ändern sich nicht so einfach durch Heirat oder Scheidung. Es kann lediglich über den Zugewinnausgleich später ein Ausgleich in finanzieller Form erfolgen. Dein Eigentum bleibt aber dein Eigentum.

      Zugewinnausgleich kann man im Rahmen der Scheidung verlangen und regeln oder auch später in einem gesonderten Verfahren. Der Anspruch auf Ausgleich verjährt erst 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo baakbb,

      wenn jemand das Auto eines anderen benutzt, ohne dafür berechtigt zu sein, läßt sich das eigentlich einfach lösen. Voraussetzung ist nur, dass man als Halter des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle eingetragen ist.

      Man muss dem Benutzer schriftlich die Nutzung untersagen und zur Herausgabe aller Fahrzeugschlüssel einschl. Fahrzeug auffordern, und davon eine Kopie mit der Bitte um Kenntnisnahme an die Zulassungsstelle geben.
      Die unberechtigte Nutzung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr ist nicht zulässig, ggfs hätte das versicherungsrechtliche Konsequenzen bei einem verschuldeten Unfall.
      Notfalls kassiert m. W. die Polizei Fahrzeug samt Schlüssel ein, wenn das Fahrzeug weiter benutzt wird.
      Das ist natürlich ein harter Schritt, aber wenn's nach einer Aufforderung zur freiwilligen Rückgabe nicht anders zu regeln ist ...

      Viel Erfolg wünscht der Treckerfahrer