Ich habe ein Gewerbe, wo auch mein Noch-Ehemann bisher immer mitgeholfen hat (als mithelfender Familienangehöriger). Hier hatte ich vor ungefähr 3 Jahren einen PKW gekauft für meine Firma. Bisher hatte ich auch noch einen 2. Wagen, der privat genutzt wurde, aber den ich nun aus Kostengründen verkauft habe.
Es steht daher nun nur noch ein Auto (dieser Firmen-PKW) zur Verfügung. Von meinem Mann lebe ich schon seit Mitte letztens Jahres getrennt (getrennte Räumlichkeiten innerhalb meiner eigenen Immobilie). Er hat nun auch seit ungefähr 4 Monaten eine Freundin. Seit dem Zeitpunkt ist er auch nicht mehr aktiv in der Firma mit tätig, hat aber auch bisher keinen anderen Job, er schläft aber auch hier nicht mehr und übernachtet nahezu fast immer bei der Freundin, mit nur ganz wenigen Ausnahmen.
Nun nimmt mein Noch-Ehemann sehr oft diesen Firmen-Pkw, der im übrigen noch nicht abbezahlt ist (Kreditrahmen, Versicherung und Steuer wird von mir bezahlt), um damit zu seiner Freundin zu fahren (wohnt im selben Ort).
Der Scheidungsantrag wurde bereits bei Gericht vor 2 Wochen etwa eingereicht, allerdings ist hier bisher noch keine Zustellung an meinen Noch-Ehemann erfolgt. Hier muss ich wohl auch abwarten, da man nie sagen kann, wie lange das Gericht benötigt.
Da mein Mann hat nun den PKW zu gut 80% nutzt und ich nur ganz selten das Auto habe, frage ich mich, was ich während der Zeit bis hier ein Richter über diesen PKW entscheidet konkret tun kann.
Mir ist klar, dass es sich in diesem Fall bei dem PKW ja nicht um Hausrat handelt und ich auch das Entscheidungsrecht habe. Nur, was nützt dies, wenn es meinen Mann konkret nicht interessiert. Beim Kauf des PKWs hat ja mein Mann auch bei der Anzahlung einen Betrag mit bezahlt.
Hierzu meint mein Mann, ich soll ihm eben hier das Geld geben (3000 Euro), damit er sich ein Auto kaufen kann. Ich habe natürlich derzeit keine Barmittel und bei der Scheidung wird ja dann erst ein evtl. Zugewinnanspruch, den er hätte entschieden.
Mein Mann tankt das Auto (auch wenn er kein Geld hat) und wenn auch notfalls ihm die Freundin sonst Geld gibt fürs Tanken.
Meine Frage ist.
Gibt es hier schon während der Trennungszeit bis zum Scheidungstermin konkret Möglichkeiten bzw. evtl. Herausgabeanspruch?
Was kann ich noch tun?
Es steht daher nun nur noch ein Auto (dieser Firmen-PKW) zur Verfügung. Von meinem Mann lebe ich schon seit Mitte letztens Jahres getrennt (getrennte Räumlichkeiten innerhalb meiner eigenen Immobilie). Er hat nun auch seit ungefähr 4 Monaten eine Freundin. Seit dem Zeitpunkt ist er auch nicht mehr aktiv in der Firma mit tätig, hat aber auch bisher keinen anderen Job, er schläft aber auch hier nicht mehr und übernachtet nahezu fast immer bei der Freundin, mit nur ganz wenigen Ausnahmen.
Nun nimmt mein Noch-Ehemann sehr oft diesen Firmen-Pkw, der im übrigen noch nicht abbezahlt ist (Kreditrahmen, Versicherung und Steuer wird von mir bezahlt), um damit zu seiner Freundin zu fahren (wohnt im selben Ort).
Der Scheidungsantrag wurde bereits bei Gericht vor 2 Wochen etwa eingereicht, allerdings ist hier bisher noch keine Zustellung an meinen Noch-Ehemann erfolgt. Hier muss ich wohl auch abwarten, da man nie sagen kann, wie lange das Gericht benötigt.
Da mein Mann hat nun den PKW zu gut 80% nutzt und ich nur ganz selten das Auto habe, frage ich mich, was ich während der Zeit bis hier ein Richter über diesen PKW entscheidet konkret tun kann.
Mir ist klar, dass es sich in diesem Fall bei dem PKW ja nicht um Hausrat handelt und ich auch das Entscheidungsrecht habe. Nur, was nützt dies, wenn es meinen Mann konkret nicht interessiert. Beim Kauf des PKWs hat ja mein Mann auch bei der Anzahlung einen Betrag mit bezahlt.
Hierzu meint mein Mann, ich soll ihm eben hier das Geld geben (3000 Euro), damit er sich ein Auto kaufen kann. Ich habe natürlich derzeit keine Barmittel und bei der Scheidung wird ja dann erst ein evtl. Zugewinnanspruch, den er hätte entschieden.
Mein Mann tankt das Auto (auch wenn er kein Geld hat) und wenn auch notfalls ihm die Freundin sonst Geld gibt fürs Tanken.
Meine Frage ist.
Gibt es hier schon während der Trennungszeit bis zum Scheidungstermin konkret Möglichkeiten bzw. evtl. Herausgabeanspruch?
Was kann ich noch tun?