Vertrieb - variables Fixum und Provision - Berechnung KU und TU

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    • Vertrieb - variables Fixum und Provision - Berechnung KU und TU

      Hallo,

      mein Mann arbeitet im Vertrieb. Das Gehalt setzt sich aus Fixum und Abschlag auf eine mögliche Zielerreichung zusammen. Am Ende des Jahres wird dann die Beteiligungsprovision mit den im Jahre ausgezahlten Abschlagsprämie verrechnet.

      Bedeutet: Zu Beginn des Jahres hat mein Mann mit seinem Arbeitgeber ein Fixum und einen Abschlag für das laufende Geschäftsjahr schriftlich fixiert. Nun habe ich festgestellt, dass mein Mann immer wieder während diesen Jahres das Fixum und den Abschlag abändern lässt.

      Wie verhält es sich dann mit der Berechnung für den KU und den TU.

      Muss ich für damit rechnen, das sich die Auszahlung für mich und mein Kind immer wieder ändern wird?

      Allerdings frage ich mich auch, wie das überhaupt möglich ist.

      Danke für eine Information.

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    • Hallo estafania,



      Hast du Einsicht in die monatlichen Gehaltsabrechnungen? besonders in die kumulierte vom Monat Dezember?

      Liegt eine Steuererklärung vor?

      Der Unterhalt berechnet sich aus dem Einkommen der letzten 12 Monate + evtl. Steuererstattung.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • Hallo,

      Meine mit TA den Trennungsunterhalt.

      Mir liegen vereinzelte Gehaltsabrechnungen vor.

      Im Januar war bereits schon eine sehr hohe Abschlagssumme vorab für das Jahr 2016.

      Laut eines Schreibens hatte er im Dezember Zuviel Abschlag im Vergleich zur erreichten Zielvereinbarung erhalten und hätte sogar noch nachzahlen müssen, was das Unternehmen aber ihm erlassen hatte.

      Jetzt pokert er gerade ziemlich hoch und ändert immer wieder die Abschläge, obwohl anders vereinbart.

      Und bei den Summen muss er ganz schön viel dieses Jahr reinholen.

      Ich verstehe das nicht. Und wie wirken sich diese Summen auf meine Tochter und mich aus?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo estefania,


      Lass dir alle Unterlagen vorlegen damit du einen Überblick über die letzten 12 Monate hast (lückenlos).


      z.B. von 09.2015 bis 08.2016.


      Wie hoch ist sein Nettoeinkommen? hast du auch eigenes Einkommen?


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • Hallo edy,

      Da wird sich morgen die Anwältin drum kümmern.

      Festgelegt wurde sein Einkommen in Januar auf €3000 Fixum und €750 Abschlagsvorauszahlung.

      Im Februar stand da dann €1500 Abschlag und seit der Trennung im Juli Fixum €2500 und Abschlag €2500.

      Bedeutet netto alt €2136 und netto neu €3100.

      Ich verdiene €777 netto.

      Bitte den letzten Angaben hat er jetzt eine teure Wohnung angemietet.

      Das ist doch ein Ritter auf dem heißen Stein!!