Hallo Forengemeinde,
ich habe eine mittlerweile 18 jährige Tochter, zu seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Mit der Mutter war ich nicht verheiratet und ein Sorgerecht hatte ich auch nicht. Sie hat bis Juli eine Weiteführende Schule besucht und ist bis heute der Aufforderung nicht nachgekommen, eine weitere Schulbescheinigung oder Nachweis einer Lehrstelle vorzulegen. Also gehe ich davon aus, dass sie keiner Weiterbildung oder Ausbildung nachgeht.
Sie hat einen Unterhaltstitel gegen mich, der mich verpflichtet ihr 404€ (115% DDT) monatlich zu zahlen. Nun möchte ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Dazu muss ich sie auffordern, den Unterhaltstitel an mich abzutreten. Soviel ist mir schon bekannt. Aus meiner Erfahrung wird sie dieses nicht ohne weiteres tun. Ich muss damit rechnen eventuell dagegen zu klagen.
Als sie noch zur Schule ging, hatte ein Gespräch mit dem zuständigen Beistand im JA. Der riet mir brav weiter zu zahlen und hat weitere Fragen z.B. Weiterzahlung Während der Ferien? abgeblockt. Dem bin ich auch nachgekommen. Nun nach einiger Recherche musste ich feststellen, dass Aufgrund des fehlenden Nachweises einer weiteren/fortführenden Ausbildung, ich eigentlich seit August keinen Unterhalt mehr zahlen müsste? Dank der gezielten Desinformation seitens des JA Mitarbeiters und mein Glaube an die neutrale Beratung dieser Behörde. Aber das habe ich abgehakt! Das Geld sehe ich eh nicht wieder?
Die Abtretung des Unterhaltstitels werde ich in die Wege leiten. Meine Frage(n) dazu wären:
- Nach erfolgreicher Verhandlung (wovon ich ausgehe) zur Löschung des Titels, wer trägt die Kosten? Wie hoch sind die ungefähren Kosten eines solchen Verfahrens?
- Können bei einer Wiederaufnahme der Ausbildung zu viel gezahlte Unterhaltszahlung verrechnet werden? In meinem Fall die Beträge vom August und September
- Habe vor die Zahlungen nach absenden der Aufforderung zum Abtreten des Titels einzustellen. Da ich nicht weiß wie lange so ein Verfahren dauert, würde mich interessieren wie hoch sind die Chancen meiner Tochter sind der nicht gezahlten Unterhaltszahlung bis zur endgültigen Löschung des Titels einzufordern? (Falls sie den Schritt gehen möchte)
ich habe eine mittlerweile 18 jährige Tochter, zu seit Jahren kein Kontakt mehr besteht. Mit der Mutter war ich nicht verheiratet und ein Sorgerecht hatte ich auch nicht. Sie hat bis Juli eine Weiteführende Schule besucht und ist bis heute der Aufforderung nicht nachgekommen, eine weitere Schulbescheinigung oder Nachweis einer Lehrstelle vorzulegen. Also gehe ich davon aus, dass sie keiner Weiterbildung oder Ausbildung nachgeht.
Sie hat einen Unterhaltstitel gegen mich, der mich verpflichtet ihr 404€ (115% DDT) monatlich zu zahlen. Nun möchte ich die Unterhaltszahlungen einstellen. Dazu muss ich sie auffordern, den Unterhaltstitel an mich abzutreten. Soviel ist mir schon bekannt. Aus meiner Erfahrung wird sie dieses nicht ohne weiteres tun. Ich muss damit rechnen eventuell dagegen zu klagen.
Als sie noch zur Schule ging, hatte ein Gespräch mit dem zuständigen Beistand im JA. Der riet mir brav weiter zu zahlen und hat weitere Fragen z.B. Weiterzahlung Während der Ferien? abgeblockt. Dem bin ich auch nachgekommen. Nun nach einiger Recherche musste ich feststellen, dass Aufgrund des fehlenden Nachweises einer weiteren/fortführenden Ausbildung, ich eigentlich seit August keinen Unterhalt mehr zahlen müsste? Dank der gezielten Desinformation seitens des JA Mitarbeiters und mein Glaube an die neutrale Beratung dieser Behörde. Aber das habe ich abgehakt! Das Geld sehe ich eh nicht wieder?
Die Abtretung des Unterhaltstitels werde ich in die Wege leiten. Meine Frage(n) dazu wären:
- Nach erfolgreicher Verhandlung (wovon ich ausgehe) zur Löschung des Titels, wer trägt die Kosten? Wie hoch sind die ungefähren Kosten eines solchen Verfahrens?
- Können bei einer Wiederaufnahme der Ausbildung zu viel gezahlte Unterhaltszahlung verrechnet werden? In meinem Fall die Beträge vom August und September
- Habe vor die Zahlungen nach absenden der Aufforderung zum Abtreten des Titels einzustellen. Da ich nicht weiß wie lange so ein Verfahren dauert, würde mich interessieren wie hoch sind die Chancen meiner Tochter sind der nicht gezahlten Unterhaltszahlung bis zur endgültigen Löschung des Titels einzufordern? (Falls sie den Schritt gehen möchte)
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