Unterhalt für Erst-Semester-Studentin / BAFÖG - Vorgehen

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Hallo zusammen,

      Danke erst einmal! ;)

      Die Teilzeitbeschäftigung der KM rührt vermutlich daher, dass es noch ein KiGa-Kind gibt.
      Das hinterfragt der KV nicht, sei es drum. Irgendwelche Als-Ob-Rechnungen zu machen bzw. ggf. das eher hohe Einkommen ihres zweiten Mannes heranzuziehen steht nicht auf dem Plan.

      @ Clint: wie die Beratung des volljährigen Kindes aussieht, wissen wir nicht. Die macht total auf Verweigerung, wirft dem KV vor, dass er sie mit dem Sch...BAföG, das sie wegen ihm beantragen muss, in die Schuldenfalle treibt, nur, weil er keinen Unterhalt zu zahlen bereit ist...
      Der KV hatte bereits angeboten, dass er den UH, den er jetzt wegen des BAföGs nicht zahlen muss, separat zurücklegt und bei Vorliegen der Rückzahlungsforderung diese Rückzahlung übernehmen wird.
      Wenn man die BAföG-Darlehens-Rückzahlung - eh nur die Hälfte der BAföG-Summe - in einem Rutsch macht, werden einem 40% erlassen! Wer das Geld vom Staat nicht nimmt, muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein.

      @ HT: der KV nimmt nun sein Einkommen, (zieht davon den UH für die jüngere Tochter ab?), das wäre dann Einkommensgruppe 3 oder 2 (bei Abzug); vom Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle wird dann Kindergeld und der BAföG-Satz abgezogen und es bleibt ein niedriger dreistelliger Betrag.

      Da lässt sich doch was zurücklegen für die Darlehensrückzahlung...

      Danke - dieses Forum ist toll. Spende an ISUV ist unterwegs,
      Rheingauerin