Hallo,
ich bin wegen Krankheit mit 60 Jahren zum 1.5. d. Js. in die Frühpension geschickt worden, mein Exmann ist bereits Rentner. Da zum Zeitpunkt der Scheidung die Betriebsrente noch nicht unverfallbar war, wurde dafür der schuldrechtliche Versorgungsausgleich festgelegt.
Diesen durchzuführen habe ich im April beantragt, zwischenzeitlich auch einen Beschlussentwurf des Gerichtes zur Stellungnahme binnen drei Wochen (läuft Mitte September ab) erhalten.
Mein Antrag ist begründet und zulässig. Der Ausgleichswert ist festgelegt. Mein Exmann verpflichtet, diesen ab 1.5. rückwirkend zu zahlen und ab Rechtskraft der Entscheidung der Abtretung des Ausgleichsbetrages zuzustimmen.
Soweit alles klar, mir fiel ein Stein vom Herzen, weil ich davon gut meine private Krankenversicherung zahlen könnte. So hoch ist - wegen langer Kindererziehungs-, Beurlaubungs- und Halbtagsarbeitszeiten meine Pension leider nicht.
Nun habe ich gestern vom Amtsgericht zur Kenntnis erhalten ein Schreiben der Lebensgefährtin meines Exmannes mit dem Inhalt "In der Familiensachen X/Y bitte ich (also die Lebensgefährtin) um Terminverschiebung, weil Y (mein Exmann, ihr Lebensgefährte) im Krankenhaus ist."
Ich wünsche ihm alles Gute, ich bin auch bestimmt nicht geldgierig, aber ich mache mir schon Sorgen, dass sich die abschließende Entscheidung des Gerichtes immer mehr hinzieht. Damit wird der Nachzahlungsbetrag ja auch immer höher und an den zu kommen, wird auch nicht einfach sein.
Weiss jemand, ob hier Fristverlängerungen überhaupt gewährt werden und ggf. auch für welchen Zeitraum.
Gruß P
ich bin wegen Krankheit mit 60 Jahren zum 1.5. d. Js. in die Frühpension geschickt worden, mein Exmann ist bereits Rentner. Da zum Zeitpunkt der Scheidung die Betriebsrente noch nicht unverfallbar war, wurde dafür der schuldrechtliche Versorgungsausgleich festgelegt.
Diesen durchzuführen habe ich im April beantragt, zwischenzeitlich auch einen Beschlussentwurf des Gerichtes zur Stellungnahme binnen drei Wochen (läuft Mitte September ab) erhalten.
Mein Antrag ist begründet und zulässig. Der Ausgleichswert ist festgelegt. Mein Exmann verpflichtet, diesen ab 1.5. rückwirkend zu zahlen und ab Rechtskraft der Entscheidung der Abtretung des Ausgleichsbetrages zuzustimmen.
Soweit alles klar, mir fiel ein Stein vom Herzen, weil ich davon gut meine private Krankenversicherung zahlen könnte. So hoch ist - wegen langer Kindererziehungs-, Beurlaubungs- und Halbtagsarbeitszeiten meine Pension leider nicht.
Nun habe ich gestern vom Amtsgericht zur Kenntnis erhalten ein Schreiben der Lebensgefährtin meines Exmannes mit dem Inhalt "In der Familiensachen X/Y bitte ich (also die Lebensgefährtin) um Terminverschiebung, weil Y (mein Exmann, ihr Lebensgefährte) im Krankenhaus ist."
Ich wünsche ihm alles Gute, ich bin auch bestimmt nicht geldgierig, aber ich mache mir schon Sorgen, dass sich die abschließende Entscheidung des Gerichtes immer mehr hinzieht. Damit wird der Nachzahlungsbetrag ja auch immer höher und an den zu kommen, wird auch nicht einfach sein.
Weiss jemand, ob hier Fristverlängerungen überhaupt gewährt werden und ggf. auch für welchen Zeitraum.
Gruß P