Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Beschlussentwurf des Gerichtes

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    • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Beschlussentwurf des Gerichtes

      Hallo,

      ich bin wegen Krankheit mit 60 Jahren zum 1.5. d. Js. in die Frühpension geschickt worden, mein Exmann ist bereits Rentner. Da zum Zeitpunkt der Scheidung die Betriebsrente noch nicht unverfallbar war, wurde dafür der schuldrechtliche Versorgungsausgleich festgelegt.
      Diesen durchzuführen habe ich im April beantragt, zwischenzeitlich auch einen Beschlussentwurf des Gerichtes zur Stellungnahme binnen drei Wochen (läuft Mitte September ab) erhalten.
      Mein Antrag ist begründet und zulässig. Der Ausgleichswert ist festgelegt. Mein Exmann verpflichtet, diesen ab 1.5. rückwirkend zu zahlen und ab Rechtskraft der Entscheidung der Abtretung des Ausgleichsbetrages zuzustimmen.
      Soweit alles klar, mir fiel ein Stein vom Herzen, weil ich davon gut meine private Krankenversicherung zahlen könnte. So hoch ist - wegen langer Kindererziehungs-, Beurlaubungs- und Halbtagsarbeitszeiten meine Pension leider nicht.

      Nun habe ich gestern vom Amtsgericht zur Kenntnis erhalten ein Schreiben der Lebensgefährtin meines Exmannes mit dem Inhalt "In der Familiensachen X/Y bitte ich (also die Lebensgefährtin) um Terminverschiebung, weil Y (mein Exmann, ihr Lebensgefährte) im Krankenhaus ist."

      Ich wünsche ihm alles Gute, ich bin auch bestimmt nicht geldgierig, aber ich mache mir schon Sorgen, dass sich die abschließende Entscheidung des Gerichtes immer mehr hinzieht. Damit wird der Nachzahlungsbetrag ja auch immer höher und an den zu kommen, wird auch nicht einfach sein.

      Weiss jemand, ob hier Fristverlängerungen überhaupt gewährt werden und ggf. auch für welchen Zeitraum.

      Gruß P
    • Hallo PeGaSa11,
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Nach meiner Kenntnis muss dein Mann eine Krankschreibung des Arztes dem Gericht vorlegen (lassen).
      Der ursprünglich festgesetzte Scheidungstermin gilt so lange, bis du vom Gericht eine Nachricht über Terminverschiebung erhältst.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo PeGaSa11,

      solche 'Verfahren finden ja in der Regel ohne mündliche Verhandlung statt. Aus dem Hinweisbeschluss kannst du ersehen, wie der Richter voraussichtlich entscheiden wird. Allerdings gibt es ja diese Frist, um den Parteien noch Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern.

      Da ja (vermutlich) keine mündliche Verhandlung geplant ist, ist der stat. Aufenthalt deines Exmannes ja eigentlich nicht hinderlich. Inwieweit er durch seine Erkrankung auch gehindert ist, Stellung zu nehmen und das mit seinem Anwalt zu besprechen... das wissen wir nicht. Ich denke, du musst dich mit der Fristverlä#ngerung abfinden. Verloren geht dadurch nichts. Es kommt halt später. Auch nicht schön, aber vermutlich unvermeidlich.

      Kopf hoch!

      Gruß
      Susanne
    • Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich Beschlussentwurf des Gerichtes

      Hallo,

      kleines update verbunden mit einer Frage:

      Die Fristverlängerung ist nun erneut verlängert worden. Mittlerweile ist Termin der 18.11.2016.
      Hat jemand Erfahrungen damit, wie oft die Stellungnahmefrist verlängert wird. Oder entscheidet das Gericht irgendwann dann doch anhand der Aktenlage?


      Gruss PeGaSa
    • Hallo zusammen,

      ich habe heute den Beschluss des Gerichtes zum Versorgungsausgleich erhalten.
      Mein EX wird
      - verpflichtet, ab 1.5.2016 mtl. im Voraus eine Ausgleichsrente an mich zu zahlen
      - verpflichtet, seinen Anspruch auf Auszahlung der Betriebsrente gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber in Höhe des Ausgleichbetrags für die Zeit ab Rechtskraft dieser Gerichtsentscheidung an mich zu zahlen.

      Im Ergebnis schön, nun frage ich mich nur, wie setzte ich das um

      Der Beschluss ist erst in einem Monat rechtskräftig, also am 14.2. Die Zahlungen sind jedoch mtl. im Voraus vorzunehmen, also der Betrag für Februar spätestens zum 1.2., also vor Rechtskraft. Fordere ich den EX nun per Einschreiben mit Rückschein auf, die Beträge ab 1.5.2016 bis 31.1.2017 nachzuzahlen und den Betrag für Februar 2017 zum 1.2. zu zahlen.

      Und was tue ich mit dem Arbeitgeber, der ab Rechtskraft zuständig ist - vom Beschluss ist er, da Beteiligter, informiert. Anschreiben, Kontodaten mitteilen, Zahlung ab 1.3.17 einfordern?

      Hat jemand Tipps für mich

      Gruß PeGaSa
    • Hallo PeGaSa11,
      nach meinem Kenntnisstand ist zunächst die Widerspruchsfrist abzuwarten. Erst danach werden die vom Gericht festgestellten Leistungen an dich (rückwirkend) fällig.
      Normalerweise musst du nichts unternehmen, solltest aber natürlich prüfen, ob der Gerichtsbeschluss umgesetzt wird.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen