Soll trotz Prozessgewinn Anwalt bezahlen

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    • Soll trotz Prozessgewinn Anwalt bezahlen

      Hallo Forum,
      mein Anwältin verlangt von mir die Bezahlung ihrer Verfahrenskosten, obwohl ich das Verfahren gewonnen habe und der Gegnerin die Verfahrenskosten auferlegt worden sind. Folgender Hintergrund.

      Ich mußte meine Ex wegen Zustimmung zum Realsplitting für 2015 verklagen. Das ist erfolgreich geschehen. Sie hat meinen Anspruch anerkannt. Der Anerkenntnisbeschluß liegt vor, und in dem Beschluß steht auch, daß sie die Verfahrenskosten zu tragen hat. Meine Anwältin hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt. Bis hierhin ist alles ok.

      Aber Jetzt: Meine Anwältin schickt mir ihre Kostenrechnung über 470,00 Euro mit der Aufforderung, daß ich diese Rechnung begleichen soll. Sie begründet das damit, daß meine Ex zwar zur Zahlung verplichtet sei, diese aber als Hartz IV Empfängerin voraussichtlich nicht zahlen wird.
      Meine Anwältin befürchtet also, daß sie ihr Geld von meiner Ex nicht bekommen wird und möchte sich an mir schadlos halten. Muß ich diese Rechnung tatsächlich bezahlen?

      Wenn das so wäre, dann hätte ich den Prozess gewonnen, müßte aber trotzdem die 470,00 Euro für meine Anwältin bezahlen. Hinzu kommen noch 267,00 Euro Gerichtskosten , die ich beim Einreichen der Klage entrichtet habe. Kurz und gut: Prozess gewonnen und trotzdem Kosten i.H.v. 737,00 Euro am Bein, weil die Ex Hartz IV bekommt ? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
      Hat jemand mit einer solchen Situation Erfahrung oder kann einen Rat erteilen?
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      shit happens


      Du wirst wohl um die Zahlung nicht herum kommen.

      Du hast die Anwaltin beauftragt, also musst du zahlen ob wohl du das Verfahren gewonnen hast, und die Kosten vom Gericht deiner Ex auferlegt wurden.


      Du wirst dann die Möglichkeit haben durch den Beschluss in der Hand, das Geld 30 Jahre einfordern zu können.


      lg
      edy




      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Edy,
      ich werde mal noch abwarten bis der Kostenbeschluss vorliegt. Mal sehen ob die Ex zahlt oder nicht.Wahrscheinlich wird sie wegen Armut nicht zahlen. Ich könnte jetzt sagen: Was habe ich damit zu tuen? Dann soll die Anwältin doch zusehen, woher sie ihr Geld bekommt. Im Beschluss steht nun einmal, daß die Ex zahlen muss und nicht ich.
      Falls ich wirklich doch zahlen muss, dann gibt es vielleicht folgende Möglichkeiten für mich:
      a) Verrechnung mit einem möglichen Zugewinnausgleich. Allerdings steht es noch in den Sternen, ob meine Ex überhaupt einen Ausgleichsanspruch beim Zugewinn hat.Hier ist noch garnichts entschieden, und es liegt auch noch keine Forderung vor.
      b) Meine Ex hat mir zu Ehezeiten ein Darlehen gewährt, welches ich ihr zur Zeit mit monatlich 150,00 Euro zurückzahle. Ich könnte jetzt meine Forderung ( die 737,00 Euro Anwalts- und Gerichtskosten) gegen ihre Forderung aufrechnen.Nach meinem Kenntnisstand darf ich allerdings nur dann aufrechnen, wenn ich meine Forderung gerichtlich erfolgreich durchsetzen könnte. Das müßte vorliegend eigentlich der Fall sein.
      Was hälst du von dieser Vorgehensweise?
      Viele Grüße
      Hajo







      7410rwoegend
    • ...und es kam schlimmer

      Hallo Hajo,

      ich hab noch gut deinen Beitrag aus Mai 2016 in Erinnerung Anwaltskosten PKH-Antrag.

      Nun hast du einen Kostenbeschluss - und stehst trotzdem im Regen. Das ist bitter. Ich glaube auch, dass du deine Forderung gegen die Darlehensforderung aufrechnen kannst. Das sagt mir einfach der gesunde Menschenverstand. Aber man sollte trotzdem auch immer mit der Justiz rechnen. :) Kann dir deine Anwältin nicht wenigstens sagen, ob du hier ein Aufrechnungs- bzw. Zurückbehaltungsrecht hast und wie du das verwirklichen kannst?

      Dass sie ihr Geld nimmt, ist schon klar, und das ist auch rechtens. Wenn ich eins schon früh gelernt habe, dann dies: Gerichte und Anwälte bekommen immer ihr Geld. Egal, von wem.

      Ich wünsch dir viel Glück, gute Nerven und die Gelassenheit, bei alledem noch fröhlich zu bleiben. Halt uns auf dem laufenden!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Susanne,
      vielen Dank für deine Nachricht. Meine Anwältin meinte, daß ich die 737,00 Euro möglicherweise mit Zugewinnausgleichsansprüchen meiner Ex verrechnen könnte. Das erscheint mir allerdings sehr vage, weil meine Forderung zum Stichtag Endvermögen überhaupt nicht bestand. Diese Forderung ist erst danach entstanden. Außerdem ist es noch völlig offen, ob die Ex überhaupt Zugewinnausgleich bekommt. Eine Aufrechnung mit dem privaten Darlehen ist wohl eher möglich; werde nächste Woche darüber mit der Anwältin reden.

      Nur mal so zur Situation: Wegen Auskunft Unterhalt und Auskunft Zugewinn wollte mich meine Ex verklagen und hat für beides PKH beantragt, obwohl ich beide Auskünfte bereits vollständig und korrekt erteilt hatte. Das ist KEIN Witz. Beide PKH-Anträge hat das Gericht erwartungsgemäß und folgerichtig zurückgewiesen. Konkrete Forderungen zum Zugewinn und zum Unterhalt liegen noch nicht vor. Das wird sich also alles noch ziemlich lange hinziehen.

      Mittlerweile bin ich einigermassen gelassen und optimistisch.Vielen Dank für deine Wünsche.
      Ich hoffe, daß dein Leben auch wieder in ruhigeren Bahnen verläuft und du zunehmend die angenehmen Seiten geniessen kannst.
      Ich halte euch auf dem Laufenden.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Soll trotz Prozessgewinn Anwalt bezahlen

      Hallo hajo48,
      Deine Anwältin ist zweifelsfrei berechtigt, von Dir die Kosten ihrer Inanspruchnahme zu fordern.
      Sie kann zwar die Kosten ihrer Inanspruchnahme sowohl im eigenen Namen als auch in Deinem Namen festsetzen zu lassen. Deine Kostentragungsverpflichtung ergibt sich gegenüber Deiner Rechtsanwältin schon allein aus Deiner Vertragsstellung und der damit verbundenen Mandatsübertragung. Du kannst nicht erwarten, dass die Anwältin Dir das Kostenrisiko eines Prozesses abnimmt. Die Kostenentscheidung, die das Gericht getroffen hat, betrifft nur Dein Verhältnis zu Deiner Ex und nicht und nicht Dein Verhältnis zu Deiner Rechtsanwältin. Insoweit liegt jede Kritik an dem Verhalten Deiner Rechechtsanwältin neben der Sache.

      MfG
      Prinzip
    • Hallo Prinzip,
      mir ist mittlerweile schon klar, daß ich die Anwältin letztlich bezahlen muß, wenn die Ex als Hartz IV-Empfängerin dazu nachweislich nicht in der Lage ist. Es geht mir jetzt auch nur noch um die Frage, wie ich mich dabei schadlos halten kann. Eine Verrechnung mit einem möglichen Anspruch auf Zugewinnausgleich erscheint mir fragwürdig. Es spricht ohnehin Einiges dafür, daß sie überhaupt keinen Zugewinnausgleich erhalten wird. Bleibt nur die Verrechnung mit den Raten für ein laufendes privates Darlehen, welches sie mir zu Ehezeiten gegeben hat. Die Raten zahle ich laufend. Das wird noch ein paar Jahre so sein.

      Wenn ich daran denke, daß mich meine Ex mit Sicherheit wegen nachehelichen Unterhalts und wohl auch wegen Zugewinn verklagen wird, dann muß ich auch dann mit mehreren tausend Euro für meine Anwältin rechnen, wenn meine Ex die Prozesse verliert, weil diese ja zahlungsunfähig ist. Mir wird schwindelig, wenn ich daran denke.

      Viele Grüße
      Hajo