Hallo Forum,
mein Anwältin verlangt von mir die Bezahlung ihrer Verfahrenskosten, obwohl ich das Verfahren gewonnen habe und der Gegnerin die Verfahrenskosten auferlegt worden sind. Folgender Hintergrund.
Ich mußte meine Ex wegen Zustimmung zum Realsplitting für 2015 verklagen. Das ist erfolgreich geschehen. Sie hat meinen Anspruch anerkannt. Der Anerkenntnisbeschluß liegt vor, und in dem Beschluß steht auch, daß sie die Verfahrenskosten zu tragen hat. Meine Anwältin hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt. Bis hierhin ist alles ok.
Aber Jetzt: Meine Anwältin schickt mir ihre Kostenrechnung über 470,00 Euro mit der Aufforderung, daß ich diese Rechnung begleichen soll. Sie begründet das damit, daß meine Ex zwar zur Zahlung verplichtet sei, diese aber als Hartz IV Empfängerin voraussichtlich nicht zahlen wird.
Meine Anwältin befürchtet also, daß sie ihr Geld von meiner Ex nicht bekommen wird und möchte sich an mir schadlos halten. Muß ich diese Rechnung tatsächlich bezahlen?
Wenn das so wäre, dann hätte ich den Prozess gewonnen, müßte aber trotzdem die 470,00 Euro für meine Anwältin bezahlen. Hinzu kommen noch 267,00 Euro Gerichtskosten , die ich beim Einreichen der Klage entrichtet habe. Kurz und gut: Prozess gewonnen und trotzdem Kosten i.H.v. 737,00 Euro am Bein, weil die Ex Hartz IV bekommt ? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Hat jemand mit einer solchen Situation Erfahrung oder kann einen Rat erteilen?
Viele Grüße
Hajo
mein Anwältin verlangt von mir die Bezahlung ihrer Verfahrenskosten, obwohl ich das Verfahren gewonnen habe und der Gegnerin die Verfahrenskosten auferlegt worden sind. Folgender Hintergrund.
Ich mußte meine Ex wegen Zustimmung zum Realsplitting für 2015 verklagen. Das ist erfolgreich geschehen. Sie hat meinen Anspruch anerkannt. Der Anerkenntnisbeschluß liegt vor, und in dem Beschluß steht auch, daß sie die Verfahrenskosten zu tragen hat. Meine Anwältin hat einen Kostenfestsetzungsbeschluß beantragt. Bis hierhin ist alles ok.
Aber Jetzt: Meine Anwältin schickt mir ihre Kostenrechnung über 470,00 Euro mit der Aufforderung, daß ich diese Rechnung begleichen soll. Sie begründet das damit, daß meine Ex zwar zur Zahlung verplichtet sei, diese aber als Hartz IV Empfängerin voraussichtlich nicht zahlen wird.
Meine Anwältin befürchtet also, daß sie ihr Geld von meiner Ex nicht bekommen wird und möchte sich an mir schadlos halten. Muß ich diese Rechnung tatsächlich bezahlen?
Wenn das so wäre, dann hätte ich den Prozess gewonnen, müßte aber trotzdem die 470,00 Euro für meine Anwältin bezahlen. Hinzu kommen noch 267,00 Euro Gerichtskosten , die ich beim Einreichen der Klage entrichtet habe. Kurz und gut: Prozess gewonnen und trotzdem Kosten i.H.v. 737,00 Euro am Bein, weil die Ex Hartz IV bekommt ? Das kann doch wohl nicht wahr sein!
Hat jemand mit einer solchen Situation Erfahrung oder kann einen Rat erteilen?
Viele Grüße
Hajo