Hallo,
meine Ex möchte mal wieder zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Geld.
Meine Ex hat vor der Geburt unserer Tochter einen Markenkinderwagen von Hartan gebraucht gekauft.
Im Rahmen der Erstattung für die Babyerstausstattung habe ich mich daran beteiligt.
Diese Woche ist der Kinderwagen nun leider kaputt gegangen. Garantie hat der Kiwa keine mehr.
Meine Ex hat ihn zur Reparatur zum Hersteller eingesendet, um ihn reparieren zu lassen. Des Weiteren
hat sie einen Buggy gekauft, da sie ja einen Wagen braucht.
Nun möchte meine Ex, dass ich mich zu 50% an den Kosten beteilige. Also die Reparatur und den neuen Buggy.
Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zahle ich jeden Monat pünktlich und in voller Höhe. Insgesamt hat
sie ca. 2.500 EUR pro Monat zur Verfügung.
Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um Sonderbedarf. Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Pred-ger-many
meine Ex möchte mal wieder zusätzlich zum Kindesunterhalt noch Geld.
Meine Ex hat vor der Geburt unserer Tochter einen Markenkinderwagen von Hartan gebraucht gekauft.
Im Rahmen der Erstattung für die Babyerstausstattung habe ich mich daran beteiligt.
Diese Woche ist der Kinderwagen nun leider kaputt gegangen. Garantie hat der Kiwa keine mehr.
Meine Ex hat ihn zur Reparatur zum Hersteller eingesendet, um ihn reparieren zu lassen. Des Weiteren
hat sie einen Buggy gekauft, da sie ja einen Wagen braucht.
Nun möchte meine Ex, dass ich mich zu 50% an den Kosten beteilige. Also die Reparatur und den neuen Buggy.
Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt zahle ich jeden Monat pünktlich und in voller Höhe. Insgesamt hat
sie ca. 2.500 EUR pro Monat zur Verfügung.
Aus meiner Sicht handelt es sich nicht um Sonderbedarf. Wie seht ihr das?
Viele Grüße
Pred-ger-many
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