Schenkung, Zugewinn...

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    • Schenkung, Zugewinn...

      Hallo,

      bin nach etlichen Jahren endlich geschieden. Nun geht es u.a. um den Zugewinnausgleich. Möchte vorab schon mal sagen, dass die Kommunikation miteinander nicht mehr gegeben bzw. unmöglich ist.

      Mein Ex behauptet, dass er eine Schenkung von seinen Eltern während der Ehe im 5-stelligen Bereich gekriegt hat, sowie einen 5-stelligen Betrag zur treuhänderischer Verwaltung und ein höheres Darlehen. Sinn und Zweck dessen ist natürlich sich arm zu rechnen. Nachweisen kann er das nicht, es gibt keine Bankbelege sondern nur jeweils eine schriftliche Bestätigung. Nun zu meiner Frage: Reicht so ein schriftlicher Nachweis um vom Gericht anerkannt zu werden? Kann man eine eidesstaatliche Erklärung von den Eltern verlangen?

      Möchte nun nach der Scheidung von ihm Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus, das er seit der Trennung, sprich seit mehreren Jahren, alleine bewohnt, haben. Selbstverständlich hat er das abgelehnt, so dass ich nun Klage eingereicht habe. Leider könnte es nun passieren, dass er von mir nachehelichen Unterhalt verlangt, da ich mehr als er verdiene. Wird das gegenseitig aufgerechnet? Und wie lange müsste ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Hab bisher auch den Wohnvorteil nicht in Anspruch genommen, da ich mir den Stress mit der Anlage U ersparen wollte.

      Schätze mal, dass ich wohl auch die Teilungsversteigerung beantragen muss. Da das Gericht den Versteigerungsertrag nicht verteilt, wird es wohl diesen erst mal einbehalten, oder? Gibt es hierfür eine Frist? Oder kann das Geld für immer und ewig dort zwischengelagert werden? Das Haus ist schuldenfrei und gehört zur Hälfte mir. Selbstverständlich möchte er mich weder auszahlen noch verkaufen. :(

      Danke für eure Antworten schon mal im Voraus. :)

      Viele Grüße

      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo Lisa,

      LisaM schrieb:

      Mein Ex behauptet, dass er eine Schenkung von seinen Eltern während der Ehe im 5-stelligen Bereich gekriegt hat, sowie einen 5-stelligen Betrag zur treuhänderischer Verwaltung und ein höheres Darlehen. Sinn und Zweck dessen ist natürlich sich arm zu rechnen. Nachweisen kann er das nicht, es gibt keine Bankbelege sondern nur jeweils eine schriftliche Bestätigung.
      unter "treuhänderisch" verstehe ich nicht, das Geld in ein Bankschließfach oder unters Kopfkissen zu legen.

      Haben denn die Schwiegereltern z.B "steuerlich" was zu verheimlichen?

      Ich denke nicht das es vor Gericht Erfolg hat.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Das Geld ist mit Sicherheit nicht "gefloßen", meiner Meinung nach ist es eine reine Behauptung um wie gesagt, sich beim Zugewinnausgleich ärmer zu machen. Es existiert kein Bankschließfach, und einen so hohen Geldbetrag (insgesamt rede ich von einem 6-stelligen Betrag!) unter dem Kissen zu halten, wäre schon sehr gewagt. Er versucht jeden möglichen Trick anzuwenden.
      Viele Grüße an alle. :)
    • Ich werde anwaltlich vertreten. Mich hätte jedoch die Meinung von jemandem aus der Praxis, der möglicherweise mit solchen Problemen auch konfrontiert worden ist, interessiert. Mit Sicherheit hat manch einer/eine auch das ein oder andere Problem gehabt.
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo Lisa,

      ja natürlich gibt es öfter solche 'Fälle'. Ich gehöre dazu, kann dir aber noch nicht von einem Ergebnis berichten, da das Zugewinnverfahren noch nicht gerichtlich entschieden ist.

      Mir wurde damals von meinem Anwalt, inzwischen auch von einem Anwalt im ISUV-Chat bestätigt, dass mein Exmann mit dieser Nummer nicht durchkommt. In meinem Fall gibt es ebenfalls eine schriftliche Bestätigung des Schwiegervaters, dass 2 Zahlungen in fünfstelliger Höhe geflossen sind. Durch die Auskünfte der Rechtsanwälte, aber auch durch eigene Recherchen im Netz bin ich sicher, dass das vor Gericht nicht anerkannt wird. Es muss ein Nachweis vorhanden sein, dass die Summen geflossen sind. Es gibt aber keinerlei Bankbelege.

      Hast du die schriftlichen Bestätigungen der Schwiegereltern gesehen? Was genau steht drin? Gerade bei Schenkungen kann es durchaus sein, dass die gar keine Rolle spielen. Das ist z.B. der Fall, wenn Schwiegervater 10Teuro überweist, um euch eine teure Urlaubsreise zu ermöglichen oder aber um den großen Flachbildschirm oder das neue Wohnzimmer zu finanzieren.

      Die 'treuhänderische' Verwaltung müsste auch mal näher erklärt werden. Es ist sicher nicht treuhänderisch, das Geld unters Kissen zu legen. 8) Schreib mal, was du an Infos hast.

      Gruß
      Susanne

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Susanne ()

    • Hallo Lisa,

      Man wird es m.E. nicht gerichtlich durchsetzen können, aber wenn Geld an deinen EX geflossen sein soll,dann müsste es auch

      z.B. einem Konto abgebucht worden sein.

      Vielleicht sind die Schwiegereltern bereit, dir den "Abgang" von ihrem Konto nachzuweisen?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo an Alle,

      melde mich nun wieder. Hab heute ein Schreiben von der Anwältin von meinem Ex erhalten, ich soll ihm bis Monatsende einen höheren sechsstelligen Betrag als Zugewinnausgleich zahlen, ansonsten wird er mich verklagen. Zusätzlich verlangt er von mir auch noch nachehelichen Unterhalt. Werde selbstverständlich nichts zahlen. Weigere mich inzwischen noch irgendeine Stellungnahme abzugeben, da alles immer absurder wird. Mittlerweile bestätigt ihm sein Bruder, dass er wisse, dass er vor der Ehe Rohstoffe gehabt hätte, außerdem bestätigt er, dass das Geld das mein Ex von seiner Mutter erhalten hätte von Immobilienverkäufen im Ausland stammen würde, es versteht sich von selbst, dass es hierfür auch keine Belege gibt, sondern nur die schriftlichen Bestätigung, kein Grundbuchauszug, einfach nichts. Bin gespannt was von seiner Familie als nächstes bestätigt und gegen mich verwendet wird.

      Hab ihn auf Zahlung von Nutzungsentschädigung verklagt, er hat das Gericht um Fristverlängerung gebeten. Mittlerweile schuldet er mir schon Nutzungsentschädigung für 10 Monate.

      Frage mich allen ernstes wie es weitergehen soll, werde immer ratloser, hab keine Ahnung wie das geklärt werden könnte. Klar, wenn ich auf alles verzichten würde, wäre alles sofort klar. Dann hätte ich 25 umsonst gearbeitet. :thumbsup: Frage mich manchmal, ob manche Menschen keine Scham haben. X( Meine Anwältin hab ich heute leider nicht mehr erreicht. Mal schauen, was sie Montag dazu sagt/rät.

      Danke an alle für's lesen und ggfs. auch für einen Rat.

      Liebe Grüße
      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo Lisa,

      was ist denn bis jetzt überhaupt passiert im Hinblick auf Zugewinn? Hab ihr beide ordnungsgemäße Aufstellungen gemacht über euer jeweiliges Anfangs- und Endvermögen? Wie ist deine Einschätzung - mal abgesehen von den nicht beweisbaren Behauptungen bezüglich Anfangsvermögen? Rechnest du dir eine Zugewinnausgleichszahlung aus? Wenn nicht, würde ich dir raten, das einfach an dir abperlen zu lassen. Bevor Klage eingereicht wird, muss er erst einmal eine Forderung aufstellen. Dazu gehören dann eben auch die oben erwähnten Vermögensausfstellungen.

      Ich weiß, wie du dich fühlst. Glaub mir. Diese Spielchen können Jahre dauern, und es kostet viel Energie.

      Jetzt auch noch Unterhalt? Wie das? Hat er von dir Trennungsunterhalt bekommen? Wurde nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt gefordert (beim Scheidungsverfahren ja offensichtlich nicht)? Aus taktischen Gründen würde ich den zeitweisen Verzicht auf Nutzungsentschädigung nicht als Unterhalt bezeichnen - wusstest du halt nicht, dass du die verlangen kannst. Ansonsten könnte das eine 'Unterhaltskette' sein. Da wieß ich nicht wirklich gut Bescheid, das wissen andere hier im Forum besser. Wovon hat denn dein Exmann während der Trennungszeit gelebt? Arbeitet er?

      Ich wünsch dir gute Nerven - halt uns bitte auf den laufenden.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Lisa,
      aus deinen Schilderungen geht hervor, dass du mehrere "Baustellen" hast.
      Deine Angaben hierzu sind noch zu lückenhaft (woher sollst du auch wissen, welche Informationen für die Beantwortung deiner Fragen nötig sind); daher ergeben sich für mich noch einige Fragen.
      Auch wenn du unterschiedliche Themenbereiche angesprochen hast (z. B. Unterhalt und Zugewinn), so gehören sie teilweise natürlich zusammen.
      Beispiel: Ehegattenunterhalt und Nutzungsentschädigung sind vorrangig zu verrechnen, sofern sie infrage kommen.
      Sicher ist dir bekannt, dass keine rückwirkende Pflicht zur Zahlung von Unterhalt besteht, sofern zu einem früheren Zeitpunkt keine Inverzugsetzung erfolgte.
      Unklar ist mir, dass du offenbar selber an die Anwältin deines Ex-Mannes schreibst oder sie dich anschreibt. Wenn ihr beide anwaltlich vertreten werdet hat der Schriftverkehr zwischen den Anwälten zu erfolgen. Dafür werden sie bezahlt.

      Viel Erfolg
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hi Susanne,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Eine Aufstellung ist vorgelegt worden, allerdings kann man das vergessen. Falls jemand Gefälligkeitsbescheinigungen braucht, kann er sich gerne an mich wenden, kenn welche die scheinbar auf dem Laufenden Bande alles und je nach Bedarf bescheinigen. So sieht nämlich sein Anfangs- und Endvermögen aus. Wie gesagt, es gibt so gut wie keine Kontoauszüge oder dergleichen, sondern nur Behauptungen.

      Er hat über seine Anwältin nachehelichen Unterhalt gefordert, da ich mehr als er verdiene. Er arbeitet Vollzeit und verdient nicht grad schlecht. Tja, in der Regel werden, zumindest liest man das meistens, die Männer abgezogt, in diesem Falle ist es nun mal eine Frau, also ich. Dumm gelaufen kann man nur sagen.

      Liebe Grüße
      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hi Villa,

      vielen Dank für deine Antwort.

      Die Kommunikation läuft über die Anwälte.

      Trennungsunterhalt hat er nicht gefordert. Ich habe Nutzungsentschädigung gefordert erst nachdem ich die Scheidung eingereicht hatte, davor hat er mehr als drei Jahre in einem großen gemeinsamen Haus kostenlos gelebt. Nach so langer Zeit bin ich der Meinung, dass das ausreichend sein dürfte. Trotz mehrmaliger Aufforderung hat er nicht gezahlt, dementsprechend hab ich Klage eingereicht. Geholfen hat es noch immer nicht, er hat eine Fristverlängerung beantragt. In der Zwischenzeit hat er mir 15% vom Haus angeboten, diesen Vorschlag habe ich natürlich abgelehnt, immerhin gehört mir die Hälfte. Nun möchte er eben von mir Zugewinnausgleich. Ich werde es auf eine Klage ankommen lassen, kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht, solche Bescheinigungen mit denen er sein Vermögen beschönigt, anerkennt. Das könnte ja dann jeder machen, so würde nur noch Lug und Betrug herrschen.

      Viele Grüße
      Lisa
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo,

      hier nochmal meine Frage: Welchen Nachweis benötigt man? Reicht hierfür eine einfache schriftliche Bestätigung oder braucht man z.B. einen Erbschein, Kontoauszug? Behaupten kann man ja viel, bestätigen auch. Erkennt das Gericht schriftliche Bestätigungen einfach ohne weiteres an?

      Herzlichen Dank für die Antwort.

      P.S.: Hoffe dass das Zitat mitgezogen wird, sonst weiß man ja gar nicht worauf ich mich beziehe. :)

      Liebe Grüße
      Lisa

      P.S.: Jetzt müsste es passen. Von wegen!

      Also es geht um das Thema, ob jemand der z.B. Geld von seinem Bruder als Erbteil aus der Überlassung des elterlichen Hauses erhalten hat, dem Zugewinn zugerechnet werden muss und welche Belege hierfür benötigt werden.

      Bin auf Kriegsfuß mit den Zitaten!
      Viele Grüße an alle. :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von LisaM ()

    • Hallo LisaM,

      Oft werden bei Angaben zum Anfangsvermögen ( Erbe/Schenkung von den Eltern) sogenannte Gefälligkeitsbestätigungen

      erstellt um das AV höher darzustellen. Ob diese anerkannt werden hängt vom jeweiligen Gericht/Richter/-in ab.

      Hier sollte dein Anwalt/-in schon darauf hinweisen dass es sich um eine Falschangabe/Straftat handelt.
      Werden diese Angaben dem Gericht vorgelegt kann es sich um Prozessbetrug handeln.

      Natürlich solltest du alles nachvollziehen können.( auch ein Erbschein kann m.E. nach verlangt werden).

      Unglaubwürdig sind Angaben wie: habe ich bar erhalten, war mündlich so vereinbart usw.

      Ein AV zum Ehezeitpunkt ist taggenau nachzuweisen. Angaben wie : "war ein Monat vor der Ehe vorhanden" wurden in meiner Zugewinnsache nicht

      akkzeptiert ( hätte ich ja 1 Tag vor der Hochzeit verändert haben können).

      es gilt also
      hier:

      Punkt 3


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Vielen Dank, lieber Edy. Ein Erbschein ist nicht vorhanden, auch ist nicht nachvollziehbar vorher dieses Geld kommt, sprich eine Überweisung oder einen Kontoauszug gibt es auch nicht, lediglich die schriftliche Bestätigung von dem Bruder von meinem Ex. Der Bruder und die Mutter haben unglaublich viel in diese Richtung schriftlich bestätigt. Insgesamt Beträge im höheren 3-stelligen Bereich.
      Viele Grüße an alle. :)
    • LisaM schrieb:

      Vielen Dank, lieber Edy. Ein Erbschein ist nicht vorhanden, auch ist nicht nachvollziehbar vorher dieses Geld kommt, sprich eine Überweisung oder einen Kontoauszug gibt es auch nicht, lediglich die schriftliche Bestätigung von dem Bruder von meinem Ex. Der Bruder und die Mutter haben unglaublich viel in diese Richtung schriftlich bestätigt. Insgesamt Beträge im höheren 3-stelligen Bereich.


      Meinte im 6-stelligem Bereich.
      Viele Grüße an alle. :)
    • Hallo LisaM,
      bei der Berechnung des Zugewinns gilt, dass alle Angaben bewiesen werden müssen. Das Gericht nimmt eine sog. Beweiswürdigung (Glaubwürdigkeit der Beweismittel) vor, wenn die Angaben von der Gegenseite bezweifelt werden. Zu unterscheiden ist zwischen Sach- und Personalbeweisen. Sachbeweise sind z. B. Bankbelege, Grundbuchauszug, Notarvertrag. Personalbeweise sind Personen (Zeugen), die im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich vorgebrachte Behauptungen bestätigen oder widerlegen können.
      Deine Anwältin kann im Verfahren z. B. beantragen, dass Zeugen ihre Aussage beeiden sollen. Das Gericht kann - muss aber nicht - diesem Antrag entsprechen.
      Erfahrungsgemäß überlegt sich der Zeuge sehr genau, ob er eine eidliche Falschaussage macht (§154 StGB - Meineid). Die Gerichte verstehen hierbei keinen "Spaß".

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
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