Hallo,
bin nach etlichen Jahren endlich geschieden. Nun geht es u.a. um den Zugewinnausgleich. Möchte vorab schon mal sagen, dass die Kommunikation miteinander nicht mehr gegeben bzw. unmöglich ist.
Mein Ex behauptet, dass er eine Schenkung von seinen Eltern während der Ehe im 5-stelligen Bereich gekriegt hat, sowie einen 5-stelligen Betrag zur treuhänderischer Verwaltung und ein höheres Darlehen. Sinn und Zweck dessen ist natürlich sich arm zu rechnen. Nachweisen kann er das nicht, es gibt keine Bankbelege sondern nur jeweils eine schriftliche Bestätigung. Nun zu meiner Frage: Reicht so ein schriftlicher Nachweis um vom Gericht anerkannt zu werden? Kann man eine eidesstaatliche Erklärung von den Eltern verlangen?
Möchte nun nach der Scheidung von ihm Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus, das er seit der Trennung, sprich seit mehreren Jahren, alleine bewohnt, haben. Selbstverständlich hat er das abgelehnt, so dass ich nun Klage eingereicht habe. Leider könnte es nun passieren, dass er von mir nachehelichen Unterhalt verlangt, da ich mehr als er verdiene. Wird das gegenseitig aufgerechnet? Und wie lange müsste ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Hab bisher auch den Wohnvorteil nicht in Anspruch genommen, da ich mir den Stress mit der Anlage U ersparen wollte.
Schätze mal, dass ich wohl auch die Teilungsversteigerung beantragen muss. Da das Gericht den Versteigerungsertrag nicht verteilt, wird es wohl diesen erst mal einbehalten, oder? Gibt es hierfür eine Frist? Oder kann das Geld für immer und ewig dort zwischengelagert werden? Das Haus ist schuldenfrei und gehört zur Hälfte mir. Selbstverständlich möchte er mich weder auszahlen noch verkaufen.
Danke für eure Antworten schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Lisa
bin nach etlichen Jahren endlich geschieden. Nun geht es u.a. um den Zugewinnausgleich. Möchte vorab schon mal sagen, dass die Kommunikation miteinander nicht mehr gegeben bzw. unmöglich ist.
Mein Ex behauptet, dass er eine Schenkung von seinen Eltern während der Ehe im 5-stelligen Bereich gekriegt hat, sowie einen 5-stelligen Betrag zur treuhänderischer Verwaltung und ein höheres Darlehen. Sinn und Zweck dessen ist natürlich sich arm zu rechnen. Nachweisen kann er das nicht, es gibt keine Bankbelege sondern nur jeweils eine schriftliche Bestätigung. Nun zu meiner Frage: Reicht so ein schriftlicher Nachweis um vom Gericht anerkannt zu werden? Kann man eine eidesstaatliche Erklärung von den Eltern verlangen?
Möchte nun nach der Scheidung von ihm Nutzungsentschädigung für das gemeinsame Haus, das er seit der Trennung, sprich seit mehreren Jahren, alleine bewohnt, haben. Selbstverständlich hat er das abgelehnt, so dass ich nun Klage eingereicht habe. Leider könnte es nun passieren, dass er von mir nachehelichen Unterhalt verlangt, da ich mehr als er verdiene. Wird das gegenseitig aufgerechnet? Und wie lange müsste ich nachehelichen Unterhalt zahlen? Hab bisher auch den Wohnvorteil nicht in Anspruch genommen, da ich mir den Stress mit der Anlage U ersparen wollte.
Schätze mal, dass ich wohl auch die Teilungsversteigerung beantragen muss. Da das Gericht den Versteigerungsertrag nicht verteilt, wird es wohl diesen erst mal einbehalten, oder? Gibt es hierfür eine Frist? Oder kann das Geld für immer und ewig dort zwischengelagert werden? Das Haus ist schuldenfrei und gehört zur Hälfte mir. Selbstverständlich möchte er mich weder auszahlen noch verkaufen.
Danke für eure Antworten schon mal im Voraus.
Viele Grüße
Lisa
Viele Grüße an alle.