Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Die Kindsmutter hat einen Titel über den Mindestunterhalt. Der Vater erfüllt diesen monatlich, obwohl er nur den notwendigen Selbstbehalt verdient. Rückstände bestehen nicht.
Der KV arbeitet in Teilzeit (20 Stunden pro Woche, 1080 Euro netto). Unterliegt er nun der gesteigerten Erwerbsobliegenheit? Er könnte ja noch mehr arbeiten und damit mehr Unterhalt zahlen.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus &
mit freundlichen Grüßen
C. Mahler
folgender Sachverhalt:
Die Kindsmutter hat einen Titel über den Mindestunterhalt. Der Vater erfüllt diesen monatlich, obwohl er nur den notwendigen Selbstbehalt verdient. Rückstände bestehen nicht.
Der KV arbeitet in Teilzeit (20 Stunden pro Woche, 1080 Euro netto). Unterliegt er nun der gesteigerten Erwerbsobliegenheit? Er könnte ja noch mehr arbeiten und damit mehr Unterhalt zahlen.
Vielen Dank für die Antworten im Voraus &
mit freundlichen Grüßen
C. Mahler