Moin liebe Forenmitglieder,
ich habe folgende Frage:
Sachverhalt:
Ich habe fleißig für die nicht-erwerbstätige Mutter (HARTZ IV -Empfängerin) 2,5 Jahre Betreuungsunterhalt (natürlich auch den Kindsunterhalt) gezahlt.
Habe heute vom zuständigen Jobcenter ein Brief erhalten, dass diese keine Grundsicherungsleistung zahlt. Kindsmutter also ab 01.Juli erwerbstätig ist.
Frage:
Muss ich jetzt kein Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen? und die zwei Monate die ich "Zuviel" gezahlt habe sind bestimmt geschenkt, also kann ich nicht erstattet bekommen? Quasi Geschenk
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Hilfe.
ich habe folgende Frage:
Sachverhalt:
Ich habe fleißig für die nicht-erwerbstätige Mutter (HARTZ IV -Empfängerin) 2,5 Jahre Betreuungsunterhalt (natürlich auch den Kindsunterhalt) gezahlt.
Habe heute vom zuständigen Jobcenter ein Brief erhalten, dass diese keine Grundsicherungsleistung zahlt. Kindsmutter also ab 01.Juli erwerbstätig ist.
Frage:
Muss ich jetzt kein Betreuungsunterhalt für die Mutter zahlen? und die zwei Monate die ich "Zuviel" gezahlt habe sind bestimmt geschenkt, also kann ich nicht erstattet bekommen? Quasi Geschenk
Ich bedanke mich im Vorraus für eure Hilfe.