Fragen zur Scheidung

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    • Fragen zur Scheidung

      Hallo
      ich bin neu hier und bin gerade dabei mich von meiner Frau zu trennen. Waren 1 Jahr verheiratet. Wir haben einen gemeinsamen Sohn der wird jetzt 10 Monate alt.
      Jetzt zu meinen Fragen:
      1. Meine Frau behauptet ich darf in nur alle 2 Wochen sehen. Mein Anwalt meint wenn die Kinder noch so jung sind ist es besser ihn öfters zu sehen. Was stimmt da jetzt?

      2. Habe ich die gleichen Rechte wie meine Frau? (Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht)

      3. Haben meine Eltern ein Besuchsrecht? Im Internet steht das es fürs Kind besser wäre wenn es auch die Großeltern sieht. Wäre für das Kindeswohl.

      4. Ich möchte nach der Scheidung genauso das Sorgerecht wie meine frau wo muss ich das beantragen und geht das überhaupt?

      5. Muss ich mich auch an das Jugendamt wenden oder geht das automatisch?

      schonmal Danke für die Antworten.
    • Hallo satyrclown,

      Im Moment ist noch alles offen.

      Sorgerecht habt ihr beide, wird auch i.d.R. so bleiben.

      Aufenthaltsbestimmungsrecht habt ihr beide bis ein Gericht evtl. entscheiden muss.

      Kind solltest du so oft wie möglich sehen. da sonst die Gefahr der "Entfremdung" besteht.

      Großeltern können das Kind besuchen wenn es bei dir ist.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo satyrclown,

      wenn das Kind ehelich geboren ist, hast du automatisch das Sorgerecht. Von daher brauchst du da nichts zu beantragen.
      Bezüglich der Umgangshäufigkeiten gibt es keine rechtlich verbindlichen ("richtigen" oder "falschen") Angaben; den entsprechenden § im BGB findest du hier: gesetze-im-internet.de/bgb/__1684.html

      Ihr könnt das, wenn ihr euch einig seid, im Prinzip regeln, wie ihr wollt. Dass die Kindsmutter schon jetzt so restriktiv vorgeht und es auf das vor Gericht (im Streitfall also) übliche "jedes zweite Wochenende" reduzieren will, macht mich hellhörig. Hast du dich getrennt?
      Das Umgangsrecht ist nicht nur dein "Recht", sondern auch deine "Pflicht" - und auch ein Recht des Kindes. Im Zentrum sollte immer dessen Wohl stehen, und gerade bei so kleinen Kindern wäre es m.E. sinnvoller, die Besuche insgesamt vielleicht "kürzer", aber dafür häufiger/regelmäßiger stattfinden zu lassen.

      Was die Großeltern betrifft, so haben auch diese ein Umgangsrecht, wenn es dem Kindeswohl dient: gesetze-im-internet.de/bgb/__1685.html
      Gerade bei einem noch so kleinen Kind dürfte der Nachweis, dass der Kontakt ausdrücklich dem Wohl des Kindes entspricht und förderlich ist, schwer sein. Sollte sich die Kindsmutter querstellen und die Beziehung "belastet" sein, ist es durchaus möglich, dass Richter einer Umgangsklage nicht stattgeben würden.

      Es ist also in der derzeitigen Situation enorm wichtig, konstruktiv miteinander umzugehen. Sollte sich andeuten, dass dies schwierig wird, kann ich nur raten, sich frühzeitig Hilfe zu suchen (z.B. einen Mediator einzuschalten, z.B. über Caritas).

      Das Jugendamt habe ich persönlich in diesen zwischenmenschlichen Dingen als nicht besonders hilfreich empfunden und insgesamt auch in Sachen Unterhalt als sehr einseitig "mütterfreundlich". Hinzuziehen wirst du es aber dann müssen, wenn ihr euch anders nicht einigen könnt, da es vor Gericht gehört wird. Meine erste Anlaufstelle wäre es aber, glaube ich, nicht....

      Alles Gute!

      HT
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