Nach Anlage U kein Nachteilsausgleich

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    • Nach Anlage U kein Nachteilsausgleich

      Ihr Lieben,
      ich hoffe, das gibt es nicht schon irgendwo, ich habe jedenfalls trotz intensiven Suchens keine gleichwertige Situation gefunden, wie die meinige.
      Vorgeschichte: Trennung 2011, seitdem Trennungsunterhalt. Noch nicht geschieden. Erstmalig Aufforderung zur Anlage U im April d. J. von meinem Noch-Gatten. Dann gleich für die Jahre 2013 und 2014.

      Nun sind vor 3 Wochen die berichtigten Steuerbescheide an mich gekommen mit einer Nachzahlung für die Jahre 2013-2015 (komischerweise habe ich aber nur für 2013 und 2014 eine Anlage U unterschrieben). Die Höhe ist beängstigend und liegt bei ca. 10.000 Euro. So viel Geld habe ich nicht. Also Noch-Gatten zur Zahlung des Nachteilsausgleichs aufgefordert. Frist ist verstrichen, kein Geld gekommen. Meine RÄ meint, jetzt muss es über sie laufen. Nun habe ich Angst. Was ist mit den RA-Kosten die jetzt dadurch entstehen werden?

      Außerdem lässt sich das FA nicht auf Stundung oder Ratenzahlung ein und in 2 Wochen ist die Zahlungsfrist verstrichen. Mein Ex (Noch-Gatte) zahlt nichts und meldet sich auch nicht. Was kann ich jetzt tun und hat jemand evtl. schon einmal Nachteilsausgleich vor Gericht erstritten und kann mir sagen, ob ich auf den Anwaltskosten sitzen bleibe???? ;(
    • Moin,

      anhand der ursprünglichen und auch der später geänderten Steuerbescheide lässt sich der steuerliche Nachteil perfekt nachweisen. Zahlt der Unterhaltspflichtige nach wirksamer Aufforderung (incl. Vorlage der entsprechenden Steuerbescheide) nicht, kann das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, wobei Anwaltszwang besteht. Die gesamten Kosten werden dem Unterhaltspflichtigen auferlegt, falls er den Ausgleich der Nachteile außergerichtlich vollständig verweigert hat.

      Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting in Form der Anlage U ist bis auf Widerruf gültig, sie kann nur für das Folgejahr widerrufen werden (siehe Formular). Momentan also erst ab 2017.
    • Lieber Clint,

      das beruhigt mich schon mal ein wenig. Dann muss ich jetzt nur noch die letzte Frist abwarten (in der habe ich bereits schrifltich damit gedroht, das Ganze einem Anwalt zu übergeben). Dann muss ich wohl doch wieder meine RÄ bemühen. Ach, es könnte so einfach sein.

      Am 30.08. ist voraussichtlicher Scheidungstermin. Kann das ein Grund sein, weshalb ich die Scheidung noch rauszögere? Oder hat das eine mit dem anderen nix zu tun?