Trennungsjahr wegen Kindeswohl verkürzen / Härtefall?

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    • Trennungsjahr wegen Kindeswohl verkürzen / Härtefall?

      Hallo,

      mal eine Frage zur Härtefallregelung.

      Bei uns ist es so, dass , mit meiner Zustimmung, meine Tochter vom Jugendamt in Obhut genommen wurde.

      Es lag nach Ansicht des Jugendamtes, der Schulsozialarbeiterin und der behandelnden Psychologin eine akute Kindeswohlgefährdung (psychisch) durch das Verhalten der Mutter vor.

      Das Jugendamt hat mir offiziell mitgeteilt, dass Voraussetzung für die Beendigung der Inobhutnahme, die räumliche Trennung von der Mutter sei.

      Auf gut Deutsch, das Kind kommt erst aus der Reha-Klinik raus, wenn meine Noch-Frau die Wohnung verlassen hat.

      Nun ist es aber so, dass der Beginn des Trennungsjahres strittig ist.

      Sie hatte fast zwei Jahre einen Geliebten und hat bei ihm die Nächte verbracht. Manchmal auch mehrere Tage am Stück.

      Sie war also nur "stundenweise" in der Ehewohnung.

      Warum ich das geduldet habe würde jetzt hier zu weit führen. Sagen wir mal so, ich war einfach ein Depp und dachte es sei besser für das Kind, wenn die Mutter nicht "entsorgt" wird:cursing:

      Nachdem der Geliebte Schluss gemacht hat, zog sie wieder komplett ein und damit begann der psychische Absturz des Kindes. Die beiden zofften sich ständig, die Schule meldete sich pausenlos bei mir, die Kleine wurde depressiv, usw.

      Gott sei Dank hatte ich schon zu der Zeit, als die Beziehung zum Liebhaber noch bestand, das Jugendamt um Hilfe gebeten, so dass die Geschichte dort auch dokumentiert wurde und ich sehr schnell einen Therapieplatz für die Kleine gekriegt habe.

      Die Noch-Frau und ihre Anwältin bestehen auf einem kompletten Trennungsjahr und einen Riesenhaufen Trennungsunterhalt, da sie sich ja nie "trennen" wollte und immer "zu Hause" war. Dass sie einen Geliebten hatte und dort die Nächte verbracht habe, sei bedeutungslos.

      Ich habe mehrmals versucht, ihr ein Kompromissangebot zu machen, ihr einen Teil meiner Ersparnisse aus der Zeit vor der Ehe zu überlassen (gemeinsames Vermögen gibt es nicht, sie hat das Geld genauso schnell verballert, wie es reinkam)

      Sie hat auch immer behauptet, sie könne ihren Teilzeitjob jederzeit in einen Vollzeitjob umwandeln, seit ich die Trennung vorantreibe geht das plötzlich nicht mehr. Sie sucht sich auch keine Wohnung und scheint alles aussitzen zu wollen. Ihre Anwältin habe ihr geraten, einfach erst Mal nichts zu machen, sondern zu warten, bis das Geld kommt ?( ?(

      Das Jugendamt macht Druck und ich muss ja auch noch die Kosten für die Reha des Kindes zum Teil übernehmen, daher meine Frage, ob jemand weiß, ob ich hier eventuell das Trennungsjahr mit Hilfe der Härtefallregel (Kindeswohlgefährdung) und der Vorgeschichte (Jahrelange Liebschaft inkl. Übernachtung, Wochenendausflüge, usw), verkürzen oder sogar ganz umgehen kann.

      Das Jugendamt hat bereits die Kindeswohlgefährdung durch die Situation, schriftlich gegenüber meiner Anwältin bestätigt.

      Hat da jemand Erfahrung, wie da die Chancen stehen könnten? Meine Anwältin meint, sie ist sich nicht sicher, das könnte auch in´s Auge gehen und mich belastet die Sache eh schon sehr stark und meine mickrigen Ersparnisse schrumpfen durch die Kosten auch immer mehr zusammen.

      Und ich möchte mein Kind auch wieder zu Hause haben, obwohl es ihr dort gut geht. ;(

      Viele Grüße

      Michael

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Papadonkey ()

    • Hallo Papadonkey,

      ich glaube, was du brauchst, ist nicht unbedingt eine Härtefallscheidung mit verkürzter Trennungszeit. Für dein Problem wäre doch auch hilfreich, wenn du die Zuweisung der Ehewohnung bekommst.

      Ihr seid beide Eigentümmer - dennoch kann durchaus ein Eingriff ins Eigentumsrecht erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn Kinder betroffen sind.

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361b.html
      Das muss dein Anwalt bzw. Anwältin in die Wege leiten. Es sollte auch schnell gehen. Insbesondere bei Kindeswohlgefährdung macht es schließlich keinen Sinn, monatelang auf eine Entscheidung warten zu müssen.

      Viel Glück für euch beide! Ich bin jetzt schon so lange hier dabei - manche 'Fälle' gehen mir immer noch an die Nieren.

      Gruß
      Susanne
    • Danke Susanne,

      das Problem ist halt auch das Finanzielle.

      Die gegnerische Anwältin argumentiert, dass sich die Frau mit ihrem Teilzeitjob keine Wohnung leisten kann und daher ich zuerst den Trennungsunterhalt, auch rückwirkend bezahlen muss, da "der Staat" ja nicht für die Kosten der Wohnung aufkommen würde.

      Der jetzt im Raum stehende Trennungsunterhalt, würde mich de Facto ruinieren, vor allem wegen der fiktiven Einnahmen (Dienstwagen, Spesen) und ist laut meiner Anwältin auch zu hoch berechnet, daher MUSS ich dagegen vorgehen und das wiederum führt zu der, meiner Meinung nach, verqueren Aussage, solang ich nicht zahle, kriegt die Frau keine Wohnung, also muss sie nicht ausziehen.

      Da ja auch noch der Streit um den Zeitpunkt der Trennung im Raum steht, ich sage, ihr Lebensmittelpunkt war bei ihrem Liebhaber, sie sagt, das würde nicht stimmen, sie wäre nie weggewesen, wird die Sache nochmals kompliziert.

      Sie behauptet auch, sie habe immer geputzt und aufgeräumt. Ja, hat sie! Zumindest Oberflächlich.

      Aber gegen meinen erklärten Willen, da sie mich und die Kleine immer als Messies und Drecksäue beschimpft hat und sie wäre die arme Putzfrau......

      Irgendwann war mir die Streiterei zu blöd und ich hab sie machen lassen, auch das wir mir jetzt angekreidet, ich hätte es ja so "gewünscht"!

      Ich habe jetzt beschlossen, das Risiko einzugehen und meine Anwältin angewiesen, beim Gericht die Zuweisung der Wohnung, aufgrund der Kindeswohlgefährdung durch den psychischen Zustand der Mutter, zu beantragen.

      Gleichzeitig soll sie beantragen, dass der Trennungszeitpunkt gerichtlich festgestellt wird, sie meint, das hinge vom Richter ab und ob wir ihn überzeugen können, dass die Frau, durch die zweieinhalb Jahre dauernde, mit mehrtägigen Aufenthalten und Ausflügen verbundene Liebschaft, ihren Anspruch auf Trennungsunterhalt verwirkt hat und mit ein Trennungsjahr in diesem Fall nicht zuzumuten ist.

      Vor allem, da die Kindsmutter niemals in der Lage sein wird, Kindesunterhalt zu zahlen und ich seit beinahe vier Jahren für ALLE Kosten, auch das Kind betreffend,aufkomme, obwohl sie das Kindergeld bekommen hat und noch immer bekommt.

      Klar kann ich auf die Schnauze fallen und zumindest finanziell ruiniert werden, aber wenigstens ist dann endlich ein Ende in Sicht und wenn ich nur zum Teil Recht bekomme, oder wenigstens einen anständigen Vergleich, dann mach ich richtig Party ;) ;)
    • Hallo Papadonkey,

      ich verstehe das gut - das Finanzielle ist eben auch wichtig. Vermutlich werden diese Dinge aber nicht auf die Schnelle zu lösen sein. Darauf kann eure Tochter nicht warten. Und wenn das erledigt ist, hast du den Kopf auch etwas freier für die anderen Dinge.

      Aber das
      ...obwohl sie das Kindergeld bekommen hat und noch immer bekommt.
      solltest du schnellstens ändern lassen. Die Mutter hat keinen Anspruch mehr auf Kindergeld (oder leitet sie es weiter an die Jugendhilfe?). Da eure Tochter nicht mehr in eurem Haushalt lebt, wirst dann vermutlich du kindergeldberechtigt sein (weil du Unterhalt zahlst). Du solltest das schnellstens mit der Familienkasse und der Jugendhilfe klären.

      Viel Glück weiterhin!

      Gruß
      Susanne