Kindesunterhalt nach Umzug

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    • Kindesunterhalt nach Umzug

      meine 4 minderjährigen Kinder leben derzeit bei der Mutter
      und erhalten Unterhalt nach Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle (in Summe einschließlich
      Kindergeld ca. 2.150 € monatlich)


      Mein 15 jähriger Sohn zieht in der nächsten Woche zu mir in
      meine Mietwohnung. Die Kindsmutter lebt ohne Mietentschädigung in dem
      gemeinsamen Haus, für das ich weiterhin die Kreditraten allein zahlen muss,
      weil sie sich nicht daran beteiligen will (ausziehen möchte sie ebenfalls
      nicht).


      Sie verfügt über 900 € brutto monatlich zzgl. 13. Monatsgehalt
      sowie einen Wohnvorteil durch kostenloses
      Wohnen von 1.500 € monatlich. Ihr bereinigtes unterhaltsrelevante
      Nettoeinkommen beträgt insgesamt ca. 2.100 € monatlich zzgl. 2.150 € Unterhaltsleistungen
      und Kindergeld für die Kinder.


      Die Mutter ist der Meinung, dass Sie für das zu mir ziehende
      Kind keinen Unterhalt zahlen muss sondern den Betrag, den ich ansonsten ihr für
      dieses zu mir gehende Kind gezahlt habe, einbehalten soll.


      Durch die Zahlung der Kreditraten und des Unterhalts sowie
      der Krankenversicherungsprämien für die Kinder (Privatpatienten) verbleibt mir
      selbst ein Einkommen knapp über dem Selbstbehalt.


      Gibt es aus eurer Sicht eine Möglichkeit, Unterhalt für das
      zu mir ziehende Kind von Ihr einzufordern?


      Könnte es eine Alternative sein, den Unterhalt für die 3
      anderen bei ihr lebenden Kinder auf die Stufe 1 zu reduzieren und damit
      zumindest ca. 60 € monatlich weniger an die Kindsmutter zahlen müssen?
      Ich freue mich sehr über Eure Meinung.
      Viele Grüße
    • Hallo Renninger,

      meiner Meinung nach wird sie prinzipiell für den 15-jährigen barunterhaltspflichtig.

      Es ist allerdings die Frage, ob tatsächlich etwas zu holen ist wenn das Einkommen unter Selbstbehalt liegt. Da müsste dann mal eine genaue Berechnung inkl Wohnvorteil erfolgen. Verrechnung mit dem restlichen KU ist nicht möglich.

      Ausserdem könnte nun für sie (je nach Alter der anderen Kinder) eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit vorliegen, sie müsste ggf ihr Einkommen erhöhen.

      Gruss
      Jon
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Halle Jon,
      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Das Einkommen meiner Ex liegt einschließlich Wohnwert deutlich über Ihrem Selbstbehalt. Der Wohnwert ist unumstritten, das übrige unterhaltsrelevante Nettoeinkommen ist noch nicht genau berechnet wird vorsichtig geschätzt aber zw. 500 und 600 € liegen.
      Verstehen kann ich, dass sie vom Wohnwertvorteil keinen Unterhalt zahlen kann. Sie befindet sich noch voraussichtlich für 2 Jahre in einer Ausbildung und kann deshalb Ihr Einkommen nicht steigern.
      Dennoch ist es für mich schwer verständlich, dass sie ohne Zahlung davonkommt.
      Gruß
      Renninger



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    • Hallo Renninger,

      Renninger schrieb:

      Die Mutter ist der Meinung, dass Sie für das zu mir ziehende
      Kind keinen Unterhalt zahlen muss sondern den Betrag, den ich ansonsten ihr für
      dieses zu mir gehende Kind gezahlt habe, einbehalten soll.
      Bei in Trennung/Scheidung lebenden Eltern zahlt ein Partner Barunterhalt und der andere zahlt in Naturalien
      ( Betreuung/Erziehung/Miete usw)..

      Du sollst nun beides übernehmen? Du würdest doppelt belastet werden , und bei der Mutter währe es eine Nullnummer,
      sie müsste nichts zahlen hätte aber auch keinerlei Kosten ( die hättest für eure Kinder nur du).

      Wenn du von Netto-Einkommen schreibst, zählt zur Berechnung des Unterhaltes nur ihr Netto-Einkommen ( Kindesunterhalt
      an Sie sowie Kindergeld zählt nicht.)

      Gehört die Wohnung euch beide? oder nur dir?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Hallo edy,
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      beim Nettoeinkommen zählt natürlich nur ihr Nettoeinkommen ( 500 bis 600 € aus der Ausbildung sowie der Wohnwert mit 1.500 € = ca. 2.000 bis 2.100 € bereinigtes Nettoeinkommen bei ihr). Somit liegt sie auch ohne das Kindergeld bzw. die Unterhaltsleistungen (noch einmal ca. die gleiche Summe) für die Kinder weit über dem eigenen Selbstbehalt.

      Die Wohnung gehört uns beiden hälftig. Eine Veräußerung auf Vertragsbasis scheidet aus, weil die nicht verkaufen und auch nicht ausziehen will. Da bleibt mir nur die Teilungsversteigerung und die ist bei bisher 4 dort wohnenden eigenen Kindern ein psychologisch für die Kinder extrem belastender Weg, der darüber hinaus sehr zeitaufwendig und wohl auch verlustreich ist.

      LG
      Renninger
    • Hallo Renniger,

      Wenn sie mit den Kindern eine Wohnung anmieten würde,müsste sie entsprechen Miete zahlen.

      Nun bekommt sie Unterhalt für die Kinder ( in dem auch Geld für Miete/Nebenkosten vorgesehen ist) und will auch noch frei wohnen?

      m.E. nach müsste sie entweder für deinen Teil der Wohnung Miete zahlen ( oder das ganze mit dem Unterhalt verrechnen),

      Was sagt dein Fachanwalt für Familienrecht?

      Ihre Ausbildung wurde in der Ehezeit mit dir abgestimmt?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Hallo edy,
      Unterhalt für sich kriegt sie nicht, deshalb kann ich auch nichts verrechnen. Auf der Internetseite von familienrecht allgäu (meiner Meinung nach die beste Seite im Internet für Unterhaltsfragen) wird die Auffassung vertreten, dass ca. 20 % des Kinderunterhaltes für Unterbringungskosten der Kinder gedacht sind. Diese fallen bei ihr durch das kostenlose Wohnen (sie zahlt nur die verbrauchsabhängigen Kosten) nicht an. Leider kann aber der Tabellenbetrag der Düsseldorfer Tabelle nicht um diesen Betrag gekürzt werden. Allerdings gibt es Rechtssprechung, dass alternativ wegen "gedecktem Wohnbedarf" der Wohnwert um 20 % erhöht werden kann. Aber was nützt mir das?

      Die Ausbildung ist mit mir abgestimmt. So kann sie nachmittags die Kinder betreuen.

      Mein Anwalt kennt die Fakten und ist der Meinung, man könne daran derzeit nicht ändern. Deshalb versuche ich mir jetzt neue Anregungen zu holen.

      lg
      Renninger
    • Moin.

      ... schrieb:

      Mein 15 jähriger Sohn zieht in der nächsten Woche zu mir in
      meine Mietwohnung.

      Existiert ein vollstreckbarer Titel über den Unterhaltsanspruch des Sohnes?

      ... schrieb:

      Auf der Internetseite von familienrecht allgäu (meiner Meinung nach die beste Seite im Internet für Unterhaltsfragen) ...

      Da kann ich kaum widersprechen. 8)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Hallo edy, hallo Clint,

      danke für Eure Rückmeldungen

      gestern habe ich versehentlich als km65 geschrieben. Habe mich vor Jahren mal hier angemeldet und dann doch nicht genutzt. Jetzt wollte ich ursprünglich mit km65 diesen Beitrag eröffnen, habe es aber nicht hinbekommen und mich dann neu als Renninger angemeldet. Warum es gestern doch geklappt hat, ist mir etwas rätselhaft. Mir hat also keiner mein Thema geklaut und ich bleibe bei Renninger.

      Ich habe eine Jugendamtsurkunde unterschreiben müssen, dass ist wahrscheinlich ein vollstreckbarer Titel. Wenn mein Sohn aber nachweislich bei mir wohnt, wäre das dann doch eine missbräuchliche Anwendung des Titels, weil ihr der Unterhalt nicht mehr zusteht, oder bin ich da zu naiv?

      lg Renninger
    • Hallo Renninger,

      den Umzug eines minderjährigen Kindes von einem zum anderen Elternteil bei bestehender Jugendamtsurkunde betrachte ich unterhaltsrechtlich als Besonderheit. Deshalb empfehle ich auch eine besondere Vorgehensweise. ;)

      Beauftrage bitte deinen eigenen Anwalt nicht mit der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Sohnes gegen seine Mutter. Das würde unnötige Kosten verursachen.

      Wende dich unverzüglich nach dem Umzug an das zuständige JA und richte dort eine Beistandschaft ein. Informiere auch das bisher zuständige JA über den Umzug.

      Im günstigsten Fall hat die Mutter bereits eine Beistandschaft eingerichtet und die vollstreckbare Ausfertigung der Jugendamtsurkunde befindet sich im JA. Was das bedeutet, entnimmst du bitte folgendem DIJuF-Themengutachten (insbesondere die Punkte 7, 8, 11 und 13):

      Begründung und Beendigung einer Beistandschaft

      Wie alte sind eigentlich die anderen 3 Kinder?
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Hallo Client,

      vielen Dank für den Tipp mit der Beistandschaft und den Link. Direkt nach dem Umzug werde ich die Meldebescheinigung mit einem Hinweis auf die Beistandschaft an das Jugendamt schicken.

      Da von der Mutter wohl nichts zu holen ist, obwohl ihr bereinigtes Nettoeinkommen (bedingt durch den hohen Wohnvorteil) weit über dem Selbstbehalt liegt, werde ich auf die Geltendmachung von Unterhalt verzichten. Gerecht finde ich das nicht. Wenn ich für die anderen Kinder nicht zahle, bin ich sofort in der Vollstreckung.

      Die anderen Kinder sind übrigens 17, 10 und 8 Jahre alt.

      LG
      Renninger
    • Renninger schrieb:

      Direkt nach dem Umzug werde ich die Meldebescheinigung mit einem Hinweis auf die Beistandschaft an das Jugendamt schicken.

      Moin Renninger,

      sprich im JA deines Wohnortes bitte persönlich vor und erkundige dich auch nach allen weiteren Formalitäten.

      Bitte hier im Forum noch informieren:
      1. Besteht für alle Kinder die gemeinsame Sorge?
      2. Hat die Mutter eine Beistandschaft für die Kinder eingerichtet und wurdest du von denen zur Titulierung aufgefordert? Dann müsste sich die vollstreckbare Ausfertigung im JA befinden?
      3. Oder war ein Anwalt diesbezüglich tätig? Dann hat die Mutter diese Ausfertigung.
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      Hallo Client.

      ja, für alle Kinder besteht die gemeinsame Sorge. Ihr damaliger Anwalt (hat zwischenzeitlich das Mandat niedergelegt) hat mich seinerzeit über meinen Anwalt aufgefordert, beim JA vorstellig zu werden und Jugendamtsurkunden für die Kinder ausstellen zu lassen. Diese wurde dann - soweit ich weiß - vom JA an den ehemaligen Anwalt übersandt. Ob diese beim neuen Anwalt oder an die Ex weitergereicht wurde, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Vermutlich hat die Mutter keine Beistanddschaf beim JA eingerichtet es sei, ihr damaliger Anwalt hat dieses veranlasst.

      LG
      Renninger
    • Es müsste in etwa folgende Formulierung in der Urkunde enthalten sein: "Der Vater verpflichtet sich, seinem Kind ... ab ... monatlich im voraus Unterhalt in Höhe von xxx % des jeweiligen Mindestunterhalts zu Händen des jeweiligen gesetzlichen Vertreters zu zahlen." Genaue Formulierung?
    • Kindesunterhalt nach Umzug

      es steht folgende Formulierung in der Jugendamtsurkunde;


      Ich verpflichte mich, meinem am ... geborenen Kind .... im Voraus folgenden Unterhaltsbeitrag zu zahlen: ab dem .... monatlich 272 € (ein Kindergeldanteil in Höhe von 92 € wurde berücksichtigt.
      Wegen der Erfüllung der in dieser Urkunde übernommenen Verpflichtungen unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus der Urkunde in mein Einkommen und Vermögen.
      Bein einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse kann vom Kind und von mir die Neufestsetzung des Unterhalts beantragt werden.

      Es handelt sich um eine statische Urkunde, die auf Stufe 1 der Düsseldorfer Tabelle für ein Alter unter 12 Jahre ausgestellt wurde.
    • Hallo Renninger,

      nach dem Umzug des Sohnes ist die Mutter nicht mehr vertretungsbefugt, kann aus der Urkunde auch nicht mehr vollstrecken (siehe auch DIJuF-Gutachten). Ein Vollstreckungsversuch wäre rechtsmissbräuchlich.

      Du kannst sie unverzüglich nach dem Umzug zur Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung auffordern. Meiner persönlichen Meinung nach ist das Herausgabeverlangen zwar nicht zwingend erforderlich, sollte vorsichtshalber dennoch angegangen werden.


      PS: Du schreibst ja schon wieder mit dem anderen Account. Liegt das evtl. an den in deinem Browser gespeicherten Zugangsdaten?