Hallo,
mein Sohn wird im Herbst ein Studium aufnehmen und weiß, dass er einen Bafög-Antrag stellen muss. Mit Sicherheit erhält er nicht den vollen Betrag.
Sehe ich das so richtig? Grundlage der Bafög-Berechnung ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, hier also 2014. Unterhaltsrechtlich zur Ermittlung des jeweiligen Haftungsanteils, aber ist doch das durchschnittllche bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate maßgeblich. Richtig?
In meinem Fall wird das dann leider vermutlich zu einigen Diskussionen mit der Ex führen, die seit einem Jahr dem Vernehmen nach deutlich mehr verdient als noch vor zwei Jahren, wo sie vermutlich gar nicht leistungsfähig war....
Viele Grüße
které
mein Sohn wird im Herbst ein Studium aufnehmen und weiß, dass er einen Bafög-Antrag stellen muss. Mit Sicherheit erhält er nicht den vollen Betrag.
Sehe ich das so richtig? Grundlage der Bafög-Berechnung ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, hier also 2014. Unterhaltsrechtlich zur Ermittlung des jeweiligen Haftungsanteils, aber ist doch das durchschnittllche bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate maßgeblich. Richtig?
In meinem Fall wird das dann leider vermutlich zu einigen Diskussionen mit der Ex führen, die seit einem Jahr dem Vernehmen nach deutlich mehr verdient als noch vor zwei Jahren, wo sie vermutlich gar nicht leistungsfähig war....
Viele Grüße
které
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