Unterhalt Student

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    • Unterhalt Student

      Hallo,
      mein Sohn wird im Herbst ein Studium aufnehmen und weiß, dass er einen Bafög-Antrag stellen muss. Mit Sicherheit erhält er nicht den vollen Betrag.

      Sehe ich das so richtig? Grundlage der Bafög-Berechnung ist das Einkommen des vorletzten Kalenderjahres, hier also 2014. Unterhaltsrechtlich zur Ermittlung des jeweiligen Haftungsanteils, aber ist doch das durchschnittllche bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monate maßgeblich. Richtig?
      In meinem Fall wird das dann leider vermutlich zu einigen Diskussionen mit der Ex führen, die seit einem Jahr dem Vernehmen nach deutlich mehr verdient als noch vor zwei Jahren, wo sie vermutlich gar nicht leistungsfähig war....

      Viele Grüße
      které

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von které ()

    • Hallo k.,

      ja, beim BAföG i.d.R. gilt das vorletzte Kalenderjahr. Hat sich dein Einkommen aber verringert, kannst du einen Antrag auf Aktualisierung stellen.
      Und ja, richtig, BAföG und Unterhalt sind zwei verschiedene Dinge. Unterhaltsrechtlich relevant ist das aktuelle Einkommen. basierend auf dem Durchschnitt der letzten 12 Monate.

      Gruß, HT