Hallo Zusammen,
folgende Situation: KM lebt seit unserer Trennung (Anfang 2015) mit unseren drei Kindern (19, 16 und 10) in der Eigentumswohnung ihrer Eltern. Wir hatten in der Vergangenheit, wie vom Finanzamt gefordert, ihren Eltern eine Mindestmiete bezahlt.
Frage: Handelt es sich hierbei auch um einen Wohnvorteil und kann man diesen in die Unterhaltsberechnung einfließen lassen?
Gilt hier der marktübliche qm-Preis, oder wie wird das berechnet?
Und: Die Wohnung ist immer noch komplett eingerichtet. Ich habe kein Teil aus der gemeinsamen Wohnung genommen, da ich den Kindern ihr Heim nicht zerstören möchte. Wie geht man damit finanziell um? Jemand eine Idee?
Mich treibt es um, da die KM darauf besteht, dass ich auch für sie Unterhalt zahlen soll. Jeder soll bekommen was ihm zusteht, aber bitte nicht nur auf meine Kosten.
Freue mich auf Antworten.
Vielen Dank.
LG Braunauge
folgende Situation: KM lebt seit unserer Trennung (Anfang 2015) mit unseren drei Kindern (19, 16 und 10) in der Eigentumswohnung ihrer Eltern. Wir hatten in der Vergangenheit, wie vom Finanzamt gefordert, ihren Eltern eine Mindestmiete bezahlt.
Frage: Handelt es sich hierbei auch um einen Wohnvorteil und kann man diesen in die Unterhaltsberechnung einfließen lassen?
Gilt hier der marktübliche qm-Preis, oder wie wird das berechnet?
Und: Die Wohnung ist immer noch komplett eingerichtet. Ich habe kein Teil aus der gemeinsamen Wohnung genommen, da ich den Kindern ihr Heim nicht zerstören möchte. Wie geht man damit finanziell um? Jemand eine Idee?
Mich treibt es um, da die KM darauf besteht, dass ich auch für sie Unterhalt zahlen soll. Jeder soll bekommen was ihm zusteht, aber bitte nicht nur auf meine Kosten.
Freue mich auf Antworten.
Vielen Dank.
LG Braunauge