Hallo zusammen,
folgender Fall: KV ist Student und beruft sich auf eine Leisungsunfähigkeit. Er ist im Vollzeitstudium zwei Semester über der Regelstudienzeit und zum Staatsexamen angemeldet und zugelassen. Unterhalt wird gar nicht gezahlt - nicht einmal der Mindestunterhalt. Ein Titel existiert nicht.
Der KV verdient neben dem Studium ca. 600 Euro pro Monat und arbeitet dafür 60 Stunden im Monat. Rücklagen sind keine vorhanden. Allerdings hat der KV bereits eine Ausbildung abgeschlossen. Der KV beruft sich allerdings darauf, dass diese Ausbildung neun Jahre alt und damit auf dem Arbeitsmarkt wertlos ist. Zu Beginn des Studiums hatte er noch kein Kind.
Das Kind lebt bei der Mutter und ist 1,5 Jahre alt. Die Mutter ist ebenfalls Studentin.
Das Jugendamt (Beistandschaft) will nun gegen den KV klagen. Gefordert wurden bisher 145 Euro (Unterhaltsvorschuss). Dafür solle der KV mehr arbeiten. JA prüft, ob die Klage bereits bei Beginn auf den Mindestunterhalt gesetzt werden soll.
Meine Fragen daher:
- Ist der Erfolg einer solchen Klage realistisch?
- Ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich nicht vorhanden?
- Wer zahlt die Gerichtskosten/Anwaltskosten, wenn der Vater gewinnt?
- Muss die KM dem Verfahren zustimmen? Welche Konsequenz hat das für sie?
- Muss/sollte/darf die Mutter einen Anwalt zu Rate nehmen?
Sollten noch weitere Auskünfte nötig sein, um eine Antwort zu geben, bitte ich um kurze Rückinformation.
Danke schon mal für die Antwort & mfG
C. Mahler
folgender Fall: KV ist Student und beruft sich auf eine Leisungsunfähigkeit. Er ist im Vollzeitstudium zwei Semester über der Regelstudienzeit und zum Staatsexamen angemeldet und zugelassen. Unterhalt wird gar nicht gezahlt - nicht einmal der Mindestunterhalt. Ein Titel existiert nicht.
Der KV verdient neben dem Studium ca. 600 Euro pro Monat und arbeitet dafür 60 Stunden im Monat. Rücklagen sind keine vorhanden. Allerdings hat der KV bereits eine Ausbildung abgeschlossen. Der KV beruft sich allerdings darauf, dass diese Ausbildung neun Jahre alt und damit auf dem Arbeitsmarkt wertlos ist. Zu Beginn des Studiums hatte er noch kein Kind.
Das Kind lebt bei der Mutter und ist 1,5 Jahre alt. Die Mutter ist ebenfalls Studentin.
Das Jugendamt (Beistandschaft) will nun gegen den KV klagen. Gefordert wurden bisher 145 Euro (Unterhaltsvorschuss). Dafür solle der KV mehr arbeiten. JA prüft, ob die Klage bereits bei Beginn auf den Mindestunterhalt gesetzt werden soll.
Meine Fragen daher:
- Ist der Erfolg einer solchen Klage realistisch?
- Ist die Leistungsfähigkeit tatsächlich nicht vorhanden?
- Wer zahlt die Gerichtskosten/Anwaltskosten, wenn der Vater gewinnt?
- Muss die KM dem Verfahren zustimmen? Welche Konsequenz hat das für sie?
- Muss/sollte/darf die Mutter einen Anwalt zu Rate nehmen?
Sollten noch weitere Auskünfte nötig sein, um eine Antwort zu geben, bitte ich um kurze Rückinformation.
Danke schon mal für die Antwort & mfG
C. Mahler