Guten Tag,
eben habe ich meinen Steuerbescheid von 2014 bekommen
Näheres dazu....
In 2013 habe ich die Anlage U unterschrieben, die damals über meinen Anwalt an die Gegenseite ging.
Januar 2014 Unterhaltsklage (Trennungsunterhalt)
U.a. war Thema die Anlage U für 2013. Die hatte damals mein Ex bei seiner Steuererklärung nicht eingesetzt und wollte nun seine dadurch enstandenen Nachteile bei dem gerichtlichen Gütetermin einfordern. Das wurde natürlich vom Richter abgeschmettert mit der Begründung, dass ich alles getan habe um ihm die Steuererleichterung zu ermöglichen.
Der Termin endetet im Vergleich. Das Gericht schreibt u.a....
"Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dem Antragsgegner die Steuervorteile aus der Verwendung der Anlage U im Rahmen der steuerlichen Veranlagung nach vorherigem Ausgleich der dadurch der Antragstellerin enstandenen Nachteile für die Unterhaltszahlungen bis zum Eintritt der Rechtsktaft der Scheidung alleine verbleiben.
Sofern der Antragsgegner bei einer steuerlichen Veranlagung die Anlage U verwenden will, wird er dies der Antragstellerin mitteilen und verplichtet sich darüber hinaus hiermit, die der Antragstellerin dadurch enstehenden Nachteile zu ersetzen."
Bis heute weiß ich nicht, ob mein Ex die Anlage U für 2014 eingesetzt hat. Leider ging das wegen vieler anderer Punkte einfach unter und ich habe da auch nicht weiter nachgehakt, bzw. habe mich auf die obigen Zeilen verlassen, dass er sich melden müsse.
Nachdem die Abgabefrist für 2014 schon lange abgelaufen war und mein Anruf bei FA mich noch mehr verunsichert hat, habe ich meine Unterlagen abgeben, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt ordentlich nachzahlen muß und für das folgende Jahr Vorausszahlungen leisten soll, die ich garnicht leisten kann.
Zahlungsfrist 4 Wochen.
Was ist, wenn mein Mann seine Steuererklärung wieder ohne Anlage U gemacht hat?
VG Waldhüpfer
eben habe ich meinen Steuerbescheid von 2014 bekommen
Näheres dazu....
In 2013 habe ich die Anlage U unterschrieben, die damals über meinen Anwalt an die Gegenseite ging.
Januar 2014 Unterhaltsklage (Trennungsunterhalt)
U.a. war Thema die Anlage U für 2013. Die hatte damals mein Ex bei seiner Steuererklärung nicht eingesetzt und wollte nun seine dadurch enstandenen Nachteile bei dem gerichtlichen Gütetermin einfordern. Das wurde natürlich vom Richter abgeschmettert mit der Begründung, dass ich alles getan habe um ihm die Steuererleichterung zu ermöglichen.
Der Termin endetet im Vergleich. Das Gericht schreibt u.a....
"Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dem Antragsgegner die Steuervorteile aus der Verwendung der Anlage U im Rahmen der steuerlichen Veranlagung nach vorherigem Ausgleich der dadurch der Antragstellerin enstandenen Nachteile für die Unterhaltszahlungen bis zum Eintritt der Rechtsktaft der Scheidung alleine verbleiben.
Sofern der Antragsgegner bei einer steuerlichen Veranlagung die Anlage U verwenden will, wird er dies der Antragstellerin mitteilen und verplichtet sich darüber hinaus hiermit, die der Antragstellerin dadurch enstehenden Nachteile zu ersetzen."
Bis heute weiß ich nicht, ob mein Ex die Anlage U für 2014 eingesetzt hat. Leider ging das wegen vieler anderer Punkte einfach unter und ich habe da auch nicht weiter nachgehakt, bzw. habe mich auf die obigen Zeilen verlassen, dass er sich melden müsse.
Nachdem die Abgabefrist für 2014 schon lange abgelaufen war und mein Anruf bei FA mich noch mehr verunsichert hat, habe ich meine Unterlagen abgeben, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt ordentlich nachzahlen muß und für das folgende Jahr Vorausszahlungen leisten soll, die ich garnicht leisten kann.
Zahlungsfrist 4 Wochen.
Was ist, wenn mein Mann seine Steuererklärung wieder ohne Anlage U gemacht hat?
VG Waldhüpfer