Anlage U

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    • Guten Tag,

      eben habe ich meinen Steuerbescheid von 2014 bekommen ;(

      Näheres dazu....

      In 2013 habe ich die Anlage U unterschrieben, die damals über meinen Anwalt an die Gegenseite ging.

      Januar 2014 Unterhaltsklage (Trennungsunterhalt)

      U.a. war Thema die Anlage U für 2013. Die hatte damals mein Ex bei seiner Steuererklärung nicht eingesetzt und wollte nun seine dadurch enstandenen Nachteile bei dem gerichtlichen Gütetermin einfordern. Das wurde natürlich vom Richter abgeschmettert mit der Begründung, dass ich alles getan habe um ihm die Steuererleichterung zu ermöglichen.

      Der Termin endetet im Vergleich. Das Gericht schreibt u.a....

      "Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dem Antragsgegner die Steuervorteile aus der Verwendung der Anlage U im Rahmen der steuerlichen Veranlagung nach vorherigem Ausgleich der dadurch der Antragstellerin enstandenen Nachteile für die Unterhaltszahlungen bis zum Eintritt der Rechtsktaft der Scheidung alleine verbleiben.

      Sofern der Antragsgegner bei einer steuerlichen Veranlagung die Anlage U verwenden will, wird er dies der Antragstellerin mitteilen und verplichtet sich darüber hinaus hiermit, die der Antragstellerin dadurch enstehenden Nachteile zu ersetzen."

      Bis heute weiß ich nicht, ob mein Ex die Anlage U für 2014 eingesetzt hat. Leider ging das wegen vieler anderer Punkte einfach unter und ich habe da auch nicht weiter nachgehakt, bzw. habe mich auf die obigen Zeilen verlassen, dass er sich melden müsse.

      Nachdem die Abgabefrist für 2014 schon lange abgelaufen war und mein Anruf bei FA mich noch mehr verunsichert hat, habe ich meine Unterlagen abgeben, mit dem Ergebnis, dass ich jetzt ordentlich nachzahlen muß und für das folgende Jahr Vorausszahlungen leisten soll, die ich garnicht leisten kann. ;(
      Zahlungsfrist 4 Wochen.

      Was ist, wenn mein Mann seine Steuererklärung wieder ohne Anlage U gemacht hat?

      VG Waldhüpfer
    • Hallo Waldhüpfer,

      es fällt mir irgendwie schwer, aus Deinem Beitrag die relevanten Fakten rauszulesen. Eine Antwort wäre einfacher, wenn die Sachlage besser verständlich wäre.

      Soweit ich verstehe:

      Du hast ein Problem mit dem Steuerbescheid für 2014. Für 2013 gab es kein Problem.

      Du bekommst Unterhalt vom Ex.
      Du hast ihm eine Anlage U für 2013 abgegeben, die für mehrere Jahre gültig war ?
      Es wurde offen gelassen, ob er die Anlage U einsetzt. (Wenn die zu versteuernden Einkommen nicht sehr unterschiedlich sind, ist es evtl besser, kein Realsplitting durchzuführen).
      Üblicherweise wird beim Realsplitting vereinbart, dass der Unterhaltsgeber die Nachteile des Unterhaltsempfängers auszugleichen hat. Wurde das so vereinbart?

      Wurde die Anlage U für 2013 eingesetzt (das hätte er ja auch nachträglich noch machen können!!)? Falls ja, musstest Du für 2013 Steuern nachzahlen? Wurden die Nachteile ausgeglichchen ?

      Beruht die Nachzahlung für 2014 ausschließlich auf den Einkünften aus Unterhalt (Realsplitting / Anlage U) oder gibt es möglicherweise andere Faktoren, die das zu versteuernde Einkommen erhöht haben (Vergessene Sonderausgaben, höhere andere Einkommen, andere Steuerklasse, etc) ?

      Meines Wissens ist es so, dass das Finanzamt Dir nur dann Einkünfte aus Unterhalt zurechnet, wenn diese beim Ex abgezogen werden. Es kann eigentlich nicht sein, dass die Anlage U für 2014 nicht eingesetzt wurde und Dir trotzdem Unterhalt als Einkommen zugerechnet wurde. Das wäre dann ein Fehler des Finanzamts. Du könntest beim Finanzamt anrufen und dies erfragen, oder ggf auch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen (der dann schriftlich abgelehnt würde mit der Begründung dass der Ex die Anlage U benutzt hat).

      Wenn Dir die Unterhaltszahlungen als Einkommen zugerechnet werden, also Realsplitting durchgeführt wird, muss Dir Dein Ex die Nachteile ausgleichen. Natürlich auch für Vorauszahlungen. Das kannst Du wenn nötig einklagen. Das setzt vermutlich voraus, dass der Ausgleich der Nachteile vereinbart wurde, was aber eigentlich Standard ist.

      Gruß
      Jon
    • Hallo Waldhüpfer,
      Ex umgehend auffordern die Nachzahlung auszugleichen und die Vorauszahlungen zu übernehmen. Sollte er dann sagen er hat Anlage U gar nicht abgegeben.
      Widerspruch einlegen gegen deinen Steuerbescheid und die Vorauszahlungen einlegen.

      Der Fehler lag hier auf deiner Seite. Er hat dir nicht mitgeteilt, dass er Anlage U verwendet und du hast den Unterhalt trotzdem angegeben.

      Zukünftig Steuererklärungen OHNE Angabe des Unterhalts frühstmöglich abgeben. Sollte dein Ex den Unterhalt geltend machen bekommst du einen korrigierten Steuerbescheid aus dem doch dann auch auf Heller und Pfennig nachweisen kannst welche Kosten er dir erstatten muß.

      Kleine Hexe
    • Hallo Jon,

      ich danke dir, trotz meiner unverständlichen Zeilen, für deine Antwort. Du hast aber schon richtig gelegen mit deiner Einschätzung.

      Für 2013 wurde keine Anlage U eingesetzt (obwohl sie vorlag) - auch nicht nachträglich.
      Für 2014 sollte mein Ex lt. Gerichtsbescheid mir bekannt geben, ob er die ANlage U verwenden wird, was er auch nach Forderung meines RA nicht getan hat.
      Nach telef. Anfrage bei FA muß ich mein zusätzliches Einkommen also Unterhalt angeben. Die Dame hatte mir am Telefon ziemlich Druck gemacht. Steuerhinterziehung usw. Also hab ich alles eingereicht.

      Die Nachzahlung beruht nur auf den Unterhalt.

      Hallo Kleine Hexe,

      auch dir vielen Dank für deine Antwort. Inzwischen weiß ich, dass es mein Fehler war den Unterhalt anzugeben, ohne zu wisssen, ob mein Ex die Anlage U verwendet hat.

      Werde jetzt meinen Bescheid mit der Forderung um Ausgleich an meinen Mann schicken. Glaube aber nicht, dass es was bringen wird bzw. dass er antworten wird.

      Für 2015 habe ich zum Glück meine Einwilligung zum Realsplitting zurück genommen. Somit dürfte eigentlich auch die Vorauszahlungsforderung nichtig sein.
      Ein Steuerberater hat sich jetzt der Sache angenommen.

      Vielen Dank nochmal.

      Gruß Waldhüpfer
    • Hallo Waldhüpfer,

      Unterhalt muß nur dann versteuert werden, wenn der Unterhaltspflichtige den gezahlten Unterhalt steuerlich geltend macht.
      Die Dame von Finanzamt hat sich wohl etwas falsch ausgedrückt.

      Nicht umsonst müssen und können sich manche die Unterschrift zur Anlage U sogar einklagen.
      Kein Unterhaltsempfänger würde sich weigern diese Unterschrift zu leisten wenn er den Unterhalt versteuern müsste und keinen Ausgleich verlangen kann.

      Ich habe den Unterhalt nie angegeben, da ich teilweise 6 Monate vor meinem Ex die Erklärung gemacht habe - woher hätte ich wissen sollen ob er U abgibt oder nicht?

      Kleine Hexe