Hallo,
meine Tochter wird demnächst 18 und hat bisher bei der Mutter gewohnt. Ich habe seit 15 Jahren fleißig Unterhalt und noch einiges mehr (Klamotten, Taschengeld etc.) bezahlt.
Jetzt ist meine Tochter, nach monatelangen, heftigsten Streit mit ihrer Mutter, zu ihrem Freund gezogen und wird zum Wintersemester anfangen zu Studieren. Dann hat sie einen Unterhaltsanspruch von 735€.
Ihre Mutter arbeitet in Teilzeit und verdient netto ca. 1.250€ (ist weniger als der Selbstbehalt von 1.300€). Es gibt keine besonderen Grund in Teilzeit zu arbeiten. Ist aber so schön bequem.
Meine Frage: Muss meine, nicht wieder verheiratete Ex-Frau aufgrund ihres geringen Teilzeitverdienstes keinen (Bar)unterhalt an meine studierende Tochter zahlen, oder wird ihr Einkommen fiktiv auf Vollzeit hochgerechnet?
Danke für Eure Hilfe,
Harald
meine Tochter wird demnächst 18 und hat bisher bei der Mutter gewohnt. Ich habe seit 15 Jahren fleißig Unterhalt und noch einiges mehr (Klamotten, Taschengeld etc.) bezahlt.
Jetzt ist meine Tochter, nach monatelangen, heftigsten Streit mit ihrer Mutter, zu ihrem Freund gezogen und wird zum Wintersemester anfangen zu Studieren. Dann hat sie einen Unterhaltsanspruch von 735€.
Ihre Mutter arbeitet in Teilzeit und verdient netto ca. 1.250€ (ist weniger als der Selbstbehalt von 1.300€). Es gibt keine besonderen Grund in Teilzeit zu arbeiten. Ist aber so schön bequem.

Meine Frage: Muss meine, nicht wieder verheiratete Ex-Frau aufgrund ihres geringen Teilzeitverdienstes keinen (Bar)unterhalt an meine studierende Tochter zahlen, oder wird ihr Einkommen fiktiv auf Vollzeit hochgerechnet?

Danke für Eure Hilfe,
Harald