Hallo liebe Foremmitglieder,
ich bin nach der Trennung von meiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe alle Einrichtungsgegenstände dort gelassen. Ich wollte für meine Tochter die bei Ihrer Mutter wohnt keine Einschränkung. Ich habe mir dann eine Mietswohnnung genommen und mich neu eingerichtet.
Zu meiner Frage:
Kann ich einen Kredit beim Zugewinn bzw. beim Unterhalt anrechnen lassen wenn dieser Zweckgebunden für Einrichtungsgegenstände verwendet wird? Mein Anwalt meinte ja wenn der Betrag im Verhältniss steht und ich die Käufe nachweisen kann. Wie hoch kann so ein Kredit sein und wielange ist die Laufzeit realistisch. Ich denke an 15000€ auf 5 Jahre würden mir ausreichen.
Habt Ihr Tipps oder Erfahrungen?
Vielen Dank
ich bin nach der Trennung von meiner Frau aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und habe alle Einrichtungsgegenstände dort gelassen. Ich wollte für meine Tochter die bei Ihrer Mutter wohnt keine Einschränkung. Ich habe mir dann eine Mietswohnnung genommen und mich neu eingerichtet.
Zu meiner Frage:
Kann ich einen Kredit beim Zugewinn bzw. beim Unterhalt anrechnen lassen wenn dieser Zweckgebunden für Einrichtungsgegenstände verwendet wird? Mein Anwalt meinte ja wenn der Betrag im Verhältniss steht und ich die Käufe nachweisen kann. Wie hoch kann so ein Kredit sein und wielange ist die Laufzeit realistisch. Ich denke an 15000€ auf 5 Jahre würden mir ausreichen.
Habt Ihr Tipps oder Erfahrungen?
Vielen Dank