Hallo Forum,
meine Ex will mich verklagen und hat beim Gericht den Klageantrag und einen Antrag auf PKH gestellt; Streitwert etwa 10.000 Euro. Der Inhalt der Klage ist an dieser Stelle zunächst einmal unwichtig, weil sich das Verfahren noch im Prüfungsverfahren für PKH befindet.
Es geht darum, wer die Kosten für meinen Anwalt trägt, wenn der PKH-Antrag meiner Ex abgewiesen wird und sie auf eine weitere Rechtsverfolgung verzichtet.
Das Gericht hat mich aufgefordert zum PKH-Antrag Stellung zu nehmen. Das habe ich getan und damit einen Anwalt beauftragt. Dieser hat dann nach einem Gespräch mit mir einen Brief an das Gericht geschrieben und Klageabweisung beantragt.Dafür hat er mir 800,00 Euro abgenommen. Heute kam eine Mitteilung des Gerichts an die Gegenseite, die ich zur Information mit einem kurzen Anschreiben meines Anwalts erhalten habe. Gleichzeitig verlangt er weitere 400,00 Euro von mir. Ich vermute, daß sich mein Anwalt bei mir schadlos halten will, weil bei meiner Ex nichts zu holen ist!
Meine Ex ist Hartz-IV Empfängerin. Falls der PKH-Antrag abgewiesen wird und die Gegenseite auf eine weitere Rechtsverfolgung verzichtet, dann stellt sich für mich die Frage, wer meinen Anwalt bezahlt. Bei der Ex ist wegen Hartz IV vermutlich nichts zu holen. Bleibe ich dann auf meinen bis jetzt gezahlten Gebühren i.H.v. 1200 Euro für meinen Anwalt sitzen? Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen?
Viele Grüße
Hajo
meine Ex will mich verklagen und hat beim Gericht den Klageantrag und einen Antrag auf PKH gestellt; Streitwert etwa 10.000 Euro. Der Inhalt der Klage ist an dieser Stelle zunächst einmal unwichtig, weil sich das Verfahren noch im Prüfungsverfahren für PKH befindet.
Es geht darum, wer die Kosten für meinen Anwalt trägt, wenn der PKH-Antrag meiner Ex abgewiesen wird und sie auf eine weitere Rechtsverfolgung verzichtet.
Das Gericht hat mich aufgefordert zum PKH-Antrag Stellung zu nehmen. Das habe ich getan und damit einen Anwalt beauftragt. Dieser hat dann nach einem Gespräch mit mir einen Brief an das Gericht geschrieben und Klageabweisung beantragt.Dafür hat er mir 800,00 Euro abgenommen. Heute kam eine Mitteilung des Gerichts an die Gegenseite, die ich zur Information mit einem kurzen Anschreiben meines Anwalts erhalten habe. Gleichzeitig verlangt er weitere 400,00 Euro von mir. Ich vermute, daß sich mein Anwalt bei mir schadlos halten will, weil bei meiner Ex nichts zu holen ist!
Meine Ex ist Hartz-IV Empfängerin. Falls der PKH-Antrag abgewiesen wird und die Gegenseite auf eine weitere Rechtsverfolgung verzichtet, dann stellt sich für mich die Frage, wer meinen Anwalt bezahlt. Bei der Ex ist wegen Hartz IV vermutlich nichts zu holen. Bleibe ich dann auf meinen bis jetzt gezahlten Gebühren i.H.v. 1200 Euro für meinen Anwalt sitzen? Gibt es eine Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen?
Viele Grüße
Hajo