Hallo Isuv`ler,
mittlerweile (seit Januar) bin ich den EU los. Beim KU tut sich evtl. noch etwas im August. Dazu würde ich gerne mal von euren Erfahrungen
hören.
Zur Sachlage: Zwei Kinder (14 und 17), der Große wird im August 18 Jahre alt und ist weiterhin privilegiert. Die Mutter verdient als
Sozialpädagogin ca. 700 € und arbeitet nur ein paar Stunden.
Bzgl. des EU wurden vom Gericht fiktive Einkünfte angerechnet und dass schon vor ca. 5 Jahren. Da diese steigend angenommen wurden, fiel nun
letztendlich der Unterhalt weg.
Da nun mein Großer 18 Jahre alt wird, wird ja auch die Mutter unterhaltspflichtig; wäre aber ja nicht leistungsfähig (s.o.).
Nun meine Frage:
Hat es Sinn sie auf ihre erhöhte Erwerbsobliegenheit „aufmerksam zu machen“? Geschweige denn dies bei einem evtl. Verfahren durchsetzen zu
wollen?
Gruß
Fritze
mittlerweile (seit Januar) bin ich den EU los. Beim KU tut sich evtl. noch etwas im August. Dazu würde ich gerne mal von euren Erfahrungen
hören.
Zur Sachlage: Zwei Kinder (14 und 17), der Große wird im August 18 Jahre alt und ist weiterhin privilegiert. Die Mutter verdient als
Sozialpädagogin ca. 700 € und arbeitet nur ein paar Stunden.
Bzgl. des EU wurden vom Gericht fiktive Einkünfte angerechnet und dass schon vor ca. 5 Jahren. Da diese steigend angenommen wurden, fiel nun
letztendlich der Unterhalt weg.
Da nun mein Großer 18 Jahre alt wird, wird ja auch die Mutter unterhaltspflichtig; wäre aber ja nicht leistungsfähig (s.o.).
Nun meine Frage:
Hat es Sinn sie auf ihre erhöhte Erwerbsobliegenheit „aufmerksam zu machen“? Geschweige denn dies bei einem evtl. Verfahren durchsetzen zu
wollen?
Gruß
Fritze