Neuer Hausstandd nach Trennung -Schulden bei Endvermögen absetzbar?

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    • Neuer Hausstandd nach Trennung -Schulden bei Endvermögen absetzbar?

      Hallo zusammen,
      ich bin immer wieder erstaunt, wieviel Fragen bei mir auftauchen?

      Kurzer Überlick:

      Eheschliessung 2008....ab Januar 2014 heftige Streitigkeiten und von beiden Seiten erfolgten im März 2014 Erstberatungen beim Anwalt. Er löste daraufhin seinen VL-Vertrag mit 4000 euro Guthaben auf..Gesantstand Giro Mann 12.000 Euro....April/Mittd Mai Paarberatung. Nach Termin Mitte Mai war klar Trennung kommt.Er räumte Giro ab bis Anfang Juni und erklärte mir danach dann offiziell Trennung. Auszug Mann Oktober 2014....Ich bot ihm Bett,Schränke,Waschmaschine, FernSeher etc an zum Mitnehmen.Er nahm fast nichts mit...kaufte alles neu einschließlich eines neuen Fernseher.Kredit über 3000 Euro nahm er dafür auf.
      Anwaltsgebühren konnte er angeblich nicht zahlen sondern das ließ er anrechnen. Nun meinte er, dass er das er diese Kosten in Abzug bringen kann, wenn ich nachehelichen Zugewinn beantrage. Hat er Recht?
      LG Monica
    • Hallo Monica,

      Dein Text ist nur schwer lesbar. ( bitte vom PC aus, schreiben).

      Ich nehme an ihr seid noch in der Trennungsphase?

      Fordere ihn schriftlich auf ( am besten per Anwalt) dir sein Einkommen der letzten 12 Monate + Steuerbescheid mitzuteilen. Dann kann erstmal der Trennungsunterhalt berechnet werden.

      Anschließend kann die Sache Zugewinn überlegt werden.

      Bei der Zugewinnberechnung wird auch das Vermögen zum Trennungszeitpunkt berücksichtigt. Der Trennungszeitpunkt

      kann hier wohl nicht tagenau festgestellt werden. Ein Kontoauflösung 2-3- Wochen vor Trennung ( und das nach Anwaltstermin) dürfte "verdächtig" erscheinen und bei Gericht nicht durchgehen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Zugewinnberechnung und Trennungszeitpunkt

      Hallo Zusammen,

      faktisch sieht es bei mir ähnlich aus, jedoch unter anderen Ausgangsvoraussetzungen. Bisher hatte ich nichts in der Rechtsprechung gefunden, was den Kontostand bei Trennung berücksichtigt. Ich habe immer nur gefunden, dass am Ende abgerechnet wird, d.h. bei Scheidungszeitpunkt und es in der Zwischenzeit nur darum geht, das das Vermögen nicht illoyal verwendet wird. Das ist aber schwer nachzuweisen.....

      @ Edy, was meinst du also damit,genau, wie in solchen strittigen Fällen der Kontostand zum Trennungszeitpunkt oder Auszug berücksichtigt wird?

      VG Gefahrensucher
    • Hallo,

      gefahrensucher schrieb:

      @ Edy, was meinst du also damit,genau, wie in solchen strittigen Fällen der Kontostand zum Trennungszeitpunkt oder Auszug berücksichtigt wird?
      Ich denke man wird sich den Betrag vor der "Verschiebung" ansehen. Der Partner wird gute Argumente vorbringen müssen,

      wo für er das Geld benötigt hat. Hat er keine plausible Erklärung, wird angenommen dass der Betrag noch vorhanden ist.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Monica,
      seit dem Jahr 2009 muß auf Verlangen auch Vermögensauskunft zum Trennungszeitpunkt erteilt werden um bei Verdacht festzustellen, ob in der Zeit zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrages Vermögen verschwendet wurde (illoyale Vermögensverschiebung). Allerdings gilt hier auch das Stichtagsprinzip. Das bedeutet, daß der Trennungszeitpunkt taggenau festgelegt ist und auch bewiesen werden muß. Deswegen gehe ich davon aus, daß dein Ex gute Karten hat. Die Kontoauflösung erfolgte Anfang Juni, also noch zu Ehezeiten und weit vor der Trennung im Oktober. Auch der Kredit i.H.v. 3000 Euro wird sein Endvermögen verringern, falls er diesen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages noch nicht zurückgezahlt hat. Anders wäre es nur, wenn du beweisen kannst, daß die Kreditaufnahme unnötig gewesen ist. Das wird dir kaum gelungen.
      Ich bin übrigens in einer ähnlichen Situation. Meine Ex verlangt Auskunft zum Trennungszeitpunkt. Mal war die Trennung laut ihrer Aussagen im Okt.2013, dann wieder Ende November 2013 und dann auf einmal am 1.März 2014. Es gibt also keinen definierten Stichtag. Deswegen hat mir meine Anwältin gesagt, daß ich überhaupt keine Auskunft zum Trennungszeitpunkt erteilen muß.
      Ich befürchte, daß du einfach Pech gehabt hast; dein Ex war dir eine "Nasenlänge" voraus.
      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo,

      danke für eure Antworten.....

      Die Kreditaufnahme für den Fernseher ist insofern unnötig gewesen, da sein alter Fernseher im Keller steht und ein guter Flachbildfernseher bereits für 1000 Euro zu haben ist....es kann echt nicht sein,dass manche mit Dreistigkeit gerichtlich durchkommen.

      Also bedeutet das, dass er zigtausende Euro im Schrank liegen hat aber bei Zugewimnberechnung die Schulden in Abzug bringen darf?

      Gruß

      Monica72
    • Hallo Monica,
      ja.Darauf wird es hinauslaufen, wenn es so ist wie ich es oben beschrieben habe. Falls der Kredit ueber 3000 aber tatsaechlich nur für den Fernseher aufgenommen wurde, dann wuerde ch allerdings Verschwendung annehmen, weil ein so teurer Fernseher in dieser Situation unangemessen ist. In jedem Fall muss er die Rechnung vorlegen.
      Viele Gruesse
      Hajo