Hi,
ich bin getrennt lebend, habe einen Titel (Anerkennungsurteil), selbständig, Aufstocker (Hartz IV), unsere Tochter (19) studiert ab Wintersemester, KM Lehrerin.
Unsere Tochter erkundigte sich beim Jugendamt wegen zukünftigem KU.
Jugendamt sagt unserer Tochter, ich müsste laut Titel ca. 130 € KU zahlen, Jobcenter sagt, ich liege unter Existenzminimum, deshalb keine Anerkennung von Zahlung von KU.
KM ca. 2800 € Netto und unsere Tochter verdient 450 € monatlich.
Wie sieht die Rechtslage aus, stimmt das, was das Jugendamt sagt?
Unsere Tochter möchte, das ich ihr und der KM mit einem Beitrag unterstütze.
Da ich mir nicht leisten kann zum Anwalt zu gehen und dies auch nicht möchte, wünsche ich mir hier Hilfe.
Vielen herzlichen Dank im Voraus
lg
ich bin getrennt lebend, habe einen Titel (Anerkennungsurteil), selbständig, Aufstocker (Hartz IV), unsere Tochter (19) studiert ab Wintersemester, KM Lehrerin.
Unsere Tochter erkundigte sich beim Jugendamt wegen zukünftigem KU.
Jugendamt sagt unserer Tochter, ich müsste laut Titel ca. 130 € KU zahlen, Jobcenter sagt, ich liege unter Existenzminimum, deshalb keine Anerkennung von Zahlung von KU.
KM ca. 2800 € Netto und unsere Tochter verdient 450 € monatlich.
Wie sieht die Rechtslage aus, stimmt das, was das Jugendamt sagt?
Unsere Tochter möchte, das ich ihr und der KM mit einem Beitrag unterstütze.
Da ich mir nicht leisten kann zum Anwalt zu gehen und dies auch nicht möchte, wünsche ich mir hier Hilfe.
Vielen herzlichen Dank im Voraus
lg