Ex verweigert Zustimmung zum Hausverkauf

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    • Ex verweigert Zustimmung zum Hausverkauf

      Hallo zusammen,

      mein Exmann und ich sind bereits seit einiger Zeit geschieden. Den Zugewinn wollten wir innerhalb der 3-Jahres-Frist regeln.

      Momentan bewohne ich mit den Kindern unser Ehehaus (Ex und ich sind beide hälftig Eigentümer und KReditnehmer). Für die Kreditraten komme ich auf -
      nun habe ich die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen und im Gegenzug in ein Haus zur Miete einzuziehen ...

      Er gibt mir jedoch weder mündlich noch schriftlich seine Zustimmung zum Verkauf - was mache ich denn nun?

      Die Hausrate kann ich zwar zahlen aber ich wäre nicht in der Lage ihm seinen Eigentumsanteil abzukaufen, da mir die Bank den Hauskredit nicht um 25.ooo Euro aufstocken würde.

      Wer kann mir einen Rat geben?

      Ohne seine Zustimmung kann ich weder verkaufen noch vermieten - muss ich nun abwarten, bis er auf Auszahlung seines Anteils drängt?

      Lieben Gruß

      Monica
    • Hallo Edy,

      ich habe ca 85 000 Euro mit in die Ehe gebracht....ca 25.000 Euro habe ich damals für Grunderwerbssteuer, Makler, Notar gezahlt.
      50.000 Euro habe ich als Eigenkapital ins Haus eingebracht.

      Mein Exmann hatte bei der Eheschließung ca.15 000 Euro. ...
      Es gab bisher keine Berechnung des Zugewinns oder eine Scheidungsfokgenvereinbarung..

      LG Monica
    • Hallo Monica,

      Deinen Angaben nach, wirst du bei einer Zugewinnberechnung mehr profitieren als dein EX.

      Du wirst zwar m.E. eine bestimmte Summe an ihn zahlen müssen, dass kannst du aber nur wenn das gemeinsame Haus verkauft wird.

      Will er dann den errechneten Betrag, wird er einem Verkauf zustimmen müssen.

      Nochmals: Wichtig ist hier die 3 Jahresfrist einzuhalten .

      Wurde denn schon offiziell ( nachweisbar) die Zugewinnberechnung eingeleitet?

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Monica,

      auch von mir noch einmal der wichtige Hinweis auf die Verjährungsfrist beim Zugewinnausgleich: 3 Jahre nach Rechtskraft der Scheidung- Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres zu laufen. Du hast nicht geschrieben, seit wann genau ihr schon geschieden seid.

      Falls es eng wird mit der Einhaltung der Frist, bleibt dir nur die Klage. Sie hemmt die Verjährung. Eine andere Möglichkeit ist, dass dein Exmann eine Erklärung unterschreibt, dass er für die Zugewinn-Auseinandersetzung auf die 'Einrede der Verjährung' verzichtet.

      Viel Glück!

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Monica,

      dir ging es ja in der Frage um das Haus und nicht um Zugewinn (damit wir beim Thema bleiben).

      Dein Ex müßte eigentlich die Hälfte der Kreditraten zahlen. Das kann man mit einer Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich einfordern. Da du aber im Haus wohnst, steht da wahrscheinlich dein Nutzungsvorteil dagegen.
      Die genaue Wertermittlung mit Gutachten finde ich nicht notwendig (Zuviel Kosten und Zeitverschwendung) da ja der erzielte Verkaufspreis entscheidend ist. Das kann man bei einem Makler kostenlos und schnell haben.
      Evtl kannst du eine Vermietung anstreben und dann fällt dein Nutzungsvorteil weg. Ihr müßtet euch dann Kredit und Mieteinkünfte teilen. Ist aber bei einem schwierigen Verhältnis problematisch weil ja immer wieder was am Haus gemacht werden müßte. Was hat dein Ex für ein Vorteil von dem Haus? Denke mal aus seiner Sicht.

      Falls gar nichts mehr geht, müßtest du einen Antrag auf Zwangsversteigerung stellen. Das geht dann auch gegen seinen Willen, dauert aber und kostet viel (Gutachten, Gerichtskosten und geringerer Verkaufspreis).

      viel Glück
      Mario
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
    • Er verweigert Zustimmung zum Hausvekauf

      Hallo,
      mario ist im recht, wenn er darauf hinweis, dass es im vorliegenden Falle in erster Linie um die Auseinandersetzung zwischen zwei Miteigentümern an dem Hausgrundstück und nicht um den Zugewinn geht. Unter diesen Umständen stellt sich nach meiner Auffassung die Frage der Verjährungsfrist - im Zugewinnausgleich drei Jahre nach rechtskäftiger Scheidung - überhaupt nicht.
      Würde des dagegen um den Zugewinnausgleich gehen, wäre der Wert des Grundstücks eine Rechenposition bei der Ermittlung des Endvermögens der beiderseitigen Ehepartner.

      MfG
      Prinzip
    • Hallo,

      Monica möchte in eine andere Wohnung.

      Danach würde das Haus "leer stehen" denn es kann ohne Zustimmung des EX nicht verkauft noch vermietet werden.

      Monica ist die Zahlung der Kreditraten für das Haus, und die zusätzliche Miete für die neue Wohnung nicht möglich.

      Bei einem Zugewinnausgleich müsste sie entweder ihrem EX was zahlen ( kann sie aber nur durch Verkauf des Hauses),

      oder der EX muss ihr was zahlen ( evtl. auch nur durch Verkauf des Hauses möglich).

      Und wie schon mehrmals geschrieben wurde: überprüfen ob sich eine Verjährung des ZugewinnausgleichesVor-oder Nachteile
      bringen würde.

      lg
      edy
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    • Hallo mario,

      dir ging es ja in der Frage um das Haus und nicht um Zugewinn (damit wir beim Thema bleiben).
      das stimmt schon - aber das Haus ist doch Vermögen und damit Teil der späteren Zugewinnauseinandersetzung. Beim Zugewinnausgleich muss man eines lernen: Niemals einzelne Positionen im Anfangs- oder Endvermögen isoliert betrachten!

      Natürlich können Eheleute vereinbaren, dass gemeinsamer Besitz - hier das Haus - auch gemeinsam bleibt. Sie bleiben dann eine Eigentümergemeinschaft. Aber genau das möchte Monica nicht. Sie möchte, dass das Haus verkauft wird. Darauf hat sie auch ein Recht (im Rahmen des Zugewinnausgleichsverfahrens). Schlimmstenfalls käme es zu einer Teilungsversteigerung - das wäre mit Abstand die schlechteste Lösung und mit großen Nachteilen für beide Eigentümer verbunden.

      Den Hinweis auf die Verjährungsfrist halte ich dennoch für ganz wichtig. Nehmen wir an, die beiden bleiben Eigentümer, und in 5 Jahren wird das Haus verkauft. Der Erlös wird dann geteilt. Was passiert dann mit dem privilegierten Anfangsvermögen von Monica? Es ist futsch. Einfach verjährt. :D

      Monicas Anfangsvermögen steckt ja komplett in der Immo. Nach dem Verkauf in 5 Jahren interessiert das keinen Menschen mehr.

      Sollte es doch der Wunsch sein, eine Eigentümergemeinschaft zu bleiben, dann müsste (sollte) dennoch ein Zugewinnausgleich statfinden. Das Haus wird je zur Hälfte im Anfangs- und Endvermögen beider Eigentümer verzeichnet, ist also im Ausgleichsverfahren 'neutral'. Es wäre auch neutral, wenn es erst während der Ehe angeschafft wurde, dann steht es halt bei beiden zur Hälfte im Endvermögen. Bei den anderen Positionen (wir wissen hier nur von dem Haus und von den jeweiligen Anfangsvermögen) ergäbe sich nach den bisherigen Infos für Monica ein Überschuss im Anfangsvermögen von 60 TEuro, der zur Hälfte vom Ehemann ausgeglichen werden müsste.

      Gruß
      Susanne
    • Ex verweigert Zustimmung zum Hausverkauf

      Hallo Susanne,
      ich weise auf folgende Gesichtspunkte hin:
      1. Ein ZugewinnAusgleichsanspruch - welcher Partei auch immer - ist immer ein sogenannter Geldanspruch und richtet sich nicht auf eine Auseinandersetzung wegen etwaiger Miteigentumsansprüche.

      2. Dies bedeutet, dass die jeweiligen Miteigentumsanteile oder Gesellschaftsanteile an der Immobilie zwar als fiktiver Wertanteil beim Zugewinnausgleich in die Berechnung des Zugewinnanspruchs einer Partei in Ansatz gebracht werden müssen, dies aber nicht zu einer Auseinandersetzung führt.

      MfG
      Prinzip
    • Hallo zusammen,
      Susanne: genau, wenn ich alles so laufen lasse und erst in 5 Jahren verkaufe, ist mein Exmann mir ggü. mir nicht mehr ausgleichsplfichtig sondern der Verkaufserlös wird einfach auf beide Eigentümer aufgeteilt.
      Deshalb möchte ich jetzt verkaufen, zumal ich die Möglichkeit habe in das Nachbarhaus zur MIete einzuziehen.

      Was passiert, wenn ich einfach ausziehe...schlimmstenfalls die Versteigerung oder?
      Gruß
      Monica72
    • Hallo Monica,

      wenn du ausziehst passiert erstmal gar nichts.
      Wenn du die Kreditraten nicht mehr bezahlst, wird sich die Bank bei euch Beiden melden und es wird zu einer Zwangsversteigerung durch die Bank kommen (dauert auch mindestens ein halbes Jahr). Dann habt ihr auch einen negativen Schufaeintrag. Nebenkosten fallen ja auch noch an.

      Das ist wahrscheinlich der schnellste Weg das Haus los zu werden hat aber einige Auswirkungen. Du kannst auch eine Teilungsversteigerung anstreben aber dann muß du die Raten weiter alleine zahlen. Eine Klage auf Gesamtschuldnerausgleich kann sich auch länger als ein Jahr hinziehen (erlebe ich gerade). Du solltest also in jedem Fall ein gewisses finanzielles Polster haben.
      Eine Vermietung ist zwar zustimmungspflichtig, aber praktisch kann er sie nicht verhindern. Wäre noch eine Alternative.

      Den Zusammenhang mit dem Zugewinn und Verkauf des Hauses verstehe ich nicht ganz. Beim Zugewinn wird ja nur das Vermögen bis zum Eheende betrachtet, da hattet ihr ja beide das Haus noch. Was ist denn nach der Scheidung gewesen? Gibt es da auch gegenseitige Ansprüche? Thema ist wohl nur, ob es Sinn macht, den Zugewinnaugleich überhaupt zu machen. (siehe Edy oben)

      viele Grüße
      Mario
      Man löst keine Probleme indem man sie auf Eis legt.
    • Hallo,

      mario2001 schrieb:

      Den Zusammenhang mit dem Zugewinn und Verkauf des Hauses verstehe ich nicht ganz
      Beispiel:

      das Haus hätte nach Abzug des Restkredites einen Wert von 200 000€.

      Jedem gehört die Hälfte des Hauses ( also hätte jeder ein Endvermögen von 100 000€)


      Monica hatte ein Anfangsvermögen von 110 000€.

      Monica Endvermögen 100 000€
      minus Anfangsvermögen -110 000 €
      Zugewinn Monica 0€


      Ex Endvermögen 100 000€
      Ex Anfangsvermögen 0€
      Zugewinn EX 100 000€


      EX müsste dann also 50000€ an Monica zahlen.

      Monica hätte dann 100 000€ + 50 000€ = 150 000€


      Das geht aber nur über die Zugewinnberechnung.

      Wird das Haus unter Wert versteigert ( ohne Zugewinnberechnung) bleibt der EX auf seinen Schulden sitzen ( gemindert durch den

      halben Versteigerungserlös).

      Will der EX nicht verkaufen kann er das Haus behalten und ausgleichen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo,
      nach tagelangem Nachdenken habe ich mir folgendes Vorgehen überlegt:

      1. Ich beantrage den Zugewinnausgleich
      2. Ich unterschreibe den Mietvertrag für das andere Haus und ziehe zum September ein
      3. Gütliche Vorschlag das gemeinsame Haus privat zu verkaufen scheitert an seiner Schikanesucht....Maklervorschlag zum Preis ist ihm zu niedrig bzw. unterstellt er mir, dass ich Geld hinter seinem Rücken kassieren will....d.h. ich rechne damit, daß er es bis zur Versteigerung kommen lässt.

      Nun habe ich zu 2. folgende Frage

      Kann mir ein Vorwurf gemacht werden,wenn ich ausziehe, in Miete gehe und deshalb die Kreditrate nur noch zur Hälfte bezahle? Konsequenz Versteigerung g und evtl.Privatinsolvenz ist mir bekannt.

      Aber die Machtspiele eines narzisstischen Exmannes will ich nicht mehr ertragen.

      Danke für eure Antworten. ..

      LG Monica