Hallo,
ich bin neu hier und hätte ebenfalls einmal eine Frage.
Meine Frau hat 2 Kinder aus erster Ehe ( 6 / 10 Jahre ) welche Die, Mi, Do und jedes 2 Wochenende bei uns und
Mo, Fr und jedes weitere 2 Wochenende bei ihrem Vater sind.
Also Wochentags 3 Tage bei uns und 2 bei ihrem Vater ! Das Kindergeld für beide erhält meine Frau.
1. Besteht hier schon ein Wechselmodell, oder muss dies exakt bei 50% / 50 % der Betreuung liegen ?
Meine Frau hat ab nächstem Jahr kein Einkommen mehr, der Vater etwa ein Einkommen als Selbstständiger von 5000 Euro/netto
2. Kann meine Frau hier Unterhaltsansprüche für die Kinder geltend machen ? Wenn ja wie errechnet sich dieser und wie Hoch wäre er etwa ? Ich finde im WWW leider nur Beispiele in denen die Mutter einkommen hat.
Die Kinder haben soweit bei uns als auch bei Ihrem Vater jeweils ein eigenes Kinderzimmer.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
LG und Danke
Claas
ich bin neu hier und hätte ebenfalls einmal eine Frage.
Meine Frau hat 2 Kinder aus erster Ehe ( 6 / 10 Jahre ) welche Die, Mi, Do und jedes 2 Wochenende bei uns und
Mo, Fr und jedes weitere 2 Wochenende bei ihrem Vater sind.
Also Wochentags 3 Tage bei uns und 2 bei ihrem Vater ! Das Kindergeld für beide erhält meine Frau.
1. Besteht hier schon ein Wechselmodell, oder muss dies exakt bei 50% / 50 % der Betreuung liegen ?
Meine Frau hat ab nächstem Jahr kein Einkommen mehr, der Vater etwa ein Einkommen als Selbstständiger von 5000 Euro/netto
2. Kann meine Frau hier Unterhaltsansprüche für die Kinder geltend machen ? Wenn ja wie errechnet sich dieser und wie Hoch wäre er etwa ? Ich finde im WWW leider nur Beispiele in denen die Mutter einkommen hat.
Die Kinder haben soweit bei uns als auch bei Ihrem Vater jeweils ein eigenes Kinderzimmer.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
LG und Danke
Claas
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