Hausmann und Hatz 4

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    • Hausmann und Hatz 4

      Hallo Zusammen,
      mein Fall ist kompliziert und vielleicht einmalig.
      Ich war Beamter und habe somit keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, kündigte aufgrund einer Zwangversetzung und wurde Hausmann. Habe 2 Kinder von Geburt an groß gezogen und dafür die
      Rentenpunkte bekommen.
      Jetzt droht die Scheidung und damit Verlustt meiner kostenlosen Familienkrankenversicherung sowie höchstwahrscheinlich Arbeitslosigkeit.
      Bekäme ich danach H4 und wie wäre ich krankenversichert, wenn nicht ?
      Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus !!
    • Hallo PW2016,

      zunächst einmal herzlich willkommen hier bei uns. Ich hoffe, du wirst hier die Infos finden, die dir weiter helfen werden.

      Wenn ich es richtig verstanden habe, geht es jetzt erst einmal um die Trennung, Scheidung wurde noch nicht eingereicht. Dann hast du vorrangig Anspruch auf Trennungsunterhalt von deiner Nochfrau - sofern sie leistungsfähig ist. An der Familienversicherung ändert sich für die Trennungszeit noch nichts. Nach der Scheidung käme dann der Ehegattenunterhalt in Frage - wieder nur, wenn Leistungsfähigkeit besteht. Die Familienversicherung der KV ist damit zu Ende. Wenn keine andere KV in Frage kommt, ist sie Bestandteil des Unterhalts - ist also vom ExpartnerIn zu zahlen.

      Sollte deine Nochfrau keinen Unterhalt zahlen können, bzw. nicht ausreichenden Unterhalt, kannst du SGBII-Leistungen (Hartz4) beantragen. Wenn du diese Leistungen tatsächlich bekommst (das hängt noch von weiteren Voraussetzungen ab), wird auch die Krankenversicherung übernommen.

      Für weitere Fragen (die sicher noch kommen werden) ist wichtig zu wissen, wie alt die Kinder sind, wie lange die Ehe gedauert hat, ob es Vermögen gibt...

      Gruß
      Susanne

      P.S. Nein, kompliziert ist dein Fall gar nicht (nach den bisherigen Infos), einmalig schon gar nicht. Meistens haben wir es aber nach wie vor mit Frauen zu tun, die aus dem Berufsleben ausgeschieden sind und sich nur noch um die Familienarbeit gekümmert haben. Rechtlich ist da aber kein Unterschied.
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