Anschrift der Kindsmutter

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    • Anschrift der Kindsmutter

      Hallo,

      ich bin von meiner Ex geschieden, unsere minderjährigen Kinder leben bei mir. Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsvereinbarung.

      Nun ist die Ex vor einigen Wochen aus ihrer letzten Wohnung ausgezogen und lebt nach eigenen Angaben bei einer nicht weiter angegebenen "Freundin". Sie ist praktisch nicht mehr erreichbar. auf Whatsapp offenbar nur noch 1-2x pro Woche online, auf meine Fragen antwortet sie nicht. Zum letzten Umgangstermin (1x monatlich) kam sie nicht, dafür war sie die Woche davor spontan mal da um mit unserem Sohn ein Eis essen zu gehen.

      Anfrage bei der Meldebehörde ihrer letzten bekannten Wohnung (in der Schweiz) ergab: von Amts wegen abgemeldet, neue Anschrift unbekannt. Es ist noch nicht mal klar, ob sie derzeit in der Schweiz oder in Deutschland lebt. (Ansässigkeitsstaat, steuerlich relevant für Anlage U und Kinderfreibeträge ... aber das ist ein anderes Thema).

      Intuitiv finde ich, dass es für ein gemeinsames Sorgerecht erforderlich ist, dass ich die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit kenne. Ebenso wäre mir beim Umgang deutlich wohler, wenn ich sie zuverlässig erreichen könnte.

      Kann ich irgendwie rechtlich begründet die Herausgabe der Anschrift verlangen ?

      Gruss
      Jon
    • Hallo Jon,

      Die Mutter muss dir ihre Adresse nicht mitteilen.

      Eine "Adresse" für eure Kommunikation wäre aber schon wichtig.

      Z.B. eMail,Facebook usw. Will die Mutter Umgang mit den Kindern kann sie ja einen "Treffpunkt" vereinbaren.



      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo, Jon!


      Die Mutter ist
      berechtigt, Ihnen die Adresse nicht mitzuteilen. Es ist völlig ausreichend,
      dass sie die Verpflichtungen vor den Kindern einlöst: umgeht sich in
      irgendwelcher Weise, sie treffen sich. Aber dabei ist es nicht obligatorisch,
      damit sie Die Kindern zu sich nach Hause führte. Wenn Sie nicht ruhig sind, so
      können Sie versuchen, auf sie durch WhatsApp zu spioniren. Es ist darüber
      ausführlicher "googlen" geschrieben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo candyrosa,

      danke für den Tipp, aber in dieser Richtung möchte ich nichts machen.

      Wenn es ok ist, dass sie ihre Anschrift geheim hält, akzeptiere ich das.

      Sobald sich dadurch allerdings im Bereich gemeinsamer Sorge ein Problem ergeben sollte (wenn beispielsweise beide Eltern irgendwo zustimmen müssen und das mangels Anschrift nicht möglich wäre), würde ich auf der sorgerechtlichen Schiene weitere Schritte ergreifen. Bei der Schulanmeldung muss ich beispielsweise eine Anschrift der Mutter angeben.

      LG
      Jon