Hallo,
ich bin von meiner Ex geschieden, unsere minderjährigen Kinder leben bei mir. Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsvereinbarung.
Nun ist die Ex vor einigen Wochen aus ihrer letzten Wohnung ausgezogen und lebt nach eigenen Angaben bei einer nicht weiter angegebenen "Freundin". Sie ist praktisch nicht mehr erreichbar. auf Whatsapp offenbar nur noch 1-2x pro Woche online, auf meine Fragen antwortet sie nicht. Zum letzten Umgangstermin (1x monatlich) kam sie nicht, dafür war sie die Woche davor spontan mal da um mit unserem Sohn ein Eis essen zu gehen.
Anfrage bei der Meldebehörde ihrer letzten bekannten Wohnung (in der Schweiz) ergab: von Amts wegen abgemeldet, neue Anschrift unbekannt. Es ist noch nicht mal klar, ob sie derzeit in der Schweiz oder in Deutschland lebt. (Ansässigkeitsstaat, steuerlich relevant für Anlage U und Kinderfreibeträge ... aber das ist ein anderes Thema).
Intuitiv finde ich, dass es für ein gemeinsames Sorgerecht erforderlich ist, dass ich die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit kenne. Ebenso wäre mir beim Umgang deutlich wohler, wenn ich sie zuverlässig erreichen könnte.
Kann ich irgendwie rechtlich begründet die Herausgabe der Anschrift verlangen ?
Gruss
Jon
ich bin von meiner Ex geschieden, unsere minderjährigen Kinder leben bei mir. Gemeinsames Sorgerecht und Umgangsvereinbarung.
Nun ist die Ex vor einigen Wochen aus ihrer letzten Wohnung ausgezogen und lebt nach eigenen Angaben bei einer nicht weiter angegebenen "Freundin". Sie ist praktisch nicht mehr erreichbar. auf Whatsapp offenbar nur noch 1-2x pro Woche online, auf meine Fragen antwortet sie nicht. Zum letzten Umgangstermin (1x monatlich) kam sie nicht, dafür war sie die Woche davor spontan mal da um mit unserem Sohn ein Eis essen zu gehen.
Anfrage bei der Meldebehörde ihrer letzten bekannten Wohnung (in der Schweiz) ergab: von Amts wegen abgemeldet, neue Anschrift unbekannt. Es ist noch nicht mal klar, ob sie derzeit in der Schweiz oder in Deutschland lebt. (Ansässigkeitsstaat, steuerlich relevant für Anlage U und Kinderfreibeträge ... aber das ist ein anderes Thema).
Intuitiv finde ich, dass es für ein gemeinsames Sorgerecht erforderlich ist, dass ich die Anschrift und eine Kontaktmöglichkeit kenne. Ebenso wäre mir beim Umgang deutlich wohler, wenn ich sie zuverlässig erreichen könnte.
Kann ich irgendwie rechtlich begründet die Herausgabe der Anschrift verlangen ?
Gruss
Jon