Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Mitgliederumfrage aus ISUV-report Mrz 2016

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    • Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Mitgliederumfrage aus ISUV-report Mrz 2016

      Mitgliederumfrage aus ISUV-Report Nr. 147 (März 2016) Seite 3:
      Was meinen Sie? Soll der Gesetzgeber die nichteheliche Lebensgemeinschaft regulieren?
      Ist die nichteheliche Lebensgemeinschaft im inneren Kern nicht ein Bündnis auf Treu und Glauben? Wird durch familienrechtliche Regelungen nicht gerade der Wesenskern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unterlaufen: Selbstbestimmung, Trennung ohne familienrechtliches Gezerre, sich nicht vom Staat das Privatleben regulieren lassen?
      Oder soll aus der nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Art "Ehe light" entstehen?
      Ihre Meinung ist gefragt: Im ISUV-Forum
    • Bitte keine Rechtsfolgen

      Meine Meinung ist, dass eine nichteheliche Lebensgemeinschaft gar keine Rechtsfolgen haben sollte, die über die Rechtsfolgen einer WG hinausgehen. Denn sonst werden Kurzbeziehungen und one-night-stands die einzigen Möglichkeiten, sich für eine Beziehung ohne Anwaltsgezerre zu entscheiden.

      Wenn einer der Partner irgendwann mehr beziehungsbedingte Nachteile als beziehungsbedingte Vorteile sieht, dann soll er/sie diese bitte zeitnah ansprechen und nach gemeinsamen Lösungen suchen und schlimmstenfalls eben die Beziehung beenden. Und eben nicht hinterher Klage erheben wegen angeblicher beziehungsbedingter Nachteile, denen angeblich keine Vorteile gegenüberstanden.
      Mit anderen Worten zeichnen sich eine nichteheliche Lebensgemeinschaften dadurch aus, dass im Krisenfall die Partner miteinander reden, anstatt mit ihren Anwälten übereinander zu reden.
      Das soll bitte so bleiben.

      Außerdem zeichnet sich eine nichteheliche Lebensgemeinschaft dadurch aus, dass im Falle finanzieller Alleingänge eines Partners der andere nicht über den Zugewinnausgleich mithaftet.
      Auch das soll bitte so bleiben. Gemeinsame finanzielle Entscheidungen sollen bitte weiterhin nur die sein, die auch wirklich von beiden Partnern unterschrieben=entschieden wurden.
    • Hallo Zahlpapa,
      ich bin dafür, keine besonderen gesetzlichen Regelungen für eine heterosexuelle Partnerschaft zu schaffen. Allerdings rate ich dringend, mindestens einen Partnervertrag abzuschließen, sobald abzusehen ist, dass die Partnerschaft längeren Bestand haben wird, eine gemeinsame (Miet-)Wohnung/ein gemeinsames Haus bezogen wird, gemeinsame Kinder aufwachsen.
      Unser Staat hält sich bewusst so weit wie möglich aus den privaten Angelegenheiten seiner Bürger heraus, und das finde ich gut. Nur dann, wenn die Partner und Eheleute sich nicht einigen können erfolgen in der Regel gerichtliche Entscheidungen aufgrund erlassener Gesetze.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo zusammen,
      ich bin dafür, keine besonderen gesetzlichen Regelungen für eine heterosexuelle Partnerschaft zu schaffen.

      das ist doch längst geschehen - nicht nur für heterosexuelle Partnerschaften.

      Anlass für den Beitrag im ISUV-Report war doch der Fall, dass einer der Partner auf Sozialleistungen angewiesen war. Für diese Fälle sieht das SGB XII und auch das SGB II doch längst vor, dass die Partner 'füreinander einstehen' müssen. Diese 'Einstehensgemeinschaft' führt dazu, dass der jeweils andere PartnerIn für den Lebensunterhalt in Haftung genommen wird. Das alles natürlich ohne, dass es die üblichen 'Vergünstigungen' (z.B. steuerliches Splitting) gibt.

      Mit anderen Worten zeichnen sich eine nichteheliche Lebensgemeinschaften dadurch aus, dass im Krisenfall die Partner miteinander reden, anstatt mit ihren Anwälten übereinander zu reden.
      Das halte ich für eine sehr verklärte Sicht. Wünschenswert wäre das natürlich - für nichteheliche wie auch eheliche Lebensgemeinschaften. Die Erfahrung lehrt aber, dass das nicht immer gelingt. Und dann?
      Denn sonst werden Kurzbeziehungen und one-night-stands die einzigen Möglichkeiten, sich für eine Beziehung ohne Anwaltsgezerre zu entscheiden.
      Nicht einmal die - jedenfalls dann nicht, wenn daraus ein Kind hervorgeht.

      Es gibt noch viele Aspekte, die meiner Meinung nach geklärt sein müssten, mindestens über einen Vertrag, wie villa ihn angesprochen hat. In einer langjährigen Beziehung werden gemeinsame wirtschaftliche Entscheidungen getroffen, Vermögen gebildet, Schulden gemacht... Es kann auch einer der beiden PartnerInnen schwer erkranken. Nicht schön, wenn dann der oder die andere die Rechte eines WG-Mitbewohners hat. Gar keine.

      Das Model 'Ehe' ist ein wenig aus der Mode gekommen, der Begriff 'Familie' muss neu definiert werden. Zumindest sollten sich PartnerInnen darüber einig sein, was denn nun sie sein wollen, sollten das vertraglich regeln können und dann aber auch ggf. in den Genuss der Schutzrechte (ich weiß, es nervt - aber auch in den Genuss der steuerlichen Vorteile) kommen.

      Ich glaube, es gibt keine einfachen Lösungen, die allen Beteiligten und allen Situationen gerecht werden.

      Gruß
      Susanne
    • Hallo zusammen,

      wer sich bewusst gegen das "Modell Ehe" entscheidet, wird seine Gründe dafür haben. Viele scheuen den Verpflichtungscharakter, den sie auch im Falle einer Scheidung hat, z.B. durch Trennungs- und Ehegattenunterhalt, den man sich als nicht verheiratet gewesenes Paar "erspart". Auch verursacht eine "normale" Trennung keine Scheidungskosten. Sich die Nachteile "ersparen" zu wollen, aber die Vorteile genießen, z.B. den Splittingtarif, ist nachvollziehbar und menschlich, aber in meinen Augen inkonsequent. Wer den Partner im Falle des Todes oder einer Krankheit (z.B. Patientenverfügung) absichern will, kann dies regeln, auch ohne Trauschein. Und das Sorgerecht für nicht-eheliche Väter gibt es ja mittlerweile Gott sei Dank relativ "einfach", wenngleich leider noch nicht automatisch und selbstverständlich.

      Ob das Füreinander-Einstehen in sozialrechtlicher Hinsicht hier vom Gesetzgeber inkonsequent ist? Ich denke nicht. Und ich denke, dass die Argumentation hier über ein bloßes "Geldsparmodell" für den Staat hinausgeht. Wer in einer Beziehung lebt und eine gemeinsame Wohnung hat, stellt eine Wirtschaftsgemeinschaft dar. In den wenigsten Beziehungen dürfte es so sein, dass einer alles an sich rafft und den wirtschaftlich Schwächeren "hängenlässt", oder? Ist das Sich-gegenseitig-Unterstützen nicht der Kern einer jeden Beziehung, ob ehelich oder nicht? Bei uns jedenfalls hat sich dieser Aspekt durch die Ehe nicht geändert. Und während die Wirtschaftsgemeinschaft im Falle einer Scheidung weiterhin Bestand hat, zumindest ein Stück weit, gilt das in den anderen Fällen nicht.

      Susanne schrieb:

      Das halte ich für eine sehr verklärte Sicht. Wünschenswert wäre das natürlich - für nichteheliche wie auch eheliche Lebensgemeinschaften. Die Erfahrung lehrt aber, dass das nicht immer gelingt. Und dann?


      Dann hilft auch ein Gesetz nichts. Offenheit, Fairness, Selbstkritik, das lässt sich leider nicht "verordnen".... ;)

      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      Dann hilft auch ein Gesetz nichts. Offenheit, Fairness, Selbstkritik, das lässt sich leider nicht "verordnen".... ;)
      natürlich nicht. Ich will auch gar kein Gesetz. :D Die 'verklärte Sichtweise' bezog sich aber doch auf Zahlpapas Äußerung, dass (zwangsläufig) in nichtehelichen Partnerschaften eher miteinander geredet wird - im Gegensatz zu ehelichen, in denen halt der Anwalt herhalten muss. Das ist zumindest eine sehr verkürzte Wiedergabe der Realität.

      Deine Ausführungen zur 'Einstehensgemeinschaft' teile ich. Sie bildet auch in den meisten Fällen die Lebenswirklichkeit ab. Aber in diesem Diskurs hier geht es doch darum, ob solche Dinge künftig gesetzlich geregelt werden sollen (bis jetzt sind sie das schon im SGB) oder ob - so Zahlpapas Meinung - die rechtliche Beziehung nicht über die eines Mitbewohners in der WG hinaus gehen soll.

      Ich denke, das sind einfach 2 Paar Schuhe. Rein juristisch betrachtet ist das sicher einfach zu regeln bzw. ist durch Nichtregelung letztendlich auch gereglt. :) Das steht dann aber im Widerspruch zur Sozialgesetzgebung. Der andere Schuh ist die moralische Verpflichtung - die im Zweifelsfall nicht eingefordert werden kann.

      Darüber müssen sich Paare im Klaren sein, wenn sie eine 'Wirtschaftsgemeinschaft' gründen, die über eine gewöhnliche WG hinaus geht. Und sie sollen sich entscheiden können - das hat den großen Vorteil, dass sie über ihre (gemeinsame) Entscheidung nachdenken und ihre jeweiligen Vorstellungen austauschen müssen. Je nach Entwicklungsstand der Beziehungen können sich Vorstellungen doch auch ändern, z.B. durch Kinderwunsch.

      Wer sich heute gegen das Model 'Ehe' entscheidet, hat unterschiedliche Motive. Einigen ist die Ehe einfach zu antiquiert, bei anderen ist vielleicht wirklich der Verpflichtungscharakter abschreckend. Wie auch immer, es ist eine sehr persönliche Entscheidung. Wenn sie dann Vorteile - z.B. wegen gemeinsamer Kinder - einfordern, sind sie noch lange keine Rosinenpicker. Damit wir uns richtig verstehen, ich bin nicht - ausdrücklich nicht - für das Splitting, weder in ehelichen noch in nichtehelichen Partnerschaften. Aber, ich glaube, das sagte ich bereits gefühlte 100 x, ich bin für ein Familiensplitting - egal, ob verheiratet oder nicht, geschieden oder zusammen lebend. Nur zur Vorbeugung der Unterstellung niedriger Motive: Ich hab nix davon, da Kinder längst groß. 8)

      Ich freu mich sehr über diese Diskussion hier und hoffe noch auf gaaannz viele Beiträge, neue Erkenntnisse und Überraschungen.

      Gruß
      Susanne
    • Meiner Meinung nach sollte die Ehe rechtlich vereinfacht werden. Wenn einer der Partner einen anderen Weg gehen will soll er das doch tun. Da es ja jetzt auch einen Rechtsanspruch für Kindergartenplätze gibt braucht auch keiner jahre lang zu Hause bleiben. Wenn er es dennoch macht ist es doch sein Problem. Und der Rentenausgleich ist dann auch überflüssig. Jeder soll für sich selbst verantwortlich handeln. Vielleicht wäre die Ehe dann interessanter.

      Gruss
      saphirxxl