Unterhalt im Trennungsjahr / Unterhalt für Kind der Ehefrau?

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    • Unterhalt im Trennungsjahr / Unterhalt für Kind der Ehefrau?

      Hallo zusammen!
      Meine Frau und ich haben die Trennung beschlossen und wir sind derzeit dabei den Haushalt aufzuteilen und bemühen uns um getrennte Wohnungen.
      Verheiratet sind wir seit 2 3/4 Jahren, sie ist in der Privatinsolvenz und brachte ihre jetzt 12 Jahre alte Tochter mit in die Beziehung/ Ehe, die aber nicht von mir ist und die ich auch nicht adoptiert habe.
      Meine Frau macht noch eine nebenberufliche Ausbildung bis März 2017 und hat daher ihre Arbeitszeit von ursprünglich 30 auf 20 Stunden gekürzt, verbunden mit den entsprechenden Gehaltseinbußen. Wir haben aufgrund meines deutlich höheren Einkommens die Steuerklassen 3/5.
      Was habe ich nun überhaupt an Zahlungen zu leisten? Ich nehme an, dass ich meiner Noch-Frau Differenzunterhalt zahlen muss. Gibt es dafür eine Berechnungsformel? Und wie wirkt sich ihr Vorhaben aus, ab Mai 2016 wieder 30 Stunden zu arbeiten?
      Kann meine Unterhaltsverpflichtung dadurch gekürzt werden, dass ich ihr ein Auto finanziere (249€ / mtl), für Handy und Internet aufkomme usw., da sie diese Verträge durch ihre Privatinsolvenz ja nicht selber abschließen konnte?
      Bin ich auch in irgendeiner Form zum Unterhalt ihrer Tochter verpflichtet, oder ist das nach wie vor nur ihr leiblicher Vater?
      Vielen Dank schon einmal vorab!!!
    • Hallo Patriot,

      Für das Trennungsjahr kann man "grob" sagen: Das bisherige Einkommen (bereinigt) beider Partner wird zusammen gezählt und durch 2 geteilt.

      Dein Selbstbehalt beträgt 1200€.

      Unterhalt für die Tochter deiner Nochfrau musst du nicht zahlen.

      Verträge deiner Frau (die auf dich laufen) können evtl. angerechnet werden.Diese kannst du aber kündigen ( sind ja deine).

      Nach dem Trennungsjahr muss sie sich um genügend eigenes Einkommen bemühen. ( Ausbildung kann sie aber natürlich zu Ende bringen).

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
    • Hallo Patriot,
      deiner Frau steht ab Trennungszeitpunkt Trennungsunterhalt zu, wenn sie diesen von dir fordert. Damit sie diesen ermitteln kann musst du ihr auf Anforderung deine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate (falls du nicht selbständig bist) zusenden.
      Von dem ermittelten Trennungsunterhalt kannst du - wenn sie zustimmt - die Beträge für den PKW-Kredit usw. abziehen, die du für sie übernommen hast. Wenn sie nicht zustimmt und den "vollen" Trennungsunterhalt verlangt kannst du die Verträge für das Handy und Internet kündigen und den PKW von ihr fordern.
      Für die Berechnung des Trennungsunterhalts empfehle ich dir die ISUV-Ratgeber Nr. 11 und 18 ("Das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen" und "Der Ehegattenunterhalt"). Der Preis beträgt jeweils etwa 3,50 €.
      Für den Unterhalt des Kindes deiner Frau bist du nicht zuständig.
      Sobald deine Frau von 20 Stunden Arbeitszeit auf 30 Stunden erhöht kannst du zur Ermittlung des Trennungsunterhalts eine Neuberechnung durchführen (lassen), da sich ihr Einkommen erhöht.
      Soweit meine Kurz-Antwort.
      Sicher werden dir weitere Antworten gegeben, wenn du neue Fragen hast.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
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