Bewertung Anfangsvermögen zum Stichtag

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    • Bewertung Anfangsvermögen zum Stichtag

      Hallo Forum,
      muß mich zur Zeit auf ein Verfahren wegen Zugewinnausgleich vorbereiten. Meine Ex wird gewaltige Forderungen stellen. Ich bin aber zuversichtlich, daß ich diese im Wesentlichen abwehren kann. Aktuell habe ich zwei Positionen, die mich beunruhigen:

      1. Die Bewertung meiner Immobilie (bin Alleineigentümer) zu einem Stichtag im Jahr 1992. Am Tag der Eheschliessung war das Grundstück gekauft und der Rohbau etwa zur Hälfte fertig. Ich verfüge nur über eigene handschriftliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht wann was bezahlt wurde; sonst nichts. Es gibt keine Rechnungen, keine Bankbelege, keine Unterlagen über geflossene Kredite, nur Fotos über den Bauzustand. Wie soll ich da mein Anfangsvermögen beweisen? Ein ISUV-Anwalt im Chat meinte, daß ich überhaupt keine Belege benötige, weil die Fotos ausreichend sind. Ein Gutachter schätzt den Wert im Jahr 1992 anhand der Fotos. Das war es dann. geht das wirklich so einfach? Wie ist eure Meinung?

      2. Die Bewertung meines damaligen PKW ist problematisch. Wenn ich eine Schwackeliste von 1992 hätte, dann wäre der Fall klar; habe ich aber nicht. Zum Glück konnte ich noch Auskunft von meiner damaligen KFZ-Versicherung bekommen. Erstzulassung, Fahrgestell-Nr., Typschlüssel usw. sind bekannt, den KM-Stand muß ich schätzen. Das war damals ein VW-Golf mit Erstzulassung 08.88. Wie kann ich den Wert zum Stichtag im Jahr 1992 feststellen? Mein KFZ-Händler war dazu nicht in der lage. Kann jemand einen hilfreichen Tipp geben?

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo Hajo,

      zu der Immo fällt mir nur die Bodenrichtwertkarte ein. Frag mal in deiner Stadt/in deinem Kreis nach. Da gibt es eine Fülle von Infos (auch Kaufpreissammlungen). Der eigentliche Grundstückswert dürfte doch einfach zu ermitteln sein. Was ist mit dem Notarvertrag? Falls du den nicht mehr hast, kannst du ihn (ich glaube auf ewig) beim Grundbuchamt einsehen (auch fotokopieren). Wenn der Baufortschritt aus den Fotos zu ersehen ist, dürfte auch dieser Wert ganz gut zu schätzen sein.

      Was nutzt das aber, wenn man sich nicht einigen will? Im Zweifelsfall muss die Gegenseite belegen, dass ein anderer Wert (ich vermute mal, ein niedrigerer) der richtige ist. Gutachten sind immer teuer - nach Möglichkeit sollte man die vermeiden.

      Zu dem PKW gibt es eine Möglichkeit bei Schw.... Such mal unter dem Begriff 'Stichtagsbewertung'. Kostet allerdings eine Gebühr.

      Viel Glück für die nächste Runde! :)

      Gruß
      Susanne
    • Hallo Hajo,

      Ohne Belege ( anhand Fotos) dürfte der Wert des Hauses nur grob zu schätzen sein.

      Man kann sich aber auch heute noch den Rohbau erstellen lassen ( Angebot einholen).

      Gibt es noch Unterlagen Architekt/Statiker aus denen hervorgeht wie der Rohbau ausgeführt werden soll?

      Auf dieser Grundlage könnte man den heutigen Preis errechnen, und dann an Hand des Baukostenindex zurückrechnen.

      Ist aber bestimmt auch nicht billig ?


      Zum PKW:

      Dir ist der damalige Neupreis bekannt?

      PKW`s unterliegen einem jährlichen Preisverfall allein bedingt durch die Jahre .Hinzu kommt die Fahrleistung/Pflege. Diese kann man

      schon grob nachvollziehen ( Weg zur Arbeit/jährlicher Urlaub usw.).Ein Auto, 4 Jahre alt erzielt z.B. nur noch 50% des NP.


      Man kann also feststellen um wieviel Prozent der PKW jährlich an Wert verliert. Also Neupreis minus jährlich Wertminderung.


      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy ()

    • Hallo Hajo,
      wenn deine Frau Forderungen zum Zugewinnausgleich stellt muss sie zunächst dein Anfangs- und Endvermögen kennen. Du musst zur Prüfung ihrer Forderungen auch ihre entsprechenden Werte kennen und ggf. prüfen können.
      Ich würde für das Haus und den PKW einen von dir geschätzten Wert angeben und abwarten, was geschieht.
      Lass auf keinen Fall ein Gutachten zum Haus erstellen. Wenn deine Ex-Frau mit dem Wert nicht einverstanden ist seid ihr keinen Schritt weiter und du trägst die Schätzkosten.
      Du hast doch einen Anwalt. Was rät er dir?

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo,
      vielen Dank für eure Beiträge. Das mit dem PKW werde ich hin bekommen, weil ich alle relevanten Daten kenne ( den Neupreis allerdings nicht). Schwacke kann eine Stichtagsbewertung vornehmen, die allerdings 40,00 Euro kostet. Naja, das nehme ich dann mal in Kauf, weil ich dann auch eine gerichtsfeste Aussage habe.

      Die Ex muß beide Endvermögen und ihr Anfangsvermögen beweisen, während ich nur mein Anfangsvermögen beweisen muß, welches natürlich möglichst hoch sein soll.
      Beim Endvermögen plane ich die wertbestimmenden Faktoren für das Haus u. Grundstück anzugeben und einen möglichst niedrigen gerade noch vertretbaren Wert einzusetzen. Wenn die Ex die Wertangabe für zu niedrig hält, dann muß sie eben einen Gutachter bestellen.

      Schwieriger wird es mit dem Haus beim Anfangsvermögen. Ich habe noch alle Notarverträge, sämtliche Berechnungen (Wohnfläche, Statik usw.) und die Beschreibungen zur Bauausführung. Außerdem eine Fotoserie, die den Baufortschritt im Detail dokumentiert. Natürlich möchte ich teure Gutachter vermeiden, aber beim Haus im Endvermögen werde ich wohl nicht daran vorbeikommen.
      Die von edy angedachte Rückrechnung ist interessant; werde den Gedanken auf jeden Fall im Auge behalten.
      Die Fotos müßten aber auch ausreichend sein um die damaligen Baukosten zu ermitteln. Den Wert des Grundstückes im Jahr 1992 festzustellen ist vermutlich auch kein Hexenwerk. Ich werde mal nachforschen.

      Beim Haus u. Grundstückskauf sind jede Menge Gebühren angefallen (Notar, Stadt...) und die Grunderwerbssteuer. Sind diese Kosten eigentlich auch Teil meines Anfangsvermögens? Ich vermute eher nicht, weil damit ja keine materiellen Werte verbunden sind.
      In der nächsten Woche werde ich mit meiner Anwältin über die Thematik reden.

      Viele Grüße
      Hajo
    • Hallo,

      Hajo48 schrieb:

      Beim Haus u. Grundstückskauf sind jede Menge Gebühren angefallen (Notar, Stadt...) und die Grunderwerbssteuer. Sind diese Kosten eigentlich auch Teil meines Anfangsvermögens? Ich vermute eher nicht, weil damit ja keine materiellen Werte verbunden sind.
      dadurch wurde m.E. nach das Grundstück von einem "unbebauten" zu einem "bebauten" Grundstück, und damit steigt

      der Wert.

      Deine Zahlungen dürften also deinem Anfangsvermögen zu gute kommen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........