Hallo Forum,
muß mich zur Zeit auf ein Verfahren wegen Zugewinnausgleich vorbereiten. Meine Ex wird gewaltige Forderungen stellen. Ich bin aber zuversichtlich, daß ich diese im Wesentlichen abwehren kann. Aktuell habe ich zwei Positionen, die mich beunruhigen:
1. Die Bewertung meiner Immobilie (bin Alleineigentümer) zu einem Stichtag im Jahr 1992. Am Tag der Eheschliessung war das Grundstück gekauft und der Rohbau etwa zur Hälfte fertig. Ich verfüge nur über eigene handschriftliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht wann was bezahlt wurde; sonst nichts. Es gibt keine Rechnungen, keine Bankbelege, keine Unterlagen über geflossene Kredite, nur Fotos über den Bauzustand. Wie soll ich da mein Anfangsvermögen beweisen? Ein ISUV-Anwalt im Chat meinte, daß ich überhaupt keine Belege benötige, weil die Fotos ausreichend sind. Ein Gutachter schätzt den Wert im Jahr 1992 anhand der Fotos. Das war es dann. geht das wirklich so einfach? Wie ist eure Meinung?
2. Die Bewertung meines damaligen PKW ist problematisch. Wenn ich eine Schwackeliste von 1992 hätte, dann wäre der Fall klar; habe ich aber nicht. Zum Glück konnte ich noch Auskunft von meiner damaligen KFZ-Versicherung bekommen. Erstzulassung, Fahrgestell-Nr., Typschlüssel usw. sind bekannt, den KM-Stand muß ich schätzen. Das war damals ein VW-Golf mit Erstzulassung 08.88. Wie kann ich den Wert zum Stichtag im Jahr 1992 feststellen? Mein KFZ-Händler war dazu nicht in der lage. Kann jemand einen hilfreichen Tipp geben?
Viele Grüße
Hajo
muß mich zur Zeit auf ein Verfahren wegen Zugewinnausgleich vorbereiten. Meine Ex wird gewaltige Forderungen stellen. Ich bin aber zuversichtlich, daß ich diese im Wesentlichen abwehren kann. Aktuell habe ich zwei Positionen, die mich beunruhigen:
1. Die Bewertung meiner Immobilie (bin Alleineigentümer) zu einem Stichtag im Jahr 1992. Am Tag der Eheschliessung war das Grundstück gekauft und der Rohbau etwa zur Hälfte fertig. Ich verfüge nur über eigene handschriftliche Aufzeichnungen, aus denen hervorgeht wann was bezahlt wurde; sonst nichts. Es gibt keine Rechnungen, keine Bankbelege, keine Unterlagen über geflossene Kredite, nur Fotos über den Bauzustand. Wie soll ich da mein Anfangsvermögen beweisen? Ein ISUV-Anwalt im Chat meinte, daß ich überhaupt keine Belege benötige, weil die Fotos ausreichend sind. Ein Gutachter schätzt den Wert im Jahr 1992 anhand der Fotos. Das war es dann. geht das wirklich so einfach? Wie ist eure Meinung?
2. Die Bewertung meines damaligen PKW ist problematisch. Wenn ich eine Schwackeliste von 1992 hätte, dann wäre der Fall klar; habe ich aber nicht. Zum Glück konnte ich noch Auskunft von meiner damaligen KFZ-Versicherung bekommen. Erstzulassung, Fahrgestell-Nr., Typschlüssel usw. sind bekannt, den KM-Stand muß ich schätzen. Das war damals ein VW-Golf mit Erstzulassung 08.88. Wie kann ich den Wert zum Stichtag im Jahr 1992 feststellen? Mein KFZ-Händler war dazu nicht in der lage. Kann jemand einen hilfreichen Tipp geben?
Viele Grüße
Hajo