Hallo zusammen,
ich habe mit Hilfe verschiedener Ratgeber und den IUSV Merkblatt eine Scheidungsfoglevereinbarung entwurfen.
Diese möchte ich gern bevor wir zum Notar gehen anwaltlich prüfen lassen. Kann ich mit dem Anwalt einen Fixbetrag für diese Prüfung vereinbaren oder rechnet er nach Streitwert ab. Ich befürchte das die Kosten da immens steigen da es u.a. auch um die Immobilie geht.
Wie würdet Ihr vorgehen?
ich habe mit Hilfe verschiedener Ratgeber und den IUSV Merkblatt eine Scheidungsfoglevereinbarung entwurfen.
Diese möchte ich gern bevor wir zum Notar gehen anwaltlich prüfen lassen. Kann ich mit dem Anwalt einen Fixbetrag für diese Prüfung vereinbaren oder rechnet er nach Streitwert ab. Ich befürchte das die Kosten da immens steigen da es u.a. auch um die Immobilie geht.
Wie würdet Ihr vorgehen?