Unterhalt volljähriges Kind / Schüler - Aufforderung Jugendamt nach §1612a BGB ?

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    • Hallo,

      heute kam ein kurzer Brief vom Jugendamt. Man ist dort nicht bereit, auf meine Argumente einzugehen und den Unterhalt noch einmal zu berechnen.

      Ich fange hier mal mit dem ersten und für mich wichtigsten Punkt an:

      Die Höhe des Einkommens der Mutter - Beamte - damit kein Urlaubs-/ Weihnachtsgeld in einem einzelnen Monat gezahlt, sondern in der Tabelle des Monatsentgelts hinein gerechnet.

      Dennoch ist das in den letzten 12 Monaten gezahlte Entgelt nicht gleich. Zum einen sind es rein steuerliche Aspekte.

      Unser gemeinsamer Arbeitgeber/ Dienstherr macht mit der Zahlung im Dezember einen eigenen Jahresausgleich. Damit wird die Dezember-Zahlung geringfügig höher als den Rest der Monate.

      Und erst im Februar wurde die aktuelle Steuertabelle für 2016 berücksichtigt. So kam es zu einer Nachberechnung für den Januar, und es wurde wieder ein kleiner Betrag nachgezahlt.

      Wichtig: die Mutter hat seit März eine höhere Stufe in der Tabelle erreicht, da im März ihr Geburtstag war. (Früher nannte sich das Lebensaltersstufe - heute Erfahrungsstufe).

      Mir kam es in der Argumentation darauf an, dass für die Berechnung zum Juli2016 eben nur dieses seit März gleichbleibend gezahlte Entgelt zu berücksichtigen sei.

      Das Jugendamt bezieht sich aber auf die unterhaltsrechtlichen Leitlinie der OLG, nach denen (ich zitiere: )

      "... bei der Unterhaltsermittlung von einem Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate auszugehen (ist).
      Da das Einkommen von Ihnen (mir) und Frau M. nicht gleichbleibend war, wurde der Durchschnitt ermittelt und das sich ergebende Nettoeinkommen zugrunde gelegt."

      Aus meiner Sicht wird hier versucht, die Gehaltserhöhung der Mutter nur zu einem Teil einfließen zu lassen, was für sie günstiger wird.

      Ich schreibe mal beispielhaft die Monatsentgelte aus der letzten Berechnung:

      04/15 - 2392,-
      05/15 - 2392,-
      06/15 - 2392,-
      07/15 - 2392,-
      08/15 - 2392,-
      09/15 - 2392,-
      10/15 - 2392,-
      11/15 - 2392,-
      12/15 - 2423,- - Jahresausgleich des Dienstherrn, jedes Jahr so praktiziert
      01/16 - 2392,-
      02/16 - 2409,- - die Steuertabelle 2016 wurde zugrunde gelegt u. Jan. nachberechnet
      03/16 - 2460,- - hier sieht man die Gehaltserhöhung wg. Höherstufung.

      Aus meiner Sicht sollte klar sein, dass für eine korrekte Berechnung das seit März gezahlte höhere Entgelt eben auch für die Monate April bis Juni (den Monat vor Volljährigkeit unseres Kindes) zu berücksichtigen ist.

      Es steht fest, dass das Einkommen der Mutter seit März bis Juni in gleicher Höhe gezahlt wird.

      Wenn das aber so anzuerkennen ist, erkennt man doch auch an, dass im Grunde gleichbleibendes Einkommen vorliegt.

      Die unterschiedlichen Zahlungen (bis auf die Gehaltserhöhung) basieren nicht auf unterschiedlicher Arbeitsleistung (Arbeitsstunden, Mehrarbeit, Zuschlägen o.ä.).

      Seht Ihr das so wie ich, oder hat die Frau vom JA recht???

      Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir einen Link zu einem grds. Urteil schreiben könnt, damit ich hier überzeugen kann.

      Viele Grüße,
      fras12

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    • Hallo fras12,
      deine Argumentation wird auch von den ISUV-Fachanwälten in deren Vorträgen zur Berechnung des Unterhalts vorgetragen: Hat sich das Einkommen (des UH-Verpflichteten) im zugrunde zu legenden Berechnungszeitraum (grundsätzlich die 12 letzten Monate) geändert und wird es in der Höhe auch in absehbarer Zukunft in der Höhe bleiben, dann wird mit dem künftigen Einkommen - in deinem Fall ab März - die Unterhaltsberechnung durchgeführt.
      Ich würde mich daher mit der Argumentation des Jugenamtes nicht zufrieden geben, wenn sich dadurch für dich ein Nachteil ergibt.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen

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    • Hallo Villa,
      Vielen Dank für Deine Antwort.

      Es ist immer wieder zu sehen, dass das JA einseitig zu Gunsten der Mutter agiert.

      Ich bereite gerade eine Antwort vor und füge eine Übersicht meiner Entgeltzahlungen (seit März monatlich gleichbleibend) bei.
      Bei der Mutter sieht es genau so aus.

      Sollte sich das JA dem nicht anschließen, werde ich eine eigene Berechnung erstellen und an d. JA und die Mutter senden.

      Es wäre schön, wenn mir hier noch mit einem entspr. Urteil geholfen werden kann.

      Viele Grüße,
      Fras12
    • Hallo, kommen wir zum nächsten Punkt.

      Das JA bestreitet eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit der Mutter, da sie noch ein 7-jähriges Kind zu Hause betreut.

      Ich hatte in diesem langen Thread ja schon davon geschrieben.

      Also kann ich diesen Punkt abhaken, da kommt nichts raus?

      VG fras12
    • Hi,

      ich habe mal gerechnet:

      Variante 1:

      bei beiden Eltern wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen, aber berechnet 08/15 bis 07/16 (das Einkommen bei Beamten wird im Voraus, also für Juli am 30.06.16 gezahlt)

      - der Unterschied für den Vater (mich) = -5,-EUR u. die Mutter =+5 EUR/monatlich zu zahlen.

      Variante 2:

      - ein monatlich gleichbleibendes Entgelt wurde in die Berechnung eingerechnet:

      - der Unterschied für den Vater = -10,-EUR (verglichen mit der strittigen Berechnung des JA) und für die Mutter = +10,-EUR monatlich ...

      Dafür lohnt es doch nicht wirklich, sich zu streiten oder auf eine Klage zu warten.

      Ich könnte jetzt noch einen Versuch starten, und die eigene Berechnung dem JA und der Mutter vorlegen. Und ich glaube, so werde ich es auch machen.
      Was meint Ihr dazu??

      Wie geht es dann eigentlich weiter? Muss hier beim dann volljährigen Kind wieder tituliert werden?

      Und ab August 2017, wenn das Kind keine Schülerin mehr ist, geht alles von vorn los....?

      VG
      fras12

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    • Moin fras,

      wenn Du dem momentanen Stand der Berechnung zustimmen möchtest, beendest Du das Vorgeplänkel einfach durch Stillschweigen.

      Das Kind bzw. dessen Bevollmächtigter wird Dich zur Zahlung und Titulierung des Volljähigenunterhalts wirksam aufzufordern haben.

      PS: Die Aussage des JA, die Mutter habe hier keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist - mal wieder - falsch. Zum Nachteil des Vaters - wie eigentlich immer. :evil: :evil: :evil:
    • Moin Clint,

      danke für Deine Antwort. Mein Schlachtplan steht inzwischen fest.

      Ich werde dem Vorschlag des JA nicht zustimmen, dafür meine eigene Berechnung offenlegen und als Vorschlag anbieten.

      Dabei gehe ich vom gleichbleibenden Entgelt aus, welches die Mutter und ich aktuell und voraussichtlich gezahlt bekommen.

      Die Erwerbsobliegenheit werde ich außen vor lassen, da ich befürchte, dass sich bei genauerer Lesart auch ein höherer Haftungsanteil der Mutter im Vergleich mit ihrem wenig verdienenden Ehemann (für das 2., minderjährige Kind) ergibt. Das würde sich dann ja negativ auf die Unterhaltsberechnung für unsere Tochter, also auf meinen Anteil auswirken.

      Die Mutter / meine Tochter können dann entscheiden, ob sie wg. 10,-EUR mtl. im Vergleich zum Vorschlag des JA ihren Anwalt bemühen oder klagen wollen.

      Für mich ist wichtig, fair gerechnet zu haben, und weiterhin eine einvernehmliche Lösung zu suchen und selbst anzubieten.

      Was dann passiert, werde ich sehen.

      Falls ich zur Zahlung und Titulierung aufgefordert werde, sollte die Titulierung nur bis zum Ende der Schulzeit (lt. aktueller Schulbescheinigung bis 31.07.17) festgeschrieben werden?

      VG,
      fras12

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    • Hi Clint,

      das werde ich noch rechnen, wie sich die Höhe des Unterhalts nach dem Studium ändert...

      Ich hatte der Mutter meinen Vorschlag ebenfalls geschickt.

      Nun kam vorhin die erste Antwort der Exfrau.

      Mein Vorschlag sei "diskutabel", aber sie möchte gern wissen, wie es mit den Zusatzkosten für Klassenfahrten (Abi-Abschlussfahrt etc.) aussieht.

      Was meint Ihr dazu?

      Mein erster Gedanke: sie kann nicht genug bekommen...

      Aus meiner Sicht: ein klares Nein.

      Das JA hatte mir bereits 2013 auf meine Frage wg. des mietfreien Wohnens der Mutter geschrieben, dass ich die Tabellensätze lt. Düsseldorfer Tabelle zahle, also eine Pauschale, welche die einzelnen entstehenden Kosten nicht berücksichtige, und ich damit von Zusatzkosten befreit bin, mich daran nicht beteiligen müsste.

      Außerdem bin ich trotz gemeinsamen Sorgerechtes (als geschiedenes Ehepaar ohne eine anderslautende gerichtliche Entscheidung) bisher nicht in die Entscheidungen zu Klassenfahrten, Zahnprothesen u.ä. eingebunden. Ich werde nicht gefragt, auch nicht als es um das Gymnasium gegangen ist. Ich sehe mich hier nicht eingebunden. Warum sollte ich also dafür zahlen?

      Zweitens habe ich heute einen Vorschlag gemacht, der zB. ihre gesteigerte Erwerbsobliegenheit außen vor lässt und auch den Haftungsanteil zur Krankenversicherung des jüngsten gemeinsamen Kindes durch den Ehemann nicht berücksichtigt.

      Für mich ist mein heutiger Vorschlag genug Entgegenkommen gewesen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, um allen Beteiligten Anwälte und Gericht, und vor allem Kosten zu ersparen.

      Dann weitere Zusagen von mir zu fordern, finde ich gelinde gesagt, übertrieben und dreist, frech und verfroren..., wundert mich aber nicht wirklich.

      Ich will die Mail der Exfrau erst mal unbeantwortet lassen und abwarten, was das JA antwortet. Für mich gibt es nichts weiter zu verhandeln, irgendwann muss Schluss sein.

      Was sagt Ihr dazu, wie sollte ich verhalten?

      VG,
      fras12

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    • Hallo fras,

      das Immer-mehr-Fordern und Sich-finanziell-nicht-wirklich- zuständig-Fühlen ist in dieser Konstellation leider weit verbreitet... Versuche, das nicht so sehr an dich heranzulassen; das bringt letztlich nichts und vermischt nur unnötig Sachliches und Emotionales.

      Ich würde, falls gefordert, den Titel bis zum Ende des Schulzeit befristen, da dann auch definitiv die Privilegierung endet. Außerdem ist es möglich, dass sich die Einkommenssituation des Kindes (zu deinem Vorteil) verändert, z.B. durch Ausbildungsvergütung (Lehre oder Duales Studium), FSJ oder BAföG, das ja vorrangig zu beantragen ist.

      Die Mutter ist mit Beginn der Volljährigkeit des Kindes nicht mehr dein Ansprechpartner, sondern das Kind selbst. Gespräche über etwaigen Mehr- oder Sonderbedarf würde ich einen Monat vor der Volljährigkeit daher mit der Mutter nicht mehr klären.
      Im Übrigen kann ich hier zum Einlesen bzgl. des Mehrbedarfs & Sonderbedarfs Folgendes empfehlen:
      dijuf.de/tl_files/downloads/20…unterhalt_v._07.05.12.pdf

      Gruß, HT
    • Hallo Hochtief,

      danke für Deine Antwort.

      An mich heranlassen werde ich diese Forderungen, insbesondere die Art nicht mehr. Ich kenne diese Frau gar nicht mehr (wieder)....

      Ich mache ihr klar, wie der regelmäßige Unterhalt berechnet wird, ohne dass eine Seite benachteiligt wird,
      und sie hat nichts besseres zu tun, als weitere Forderungen zu stellen, damit sie über meinem Vorschlag nachdenkt?

      Recht hast Du, sie ist nicht mein Ansprechpartner, also werde ich diese Frage unbeantwortet lassen.

      Danke für den Link, das Gutachten gibt gute Hinweise und Argumentationen, falls eine Abi-Klassenfahrt ansteht.

      Obwohl ich ja schon finde, dass ein 18-jähriges Kind, welche mietfrei bei der Mutter lebt (weil auch die Mutter mietfrei wohnt), die Schule auf der anderen Straßenseite hat, mit 595,-EUR zzgl. Kindergeld schon auch eine lange vorhersehbare Klassenfahrt zum Abitur selbst ansparen kann.

      Na, es bleibt spannend. Erstmal sollte sich das JA melden. Und dann haben wir fast Juli.

      Viele Grüße,
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo,

      die Geschichte ist noch nicht zu Ende, obwohl sie ja noch nicht mal angefangen hat.

      Die Mutter macht nun ihre Entscheidung zu meinem Vorschlag einer gerechten Unterhaltsberechnung ab 18J. davon abhängig,
      wie ich mich zur Frage nach dem etwaigen Sonderbedarf (2 Klassenfahrten im letzten, 12. Schuljahr) beantworte.

      Das Jugendamt hat nicht vor, mein Schreiben (mein Vorschlag zur Unterhaltsberechnung) zu beantworten, es sei denn die Mutter stimmt dem Vorschlag zu.

      Ich möchte jetzt der Mutter nicht auf ihre Frage nach künftigem Sonderbedarf antworten, sondern lediglich auf die von mir gemachten Zugeständnisse hinweisen, damit eine einvernehmliche Regelung, insbesondere ohne das Kind damit zu konfrontieren, getroffen werden kann. Sonderbedarf steht ja auch in keinem direkten Zusammenhang zur lfd. Unterhaltsberechnung, den Haftungsanteilen der Eltern.

      Nur befürchte ich, dass dies die Mutter nicht sehen wird. Schon das Jugendamt schreibt ihr lediglich, dass die 9,-EUR monatlich mehr zahlen müsste... Auf die Richtigkeit meiner Rechnung, dass dieser fair und gerecht errechnet wurde, wird nicht hingewiesen.

      Viele Grüße,
      fras-12

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    • Hallo fras,

      ich weiß jetzt nicht mehr, ob du das geschrieben hast, aber: Hast du Kontakt zu deinem Kind? Hast du die Kontonummer deines Kindes? Mit Beginn der Volljährigkeit ist ja dieses dein Ansprechpartner, nicht mehr die Mutter. Bis zum 18. Geburtstag existiert ein Titel, den du auch bedienst, danach könntest du in Absprache mit dem Kind den Betrag auf das Konto des Kindes überweisen, den du für korrekt berechnet hältst. Wenn dein Kind damit einverstanden ist, ist das Problem gelöst. Wenn nicht, könntest du den Betrag, den du für angemessen hältst, kostenlos und bis zum Ende der Schulausbildung befristet beim JA titulieren lassen, dann müsste sich das Kind (oder dessen Mutter) überlegen, ob es sich lohnt, wegen des Differenzbetrags juristische Wege zu gehen.

      Was Sonderbedarf betrifft, so liegt ja der "Witz" gerade darin, dass es sich um einen ungewöhnlich hohen, unregemäßigen und v.a. nicht vorhersehbaren Bedarf handelt. Über etwas nicht Vorhersehbares schon im Vorfeld zu verhandeln, ist daher absurd. Gerade, was Klassenfahrten betrifft, sehen das die Gerichte deshalb sehr unterschiedlich.

      Gruß, HT
    • Hallo HT,

      nein Kontakt zum Kind besteht leider nicht.

      Ich habe auch keine Kontodaten für eine Überweisung des Unterhalts, aber ich werde sie danach fragen.

      Mich ärgert, dass die Beratung des JA dort endet, wo es schwierig wird. Schwierig wird, sich mit dem Vater auseinanderzusetzen und einzugestehen, dass eine andere, für den Vater gerechtere Berechnung möglich wäre.

      Ich habe der Mutter auf ihre Frage zum Sonderbedarf nicht geantwortet, aber ihr mitgeteilt, dass ich keinen Zusammenhang zur regulären Unterhaltsberechnung erkennen kann. Sie solle sich erst einmal dazu positionieren.

      Also bei den zwei Klassenfahrten, welche bereits jetzt bekannt sind und der Betrag bei 370,-EUR liegt, frage ich mich, wo soll das Sonderbedarf entstehen.

      Das Kind weiß bereits jetzt, dass im nächsten Schuljahr 370,- EUR für die Fahrten zu bezahlen sind. Es erhält 785,-EUR monatlichen Unterhalt inkl. Kindergeld. Aber offenbar will die Mutter jeden Cent von mir.

      Du meinst, ich könne mit meiner eigenen Berechnung zum JA gehen und den Unterhalt titulieren lassen? Aber sicher erst, nachdem das Kind volljährig ist?

      Gruß, fras12
    • Hallo fras12,
      du kannst mit deiner Berechnung zum Jugendamt gehen und anbieten, den von dir errechneten Betrag titulieren zu lassen. Dann wird mit der Kindesmutter Kontakt aufgenommen und gefragt, ob sie mit dem Betrag einverstanden ist. Das muss sie nicht, kann sie aber.

      Gruß
      Villa
      Leben und leben lassen
    • Moin fras,

      mach momentan einfach gar nichts, warte ab.

      Die einzige wirksame Aufforderung war am Anfang das Schreiben des JA zwecks Auskunftserteilung. Dieses Schreiben war von der Mutter mit unterzeichnet und ist deshalb wirksam. Alles andere danach ist Vorgeplänkel.

      Du musst erst dann wieder tätig werden, wenn Du von der volljährigen Tochter oder deren Bevollmächtigten zur Zahlung und Titulierung wirksam aufgefordert wirst. Dabei ist auch die Kontoverbindung der Tochter anzugeben. Sobald diese Aufforderung kommt, empfehle ich den von Dir errechneten Betrag beim Notar titulieren zu lassen. Urkundspersonen des JA brauchen nicht aufgesucht zu werden, die kommen ihrer Belehrungspflicht ohnehin nicht in dem Umfang nach, wie es Notare müssen. Außerdem würden sie Dir vermutlich einreden, den geforderten Betrag ohne Befristung zu titulieren. Beachte die einfach nicht.

      Sollte die Tochter mit Deiner Berechnung dann nicht einverstanden sein, kann sie den geforderten Mehrbetrag versuchen einzuklagen. Ob sie das bei der geringfügigen Abweichung macht, bezweifel ich. Für den gerichtlichen Antrag benötigt sie einen Anwalt. Nur wird der aufgrund des relativ geringen Honorars nicht besonders motiviert sein. 8)
    • Hallo fras,

      noch zur Ergänzung: Sonderbedarf muss ja nicht nur unvorhergesehen, sondern auch ungewöhnlich hoch gewesen sein, um ihn zusätzlich zum Regelunterhalt geltend machen zu können. 785 € monatlich (Stufe 9 DDT) sind schon richtig "fett" ;) Hier sollte man doch in der Lage sein, Rücklagen zu bilden. Nach dem DIJUF-Gutachten (siehe Link vom 5.6.) ist es bei Mehrbedarf so, dass ab Stufe 2 DDT 10 € monatlich zumutbar sind, hier also 70 € monatlich, sodassman locker die 360 € Klassenfahrt ansparen kann. Diese ist zwar Sonderbedarf, nicht Mehrbedarf, aber bzgl. der Zumutbarkeit sollte es da eigentlich keinen Unterschied geben.

      Wäre schön, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest!

      Gruß, HT
    • Hallo,

      noch habe ich keine Klarheit, wie es in 3 Wochen weitergeht. Die Mutter äußert sich nicht konkret, lässt offen, ob das Kind eine Überprüfung vornehmen lassen wird oder ob es meine Unterhaltsberechnung akzeptiert.

      Gleichwohl habe ich aus einem Telefonat mit meiner Familie herausgehört, dass mein Vorschlag offenbar akzeptiert werden soll.

      Gut, das wäre aus meiner Sicht prima, weil fair und gerecht berechnet...

      Aber für das folgende Jahr kommen gleich weitere Fragen.

      Noch ist mein Kind Schüler, macht Abitur. Im nächsten Jahr beendet es die Schule, will studieren, offenbar nicht in der Nähe des Wohnortes der Mutter.

      Da mein Kind dann nicht mehr privilegiert ist, die Mutter aber noch ein minderjähriges Kind zu Hause betreut (Vater ist ihr jetziger Ehemann), ändert sich dann auch der Haftungsanteil der Mutter für unser gemeinsames Kind?

      Worauf muss ich mich einstellen? Sicher habe ich mehr Unterhalt zu zahlen, als für dieses Jahr?
      Muss ich akzeptieren, dass sich das Kind einen entfernten Studienort aussucht und dann eine eigene Wohnung, die möglicherweise teuer wird, nimmt?
      Bisher sucht mein Kind keinen Kontakt zu mir, ich wurde und werde nicht in Entscheidungen einbezogen.

      Danke für Eure Hinweise,
      Gruß, fras12
    • Hallo fras,

      wenn das Kind auswärts studiert, hat es einen pauschalen Bedarf von 735 €, also weniger als jetzt. Es hat dann eine eigene Lebensstellung, die nicht mehr vom Einkommen der Eltern abhängt.

      Wenn die Mietkosten höher sind als die in dieser Pauschale veranschlagte Summe (bisher 280 €, wird steigen ab WS, weiß jetzt aber gerade nicht, wie viel), muss das Kind nachweisen, dass es nicht möglich ist, günstiger zu wohnen. Insgesamt ist es gehalten, die Kosten für dich und seine Mutter so niedrig wie möglich zu halten (Rücksichtnahme-§ 1618a BGB).

      Das Kind muss BAföG beantragen, wird es gewährt, ist es voll bedarfsmindernd einzusetzen, ebenso das Kindergeld, das bis zum 25. Lebensjahr gezahlt wird.

      Da das minderjährige Kind dem dann nicht mehr privilegierten im Rang vorgeht, kann die KM den Unterhaltsbetrag für das minderjährige Kind bereinigend geltend machen, so unser RA, sodass ihr Anteil dadurch sinkt. Es gibt aber auch Äußerungen, wonach der Unterhalt zwar vorrangig ist, aber nicht bereinigend. Das scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden.

      Bei der Quotelung selbst können meines Wissens nach nur U-Pflichten für gemeinsame Kinder berücksichtigt werden.

      Ich hoffe, der Unterhalt ist bis zum Ende der Privilegierung befristet. Dann muss das Kind auf dich zugehen und seinen U-Anspruch geltend machen.

      Gruß, HT

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hochtief ()