Unterhalt volljähriges Kind / Schüler - Aufforderung Jugendamt nach §1612a BGB ?

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    • Hallo fras,

      Ich würde dem JA in einem Brief mitteilen, dass für dich die Berechnung ohne eine Aufstellung aller Einkünfte der Mutter nicht nachvollziehbar ist..

      Um Verzögerungen der Unterhaltszahlungen zu vermeiden ( ab achtzehn ) bittest du nochmals um Mitteilung aller Einkünfte der Mutter.

      Du hast ein Auskunftsrecht. Ohne Auskunft kein Unterhalt.

      Wird die Auskunft weiterhin verweigert, und du deshalb evtl. auf Hilfe eines RA angewiesen bist, wird die Mutter ( Verursacher)

      dessen Rechnung zahlen müssen.

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • fras12 schrieb:

      Ich habe einen ausdrücklich als Vorschlag bezeichneten Berechnungsbogen bekommen.

      Moin fras,

      in der Form ist das neu für mich.

      Gerade weil es ausdrücklich als "Vorschlag" bezeichnet wird, halte ich es im jetzigen Verfahrensstand noch nicht für angebracht, mit Rechtsanwalt zu "drohen", zumal noch gar keine Verzugswirkungen hinsichtlich der Höhe des Unterhalts eingetreten sind. Aber sich nun an das Jugendamt zu wenden, da stimme ich edy zu. Mein neuer Vorschlag ist eine kurze E-Mail an das Jugendamt.

      Ihren schriftlichen Vorschlag vom 26.04.2016 nehme ich dankend zur Kenntnis.

      Ich werde auch ab Volljährigkeit des Kindes den dann von mir tatsächlich geschuldeten Unterhalt zahlen. Nur leider kann ich die von Ihnen ermittelten Haftungsanteile derzeit noch nicht überprüfen.

      Eine Stellungnahme zu Ihrem Vorschlag erhalten Sie, sobald mir ​die gesetzlich geschuldete ordnungsgemäße Auskunft (incl. der entsprechenden Belege) über alle entsprechenden Positionen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mutter sowie die Berechnung ihres unterhaltsrelevanten Einkommens vorliegen. Ich bitte Sie ausdrücklich, der Mutter auch hierbei Beratung und Unterstützung zu gewähren. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, einen Rechtsstreit mit meinem Kind zu vermeiden.

      Sollte die Mutter den Brief des Jugendamtes wieder mit unterzeichnet haben, könnte sie in CC gesetzt werden.
    • fras12 schrieb:

      Doch wichtiger ist mir, dass auch das Einkommen der KM in voller Höhe angegeben ist.

      Hallo fras,

      als Hintergrundinformation noch einige Hinweise, die Du vorerst noch für Dich behalten solltest.

      Im gerichtlichen Erstprozess um den Volljährigenunterhalt trägt das Kind die volle Darlegungs- und Beweislast. Es muss dabei auch vollständig Auskunft erteilen zu den Einkommens- und Vermögensverhätnissen der Mutter, also auch entsprechende Belege liefen. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, kannst Du seinen grundsätzlichen Unterhaltsanspruch vollständig abwehren. Dadurch zwingst Du aber das Kind, gegen seine Mutter auf Auskunft zu klagen. Das Kind aber darauf zu verweisen, ist unzumutbar für Dich, sodass Du bei Auskunftsunwilligkeit der Mutter (und nur dann!) ausnahmsweise einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegen die Mutter durchsetzen kannst. Dies hat der BGH schon 1988 entschieden. Wie solche Verfahren enden können, darüber hat z.B. das Kammergericht (OLG für Berlin) in bemerkenswerter Deutlichkeit entschieden und auch ausführlich begründet. Das ging bis hin zur Verurteilung der Mutter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Lies Dir den Volltext des Urteils vom 06.06.2008, 18 UF 215/07 in Ruhe durch.

      Auszugsweise:
      Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH FamRZ 1988, 268 ff = EzFamR BGB § 1580 Nr. 5 = BGHF 5, 1374) ist es einem Elternteil nicht zuzumuten, sein Kind, das einen Unterhaltsanspruch geltend macht, auf das ihm zustehende Auskunftsrecht gegenüber dem anderen Elternteil zu verweisen, weil dies möglicherweise bedeuten würde, daß es den anderen Elternteil unter Umständen sogar gerichtlich in Anspruch nehmen muß, bevor es seinen Unterhaltsanspruch gegenüber dem einen oder beiden Elternteilen substantiiert beziffern kann. Die Unzumutbarkeit eines solchen Verhaltens leitet der Bundesgerichtshof (vgl. BGH aaO) aus dem in § 1618a BGB zur Gesetzesnorm erhobenen Gebot ab, nach dem Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind. Die Folge ist, daß jeder Elternteil von dem anderen Elternteil unmittelbar die notwendigen Auskünfte verlangen kann, um im Rahmen der Unterhaltspflicht gegenüber einem Kind seinen Haftungsanteil berechnen zu können.

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    • Danke. Bin gespannt, ob und was als Antwort vom JA kommen wird.

      In der Zwischenzeit solltest Du Dich mit den berufsbedingten Aufwendungen beschäftigen, die wohl - mal wieder - überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Zumindest müssen bei Dir Fahrtkosten in Höhe des Abos für den ÖPNV anerkannt werden. Schau dazu in die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG. Als Beispiel das OLG Frankfurt

      10.2 Berufsbedingte Aufwendungen

      Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind im Rahmen des Angemessenen vom Nettoeinkommen aus unselbständiger Arbeit abzuziehen.

      10.2.1 Pauschale/konkrete Aufwendungen

      Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens (maximal 150,-- €) abgesetzt werden. Diese Pauschale wird vom Nettoeinkommen vor Abzug von Schulden und besonderen Belastungen abgezogen. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen diese Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen.

      10.2.2 Fahrtkosten

      Werden berufsbedingte Aufwendungen konkret berechnet, erfolgt ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW grundsätzlich nur in Höhe der Fahrtkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 JVEG (zurzeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt. Anhaltspunkte für die Bestimmung der Angemessenheit können einerseits die ehelichen Lebensverhältnisse und andererseits das Verhältnis der Fahrtkosten zu dem Einkommen sein.

      Die Fahrtkostenpauschale deckt in der Regel sowohl die laufenden Betriebskosten als auch die Anschaffungskosten des PKW ab.

      Bei hoher Fahrleistung ist, da die Fahrtkosten nicht gleichmäßig ansteigen, eine abweichende Bewertung veranlasst. In der Regel kann bei einer Entfernung von mehr als 30 km (einfach) und einer PKW-Nutzung an ca. 220 Tagen im Jahr für jeden Mehrkilometer die Pauschale auf die Hälfte des Satzes herabgesetzt werden.

      Bei unverhältnismäßig hohen Fahrtkosten infolge weiter Entfernung zum Arbeitsplatz kommt auch eine Obliegenheit zu einem Wohnortwechsel in Betracht (BGH FamRZ 1998, 1501, 1502).
    • So, jetzt geht es los!

      Das Jugendamt hat mir sofort geantwortet und die Tabelle zur Einkommensberechnung (für die Mutter und den Vater) zur Verfügung gestellt.

      Die Einkommensnachweise hat die JA-Mitarbeiterin bei der Mutter angefordert, um sie mir zur Verfügung zu stellen.

      Aber allein die Einkommensberechnung lässt bei mir Fragen entstehen:

      Die Einkommensbeträge für 12 Monate sind aufgeführt. Für mich ist daraus erkennbar, dass es sich nur um die Einkünfte aus der Beamtenbesoldung ergeben kann.
      Heisst also, keine Anzeige / Anrechnung von Nebeneinkünften. Wie hoch die tatsächlich sind, kann ich nur vermuten.

      Und es wird ein Betrag für Kranken-/ Pflegeversicherung von über 400,-EUR aufgerufen.

      Mir liegt aber der letzte KV- Versicherungsschein der Mutter für März´16 vor, wonach sie nur knapp die Hälfte (ca. 201,-EUR) bezahlen muss. Und selbst in diesem Betrag ist der KV-Beitrag für meine Tochter enthalten, welcher aber bis zur Volljährigkeit meiner Tochter in voller Höhe von mir getragen wird. Aus meiner Sicht kann er dann nicht einkommensbereinigend beim Einkommen der Mutter abgezogen werden.

      Da wird wohl versehentlich der KV-Beitrag für den Ehemann mit in ihre Einkommensberechnung gerutscht sein, obwohl er selbst versichert ist, also nicht in der privaten KV der Mutter aufgenommen ist .....

      Also die Antwort an das Jugendamt ist schon wieder unterwegs.

      Achso, weil ich ja nach den Einkommensnachweisen gefragt hatte, wurde ich um Zustimmung gebeten, dass meine Einkommensnachweise an die Mutter weitergeleitet werden, wenn sie diese nachfragt.

      Dem habe ich natürlich entsprochen, mein Einverständnis abgegeben.

      VG,
      fras12

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    • @ Clint:

      berufsbedingte Aufwendungen sind bei mir mit 396,-EUR abgezogen. Das sind allein die Fahrtkosten ins Büro. Der Betrag wurde schon 2013 bei der ersten Unterhaltsberechnung durch das JA so errechnet.

      Ich kann die Berechnung so akzeptieren, weil meine detaillierten Angaben voll übernommen wurde.

      Ich fahre täglich 39km (einfache Entfernung) zur Arbeit, so dass ab km31 nur mit 0,20EUR gerechnet wurde.

      Gruß, fras12
    • Hallo fras12,
      mit dieser Auskunft würde ich mich nicht zufrieden geben und auch den letzten Steuerbescheid verlangen, sowie eine Bescheinigung der Krankennkasse. Es ist ja durchaus beliebt, das Einkommen großzügig um berufsbedingte Aufwendungen zu bereinigen, die diesbezüglichen Steuererstattungen aber unter den Tisch fallen zu lassen.
      Lass hier nicht locker, auch wenn es nervt.
      Gruß
      Kurt
    • fras12 schrieb:

      Die Einkommensbeträge für 12 Monate sind aufgeführt. Für mich ist daraus erkennbar, dass es sich nur um die Einkünfte aus der Beamtenbesoldung ergeben kann.
      Heisst also, keine Anzeige / Anrechnung von Nebeneinkünften. Wie hoch die tatsächlich sind, kann ich nur vermuten.

      fras12 schrieb:

      Schließlich hat sie neben dem Gehalt noch 3 weitere Nebeneinkünfte (Vermietung einer Ferienwohnung in einem Ostseebad, eine Galerie die sie gemeinsam mit ihrem Mann betreibt und die eigene Malerei (Bilder welche sie verkauft).

      Dein Auskunftsanspruch schließt neben aktuellen Verdienstbescheinigungen auch die letzte Einkommensteuererklärung und den dazu ergangenen Bescheid ein. Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit sogar der letzten 3 Jahre (siehe Kammergericht). Es bleibt Dir überlassen, ob Du es durchsetzt. Aus taktischen Gründen würde ich momentan aber noch nicht gezielt auf die bekannten 3 Nebeneinkünfte eingehen. Abwarten, ob und welche Unterlagen von der Mutter kommen. Verschweigt sie etwas, könnte es irgendwann heftig werden, bis hin zur Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Hoffen wir, dass das JA sie entsprechend berät.

      Noch ist die gesamte Auskunftsmaterie aus meiner Sicht alles nur "Vorgeplänkel", weil lediglich ein schriftlicher "Vorschlag" des JA vorliegt. Der Anspruch auf Volljährigenunterhalt ist noch gar nicht rechtswirksam beziffert! Deshalb hast Du - streng genommen - derzeit auch noch gar keine Auskunftsansprüche gegen die Mutter. :D Erst wenn Unterhalt gefordert wird, geht es richtig los.
    • Aktuell bewegt mich die Frage, wie die Mutter dem JA erklären konnte, dass die Beiträge ihres (selbständigen) Ehemannes zur Krankenversicherung bei der Kindesmutter als einkommens bereinigend abzuziehen sind.

      Sie KM hat mitsamt ihren 2 Kindern eine private KV von 200,-EUR monatlich. Das Jugendamt zieht aber 400,- von ihrem monatlichen Einkommen ab.
      Und sie sollte doch wohl auch zum Nachweis ihrer Aufwendungen aktuelle Belege eingereicht haben.

      Der Clou bei der Sache: die KM forderte von mir die Erhöhung des PKV-Beitrages meiner Tochter von mtl. 1,14EUR für die letzten 4 Monate Minderjährigenunterhalt.
      Darum hat sie mir die Beitragsbescheinigung für März 2016 als Nachweis der Erhöhung zugesandt, welche ich als Beweis nutzen könnte.

      Wie um Himmels Willen kommt das Jugendamt nun auf 400,-EUR???

      Der Ehemann muss als Mitinhaber einer Galerie selbständig sein und führt ein Tonstudio, also für seine KV selbst aufkommen.

      Es ist schon toll, dass ich gleich beim ersten genaueren Hinsehen merke, dass die KM mich über den Tisch ziehen will. Das ist ein ziemlich dreister Versuch, sich arm zu rechnen, wie ich finde.

      Ansonsten muss ich wohl ruhiger werden...

      Heute früh als edy hier antwortete, habe ich gleich einen Brief ans Jugendamt aufgesetzt, dann nachmittags aber die E-Mail ans Jugendamt gesandt,
      und ohne zu taktieren auch gleich die 3 Nebeneinkünfte hinterfragt.

      Künftig werde ich mich hier äußern, und einen Tag verstreichen lassen, bevor ich mit einer nächsten Aktivität in Richtung JA oder KM fortfahre...

      Ihr antwortet hier ja recht schnell und wie ich finde, sehr kompetent. Vielen Dank nochmals dafür.

      @kurtkurt: ja, die Steuerbescheide lasse ich mir auch zeigen, allen wg. der gewerblichen Nebeneinkünfte.

      Das JA hat übrigens die Steuererstattung anteilig/ zur Hälfte bei der KM angerechnet, bei mir ebenso (natürlich in voller Höhe) - in dem Punkt scheint alles ok. zu sein.


      So, nun will ich erst mal schauen, wie das "Vorgeplänkel" weitergeht.

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    • Hi fras.

      fras12 schrieb:

      Es ist schon toll, dass ich gleich beim ersten genaueren Hinsehen merke, dass die KM mich über den Tisch ziehen will. Das ist ein ziemlich dreister Versuch, sich arm zu rechnen, wie ich finde.

      Warte mal die Unterlagen von der Mutter ab ... ;) Auch der Einkommensteuerbescheid wird interessant. Manche Daten werden oftmals unkenntlich gemacht. :rolleyes: Vermutlich hat sie sogar die Bescheide der letzten 3 Jahre vorzulegen, was sie nur sehr ungern machen wird.

      fras12 schrieb:

      Ansonsten muss ich wohl ruhiger werden...

      Ja, ganz wichtig. :!:

      fras12 schrieb:

      Heute früh als edy hier antwortete, habe ich gleich einen Brief ans Jugendamt aufgesetzt, dann nachmittags aber die E-Mail ans Jugendamt gesandt,
      und ohne zu taktieren auch gleich die 3 Nebeneinkünfte hinterfragt.

      Schon als ich erstmals von den 3 Nebeneinkünften las, befürchtete ich Probleme bei der Auskunft. Nun weiß sie, dass Du Informationen darüber verlangst. Mal sehen, was sie dazu freiwillig liefert. 8)
      Verfügt sie auch über Haus oder Eigentumswohnung? Das könnte auch eine Rolle spielen. Das sind übrigens keine Spitzfindigkeiten. ;)

      fras12 schrieb:

      Künftig werde ich mich hier äußern, und einen Tag verstreichen lassen, bevor ich mit einer nächsten Aktivität in Richtung JA oder KM fortfahre...

      Mindestens einen Tag. :!: Viele taktische Fehler entstehen durch zu schnelle Reaktionen.

      fras12 schrieb:

      So, nun will ich erst mal schauen, wie das "Vorgeplänkel" weitergeht.

      Ich hoffe, ich habe Dich mit meiner Formulierung nicht gekränkt. Aber es ist tatsächlich so, dass es zurzeit noch nicht auf der "harten" juristischen Schiene läuft. Aber das wird noch kommen, davon bin ich überzeugt.
    • fras12 schrieb:

      Die Einkommensnachweise hat die JA-Mitarbeiterin bei der Mutter angefordert, um sie mir zur Verfügung zu stellen.

      Dazu kann ich mir einen Kommentar nicht mehr verkneifen.

      Das JA hatte also gar keine Belege von der Mutter vorliegen, es hat aufgrund irgendwelcher Informationen der Mutter lediglich eine Zahl als unterhaltsrelevantes Einkommen in seinem Berechnungsbogen eingesetzt. Das Ergebnis hat es dem Vater als "Vorschlag" verkauft. Aufgrund der E-Mail des Vaters wird jetzt herumgeeiert.

      Aber das JA ist nun draußen. Die Mutter wird jetzt zum Anwalt laufen, denn sogar das JA möchte nachträglich Belege von ihr. Über alle ihre Einkünfte. 8)

      Was soll der Anwalt machen? Den Vater in Verzug setzen? Wirksam geht das nur unter Vorlage von Belegen der Mutter. Fehlt da was, kann Vater nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung unmittelbar gegen die Mutter auf vollständige Auskunft klagen.
    • Hier "Die Einkommensnachweise hat die JA-Mitarbeiterin bei der Mutter angefordert, um sie mir zur Verfügung zu stellen." war ich sprachlich ungenau.
      Asche auf mein Haupt...

      Dem JA liegen offenbar die Einkommensnachweise vor, die KM wurde wg. der notwendigen Zustimmung zur Weitergabe der Nachweise an mich angeschrieben.

      Wenn die Zustimmung vorliegt, erhalte ich vom JA die "berechnungsrelevanten Einkommensnachweise".

      @Clint: nein, Du hast mich nicht gekränkt. Das war doch eher ein Hinweis, eine realistische Einschätzung zur Situation.

      Ein abgezahltes Einfamilienhaus mit Ferienwohnung ist bei der KM vorhanden. Lediglich Hauslasten fallen dabei an.

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    • Bitte immer ein kleines "Hallo"
      So, das Jugendamt hat geantwortet.

      Die Nebeneinkünfte der KM sollen lt. Steuerbescheid alle beim Ehemann aufgelaufen sein,
      sie habe lediglich Einkünfte aus dem Dienstverhältnis (Beamte).

      Eine Erklärung zur Höhe der Krankenversicherungsbeiträge hat das JA nicht gegeben.

      Aber meinen Satz, das ich doch bis Mitte Juli allein den vollen KV-Beitrag meiner Tochter zahle, so ausgelegt, als würde ich ab Volljährigkeit die KV-Beiträge nicht mehr zahlen wollen ... !

      Ziemlich frech vom JA, mir die Worte umzudrehen.

      Die Frage zur Einkommensminderung durch KV-Beiträge der Kindesmutter werde ich nochmal beantworten.

      Die Nebeneinkünfte aber nicht ansprechen, das bekomme ich dort eh nicht geklärt.

      So, erst mal durchatmen. ... Wie mich dieses dreiste Verhalten, auch vom JA aufregt!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von edy () aus folgendem Grund: Ein " kleines Hallo" ist doch freundlicher?

    • Hallo @all:

      es gab gestern noch eine Info d. Jugendamtes.

      Im Steuerbescheid 2014 sind alle gewerblichen Einkünfte beim Ehemann verbucht.
      Auch die Ferienwohnung läuft über den Ehemann, dem aber vor der Ehe auch das Haus allein gehörte.
      Die Einkünfte aus der Vermietung sind negativ.

      Die Kindesmutter verfüge lediglich über Einkommen als Beamte (mtl. Besoldung).

      Meine Gedanken gehen jetzt in die Richtung, dass ich bei Nachweis der Steuerbescheide die vom Finanzamt anerkannten Einkommen wohl kaum widerlegen kann. Es wäre ja möglich, dass die Mutter als Malerin/ Gebrauchsgrafikerin die Bilder/ Collagen erstellt und ihrem Mann als Galeristen kostenfrei zur Verfügung stellt, um seine Galerie am Laufen zu halten. (In der Galerie werden aber auch Schmuck, Töpferei, Modeartikel anderer Anbieter/Künstler verkauft.)

      Hier bin ich also am Überlegen, was es bringen würde, einen Anwalt einzuschalten, wenn ich die steuerlichen Ergebnisse am Ende doch zu akzeptieren hätte.

      Noch offen ist die genaue Berechnung der Krankenversicherungskosten für die Mutter und beide Kinder. Und es fehlen natürlich alle Nachweise zum Einkommen und den abzuziehenden Kosten/ Aufwendungen der Mutter.

      VG
      fras12

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von fras12 ()

    • Hallo fras,

      Ist ja schön dass die Rückmeldungen des JA so schnell kommen.

      Bedanke dich dafür,aber bestehe auf die neuesten Nachweise (z.B. Steuerbescheid von 2015).

      Überzeuge dich ob die weitergeleiteten Angaben (auch die vom vom JA) stimmen.

      Wurde denn beim Finanzamt alles richtig angegeben?

      Negative Einkünfte bei der Steuer, müssen nicht negativ bei der Unterhaltsberechnung sein.

      Weise darauf hin, dass dich diese Salami-Taktik misstrauisch macht, und du auf eine rechtsmäßige Auskunft bestehst.( später ggf.auch

      durch Androhung per Anwalt).Kosten trägt der Verursacher. Ich denke deine Angaben müssen auch nicht alle rechtssicher sein ( ist ja noch nicht bei Gericht).

      Als Mitglied bei ISUV, könntest du auch beim Fach-Chat die Problematik durch einen Fachanwalt kostenlos abschätzen lassen.

      hier:

      lg
      edy
      Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........

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    • Moin fras.

      fras12 schrieb:

      Auch die Ferienwohnung läuft über den Ehemann, dem aber vor der Ehe auch das Haus allein gehörte.
      Die Einkünfte aus der Vermietung sind negativ.

      Der Ehemann ist nach wie vor Alleineigentümer der selbstgenutzten Immobilie und auch der Ferienwohnung? Also kein Wohnvorteil und auch keine Mieteinnahmen bei der Mutter? Kapitaleinkünfte hat sie auch nicht?

      fras12 schrieb:

      Die Kindesmutter verfüge lediglich über Einkommen als Beamte (mtl. Besoldung).

      fras12 schrieb:

      Im Steuerbescheid 2014 sind alle gewerblichen Einkünfte beim Ehemann verbucht.

      fras12 schrieb:

      Das JA hat übrigens die Steuererstattung anteilig/ zur Hälfte bei der KM angerechnet, bei mir ebenso (natürlich in voller Höhe) - in dem Punkt scheint alles ok. zu sein.

      Wenn nur noch die Besoldung als Einkommen übrig bleibt, dann war ja einiges an Wirbel völlig überflüssig. :rolleyes:

      Dann kannst Du auch nur den letzten Steuerbescheid incl. Steuererklärung verlangen, nicht aber der letzten 3 Jahre. Mich wundert nur, warum das JA so großzügig war und die Hälfte der Steuerrückerstattung 2014 berücksichtigt hat. Es ist davon auszugehen, dass einiges im Steuerbescheid von der Mutter (oder vom JA) unkenntlich gemacht wird, was aber gemäß Rechtsprechung des BGH nur für bestimmte Positionen zulässig ist.

      Nach der Rechtsprechung des Senats muss der Ehegatte eines Unterhaltspflichtigen es zum Beispiel hinnehmen, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen der zu belegenden Auskunft über sein Einkommen Steuerbescheide vorzulegen hat, die aufgrund einer Zusammenveranlagung der Ehegatten ergangen sind. In einem solchen Fall können zwar die Angaben geschwärzt werden, die von dem Auskunftsanspruch nicht umfasst werden. Soweit der Steuerbescheid aber Angaben enthält, in denen Beträge für Ehemann und Ehefrau zusammengefasst sind, bleibt es bei der Vorlagepflicht, falls insofern Auskunft zu erteilen ist. Wenn hierdurch Schlüsse auf die Verhältnisse des Ehegatten bezogen werden können, muss dies hingenommen werden (Senatsurteil vom 13. April 1983 - IVb ZR 374/81 - FamRZ 1983, 680, 682). Daraus ergibt sich, dass das Interesse des Auskunftbegehrenden dem Geheimhaltungsinteresse des Auskunftspflichtigen oder einem Dritten grundsätzlich vorgeht (st. Rechtsprechung, vgl. etwa Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - XII ZR 116/92 - FamRZ 1994, 28 f.).

      Sobald Dir der Steuerbescheid 2014 vorliegt, solltest Du Dich nochmals ans JA wenden und auch die Steuererklärung 2014 verlangen. In einer einzigen E-Mail solltest Du auch alle anderen ungeklärten Sachverhalte zusammenfassen statt wegen jeder Einzelheit gesondert zu schreiben. Wenn Du dem Vorschlag des JA zustimmen möchtest, sollte das unter Vorbehalt der nachträglichen Zusendung des Steuerbescheides (incl. Steuererklärung) für 2015 erfolgen. Und zusätzlich würde ich darin das JA auffordern, mir die letzten beiden Zeugnisse des Kindes vorzulegen, sofern Du noch keine haben solltest. Mal sehen, wie darauf reagiert wird.