Hallo fras,
Ich würde dem JA in einem Brief mitteilen, dass für dich die Berechnung ohne eine Aufstellung aller Einkünfte der Mutter nicht nachvollziehbar ist..
Um Verzögerungen der Unterhaltszahlungen zu vermeiden ( ab achtzehn ) bittest du nochmals um Mitteilung aller Einkünfte der Mutter.
Du hast ein Auskunftsrecht. Ohne Auskunft kein Unterhalt.
Wird die Auskunft weiterhin verweigert, und du deshalb evtl. auf Hilfe eines RA angewiesen bist, wird die Mutter ( Verursacher)
dessen Rechnung zahlen müssen.
lg
edy
Ich würde dem JA in einem Brief mitteilen, dass für dich die Berechnung ohne eine Aufstellung aller Einkünfte der Mutter nicht nachvollziehbar ist..
Um Verzögerungen der Unterhaltszahlungen zu vermeiden ( ab achtzehn ) bittest du nochmals um Mitteilung aller Einkünfte der Mutter.
Du hast ein Auskunftsrecht. Ohne Auskunft kein Unterhalt.
Wird die Auskunft weiterhin verweigert, und du deshalb evtl. auf Hilfe eines RA angewiesen bist, wird die Mutter ( Verursacher)
dessen Rechnung zahlen müssen.
lg
edy
Probier's mal mit Gemütlichkeit, mit Ruhe........
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